Schufa Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Schufa – FAQ

Jeder Verbraucher hat sicherlich schon in irgendeiner Weise Kontakt mit der Schufa gehabt, denn sie tritt immer dann in Erscheinung, wenn es um Verträge mit Banken und Kreditinstituten, Mobilfunk- und Telekommunikationsanbietern oder auch um Ratenkäufe und Bestellungen bei Versandhäusern und Online-Shops geht. 

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Prinzipiell ist die Schufa dabei eine durchaus sinnvolle Einrichtung, denn durch eine Schufa-Abfrage kann einerseits die Kreditwürdigkeit, die Voraussetzung für den angestrebten Vertragsabschluss ist,  recht schnell und umkompliziert überprüft werden und andererseits wird der Verbraucher vor einer Überschuldung geschützt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Daten, die die Schufa gespeichert hat, richtig und auf einem aktuellen Stand sind. 

Hier nun eine Übersicht über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Schufa:

1.       Was bedeutet die sogenannte Schufa-Klausel? 

Damit Daten an die Schufa gemeldet werden können, bedarf es der Zustimmung des Verbrauchers. Diese Zustimmung wird im Rahmen der Schufa-Klausel geregelt, die einerseits Grundlage dafür ist, dass der Anbieter allgemeine Personen- und Vertragsdaten an die Schufa übermitteln kann und ihm andererseits auch erlaubt, die dort gespeicherten Daten abzurufen. Widerruft ein Verbraucher die Schufa-Klausel, darf der Anbieter künftig keine Daten mehr an die Schufa weitergeben. 

Eine Ausnahme gilt allerdings bei vertragswidrigem Verhalten, also wenn der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Für die Weitergabe solcher Daten, die auch als Negativeinträge bekannt sind, bedarf es keiner Einwilligung und der Verbraucher hat auch keine Möglichkeit, der Weitergabe zu widersprechen.

2.       Welche Daten speichert die Schufa? 

Grundsätzlich gliedern sich die gespeicherten Daten in Positiv- und Negativmerkmale. Zu den Positivmerkmalen gehören der Name, das Geburtsdatum, die Anschrift und Angaben zu Vertragsbeziehungen, beispielsweise in Form von Informationen zu Ratenkrediten, Konten, Kreditkarten oder Bürgschaften. 

Zu den Negativmerkmalen gehören alle die Angaben, die ein vertragswidriges Verhalten belegen, etwa in Form von Mahnungen und Zahlungsverzügen bei Raten sowie auch eidesstattliche Versicherungen, Privatinsolvenzen und andere gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.

3.       Werden auch Anfragen für Kredite oder Konten gespeichert? 

In aller Regel speichert die Schufa auch Kredit- und Kontoanfragen und zwar für einen Zeitraum von zehn Tagen. Danach werden die Daten zu den Anfragen wieder gelöscht. 

Insofern sollte immer darauf geachtet werden, dass Kreditanfragen als Anfragen nach Kreditkonditionen und nicht als konkrete Kreditanfragen übermittelt werden, da letztere die Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen können.

4.       Werden Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei der Schufa gespeichert? 

Grundsätzlich speichert die Schufa weder das Einkommen noch das vorhandene Guthaben. Ebenso wenig werden der Familienstand, die Anzahl der Kinder oder der aktuell ausgeübte Beruf in der Schufa-Datei erfasst. Allerdings ist die Höhe eines eingeräumten Dispositionskredites hinterlegt und dies lässt Rückschlüsse auf die Höhe des Einkommens zu.

5.       Wie können falsche Einträge berichtigt werden? 

Ergibt sich bei einer Selbstauskunft oder bei einer Anfrage eines Anbieters, dass die Schufa-Datei falsche Einträge enthält, kann schriftlich eine Korrektur beantragt werden. Dies bezieht sich allerdings in erster Linie auf veraltete Daten, die nicht innerhalb der Frist gelöscht wurden. 

Hintergrund hierzu ist, dass alle Einträge für einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden. Negativeinträge bleiben beispielsweise noch drei Jahre lang sichtbar, nachdem die Angelegenheit geklärt ist, eine vorzeitige Löschung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

6.       Was sind A- und B-Auskünfte? 

Die Schufa arbeitet mit zwei unterschiedlichen Vertragspartnern zusammen. Zu den A-Vertragspartnern gehören vor allem Banken, Kreditinstitute, Kreditkartengesellschaften und Leasingunternehmen. Da diese Anbieter weitreichendere Informationen über einen Vertragspartner benötigen, sind A-Auskünfte recht umfangreich und beinhalten sowohl die Positiv- wie auch die Negativmerkmale. 

Zu den B-Vertragspartnern gehören Versandhäuser, Mobilfunk- und Telekommunikationsanbieter sowie Einzelhändler. Diese Anbieter benötigen kein umfassendes Bild über die Gesamtsituation, so dass B-Auskünfte nur Angaben über vertragswidriges Verhalten beinhalten.

7.       Was ist der sogenannte Scoring-Wert? 

Neben der Vermittlung der personen- und vertragsbezogenen Daten arbeitet die Schufa mit dem Scoring-Wert. Hierbei handelt es sich um eine Kennzahl, die zwischen 1 und 1000 liegt. Je höher der Scoring-Wert ist, desto besser ist die Kreditwürdigkeit und desto niedriger ist die Ausfallwahrscheinlichkeit. 

Der Scoring-Wert basiert auf einem mathematisch-statistischem Verfahren, das beispielsweise Erfahrungen aus der Vergangenheit, Daten wie Anzahl der Konten oder Wohngegend und andere statistische Merkmale von Personengruppen miteinander vergleicht. Seinen Scoring-Wert erfährt der Verbraucher bei einer Anfrage allerdings nicht, was sich damit begründet, dass es sich um keine feste, sondern eine sich ständig ändernde Größe handelt.

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Thema: Fragen und Antworten zur Schufa – FAQ

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