Übersicht: die Besonderheiten beim Verbraucherdarlehen

Übersicht: die Besonderheiten beim Verbraucherdarlehen

Wenn ein Verbraucher eine größere Geldsumme benötigt und sich die finanziellen Mittel nicht anderweitig beschaffen kann, nimmt er üblicherweise einen Kredit bei der Bank auf. Bei diesem Kredit handelt es sich dann um ein Verbraucherdarlehen. Und beim Verbraucherdarlehen gibt es ein paar Besonderheiten.

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Wenn ein Verbraucher einen Kredit aufnimmt, sich also meist bei einer Bank Geld leiht, kommt ein Darlehensvertrag zustande. Die rechtlichen Regelungen, die in diesem Zusammenhang Anwendung finden, leiten sich aus den §§ 488 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab. Im klassischen Fall, bei dem der Verbraucher der Darlehensnehmer und die Bank, also ein Unternehmen der Darlehensgeber ist, ist das Darlehen ein sogenanntes Allgemein-Verbraucherdarlehen.

Und bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen gelten nicht nur die allgemeinen Bestimmungen zum Darlehensrecht. Stattdessen kommen ein paar Besonderheiten dazu. Rechtlich geregelt ist das Allgemein-Verbraucherdarlehen speziell in den §§ 491 ff BGB.

Was nun aber diese Besonderheiten sind, erklärt die folgende Übersicht.  

 

Was ist ein Allgemein-Verbraucherdarlehen genau?

Ein Verbraucherdarlehen ist ein Darlehen, bei dem der Darlehensnehmer ein Verbraucher und der Darlehensgeber ein Unternehmer ist. Gleichzeitig muss der Darlehensvertrag entgeltlich sein. Entgeltlich bedeutet, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber nicht nur die Darlehenssumme zurückzahlen muss, sondern auch Zinsen schuldet.

Die Regelungen, die sich speziell auf solche Verbraucherdarlehensverträge beziehen, sind in den §§ 491 ff BGB enthalten. Dabei fallen sowohl herkömmliche Kreditverträge als auch Immobilienfinanzierungen unter die Regelungen.

Ausgenommen von den Regelungen sind lediglich folgende Kredite:

  • Kredite mit einer Kreditsumme von weniger als 200 Euro.
  • Pfandkredite, bei denen sich die Haftung auf die Pfandsache beschränkt, also beispielsweise Geschäfte in einem Pfandleihhaus
  • kostengünstige Kredite mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten
  • Förderkredite, für die die gesetzlichen Vorschriften des öffentlichen Rechts gelten
  • Kredite, die im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vereinbart wurden
  • Arbeitgeber-Darlehen an Arbeitnehmer mit Zinsen unter dem marktüblichen Niveau

In den meisten Fällen wird es sich bei einem Kredit, den ein Verbraucher bei der Bank aufnimmt, also um ein Verbraucherdarlehen handeln.

Welche Formvorschriften gelten beim Verbraucherdarlehen?

Ein Verbraucherdarlehensvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Schriftlich bedeutet, dass der Vertrag auf Papier ausgedruckt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird. Kommt der Vertrag auf digitalem Wege zustande und wird die Unterschrift durch eine digitale Signatur ersetzt, ist das ebenfalls zulässig.

 

Welche Informationen muss der Darlehensgeber bereitstellen?

Der Darlehensnehmer muss dem Darlehensgeber eine Reihe von Informationen zur Verfügung stellen, bevor der Darlehensvertrag geschlossen wird. Zu diesen Pflichtangaben gehören vor allem

  • der Name und die Anschrift des Kreditinstituts,
  • die Darlehensart,
  • die Kreditsumme,
  • der Sollzinssatz und der effektive Jahreszins,
  • die Laufzeit des Vertrags und die Auszahlungsbedingungen,
  • die Anzahl, die Höhe und die Fälligkeit der Kreditraten,
  • der Gesamtbetrag, der sich aus der Kreditsumme und den Kreditkosten zusammensetzt (bei Immobiliendarlehen ist diese Angabe nicht vorgeschrieben),
  • die Belehrung über das Widerrufsrecht und die Möglichkeiten der vorzeitigen Rückzahlung.
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Diese umfangreichen Informationspflichten sollen sicherstellen, dass der Verbraucher das Kreditangebot nachvollziehen und prüfen kann. Außerdem soll der Verbraucher die Möglichkeit haben, das Kreditangebot mit anderen Angeboten zu vergleichen.

Was ist, wenn die Formvorgaben nicht erfüllt sind?

Die gesetzlichen Vorschriften sollen klare Bedingungen für Verbraucherdarlehen schaffen. Werden die Vorgaben nicht oder nur teilweise eingehalten, hat das folgende Konsequenzen:

  • Wird der Vertrag der geforderten Schriftform nicht gerecht, ist er nichtig. Besprechen der Verbraucher und die Bank das Darlehen nur mündlich, können die Vereinbarungen also erst dann wirksam werden, wenn der Darlehensvertrag schriftlich und unterschrieben vorliegt.
  • Enthält der Darlehensvertrag keine Angaben zum Sollzinssatz oder zum effektiven Jahreszins, sinkt der Zinssatz für den Kredit auf den gesetzlichen Zinssatz. Gleiches gilt, wenn der Gesamtkreditbetrag nicht angegeben ist. Hat der Verbraucher Zinsen bezahlt, die den gesetzlichen Zinssatz übersteigen, muss die Bank die Differenz in diesem Fall erstatten.
  • Hat die Bank aus Versehen einen zu niedrigen effektiven Jahreszinssatz in die Vertragsunterlagen eingetragen, muss auch der Sollzinssatz für den Kredit entsprechend nach unten korrigiert werden. Allerdings darf der Zinssatz nur bis zur Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gesenkt werden.
  • Hat der Verbraucher im Rahmen des Darlehens eine Restschuldversicherung abgeschlossen und sind die Kosten dafür im Darlehensvertrag nicht angegeben, obwohl die Bank die Kosten kannte, muss der Verbraucher die Versicherung nicht bezahlen.

Gibt es ein Widerrufsrecht beim Verbraucherdarlehen?

Der Verbraucher hat bei einem Verbraucherdarlehen die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Dabei beläuft sich die Widerrufsfrist im Normalfall auf 14 Tage. Sie beginnt, wenn die Bank ihre Informationspflichten erfüllt hat und der Darlehensvertrag abgeschlossen ist.

Im Darlehensvertrag muss eine Klausel enthalten sein, die den Verbraucher in einer klaren, einfachen und verständlichen Form über sein Widerrufsrecht informiert. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie unvollständig, beginnt die Frist für den Widerruf nicht zu laufen.

Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind aber Umschuldungen und Verträge, die ein Notar beurkundet hat. Ein Überziehungskredit kann ebenfalls nicht widerrufen werden.

 

Kann ein Verbraucherdarlehen vorzeitig beendet werden?

Grundsätzlich kann der Verbraucher ein Darlehen, für das er eine feste Verlaufslaufzeit vereinbart hat, nicht vorzeitig kündigen. Aber er hat jederzeit die Möglichkeit, das Darlehen anteilig oder vollständig zu tilgen. Da der Bank dadurch Zinsgewinne verloren gehen, kann sie dann ihrerseits eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Je nachdem, wie lang der Vertrag regulär noch gelaufen wäre, kann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung dabei mit einem halben bis einem Prozent des vorzeitig zurückbezahlten Betrags ansetzen. Höher als die Zinsen, die für die Restlaufzeit fällig geworden wären, darf die Vorfälligkeitsentschädigung aber nicht ausfallen.

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Die Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung auf ein halbes bis ein Prozent gilt allerdings nur für normale Kredite. Und hier werben die Banken oft damit, dass der Verbraucher den Kredit jederzeit und ohne Zusatzkosten zurückzahlen kann. Bei Immobiliendarlehen ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht begrenzt.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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