Infos zum Negativzins bei Konten

Infos zum Negativzins bei Konten

Jemand bringt sein Geld zur Bank und bekommt für dieses Sparguthaben Zinsen. Der Zinssatz war zwar mal höher und mal niedriger. Aber Zinsen gab es immer. – Dieses Prinzip war lange Zeit fast schon so etwas wie ein ungeschriebenes Gesetz. Doch inzwischen sieht die Sache anders aus. Einige Banken haben schon Negativzinsen eingeführt, andere Banken denken darüber nach.

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Infos zum Negativzins bei Konten

Dahinter steckt die Absicht, vor allem Neukunden von der Anlage höherer Beträge abzuhalten. Denn wenn Banken Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) deponieren, müssen sie selbst auch Negativzinsen bezahlen.

Für die Banken wird der negative Einlagezins schon seit 2014 fällig. Und inzwischen geben immer mehr Banken diese Kosten an ihre Kunden weiter.

Rein rechnerisch ist der Negativzins schnell erklärt: Wenn zum Beispiel 100 Euro mit einem Zinssatz von einem Prozent pro Jahr angelegt werden, erhöht sich das Guthaben bei einem positivem Zins nach einem Jahr auf 101 Euro. Ist der Zins hingegen negativ, sind von den 100 Euro nach einem Jahr nur noch 99 Euro übrig.

Aber wie sieht es in der Praxis aus? Wer muss wann Strafzinsen für sein Erspartes bezahlen?

Wir haben die wichtigsten Infos zum Negativzins
bei Konten zusammengestellt:

Wer kann von Minuszinsen betroffen sein?

2014 hat eine Bank in Thüringen als erste deutsche Bank einen Minuszins eingeführt. Er belief sich auf 0,25 Prozent pro Jahr. Allerdings betraf er nur Kunden, die auf ihren Giro- oder Tagesgeldkonten mehr als drei Millionen Euro hatten.

Seitdem sind einige Banken nachgezogen. Und sie setzen die Grenze für einen Negativzins deutlich niedriger an. Oft liegt die Marke, ab der negative Zinsen berechnet werden, bei 100.000 oder 50.000 Euro.

Seit 2019 gibt es sogar Banken und Sparkassen, die schon ab dem ersten Euro Strafzinsen in Rechnung stellen. Die Zinshöhe beträgt bis zu 0,5 Prozent jährlich.

Die meisten Geldinstitute betonen aber, dass nur Neukunden von Minuszinsen betroffen sind. Bei bestehenden Konten soll (zunächst) alles beim Alten bleiben.

Darf eine Bank Minuszinsen auf Tagesgeld verlangen?

Die Frage, ob Negativzinsen bei Tagesgeld zulässig sind, ist bisher nicht eindeutig geklärt. Grundsätzlich handelt es sich bei Tagesgeld um eine Anlageform, bei der der Zinssatz veränderlich ist. Die Banken dürfen den Zinssatz deshalb nach ihrem eigenen Ermessen ändern.

Allerdings hat das Landgericht Tübingen schon Anfang 2018 entschieden, dass Kunden nicht davon ausgehen müssen, dass sich positive Zinsen bei einem laufenden Altvertrag plötzlich in Negativzinsen verwandeln.

Anleger von Tagesgeld rechnen zwar damit, dass ihr Geld nur gering oder im schlimmsten Fall gar nicht verzinst wird. Aber negative Zinsen erwarten sie nicht (Az. 4 O 187/17, Urteil vom 26. Januar 2018).

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Anders sieht es bei Neuverträgen aus. Hier ist es nach Ansicht der Tübinger Richter zulässig, wenn die Bank Negativzinsen berechnet. Der Bundesgerichtshof als höchste Instanz hat zu diesem Thema noch keine Urteile gefällt.

Wie sieht es mit Negativzinsen auf dem Girokonto aus?

Es gab Girokonten, bei denen das Guthaben verzinst wurde. Solche Konten waren zwar auch früher schon eher die Ausnahme. Inzwischen sind sie aber praktisch von der Bildfläche verschwunden. Dafür erheben bislang auch nur sehr wenige Banken Minuszinsen für das Guthaben auf dem Girokonto und wenn, dann meist erst ab recht hohen Beträgen.

Allerdings haben viele Banken teils kräftig an der Preisschraube gedreht und die Kosten im Zusammenhang mit der Kontoführung erhöht. Solche Gebühren sind keine Negativzinsen im eigentlichen Sinne. Trotzdem führen sie dazu, dass das Guthaben auf dem Girokonto schrumpft.

Wenn für das Girokonto zum Beispiel eine pauschale Kontoführungsgebühr von fünf Euro fällig wird, kommen im Jahr 60 Euro zusammen. Bei einem durchschnittlichen Kontostand von 1.500 Euro ergibt sich daraus rechnerisch eine negative Rendite von stolzen vier Prozent. Die Wirkung ist damit letztlich die gleiche wie bei einem Negativzins.

Wie lassen sich Strafzinsen vermeiden?

Dass eine Bank Geld verlangt, wenn ein Kunde einen Kredit aufnimmt, ist in Ordnung. Doch dass sie Zinsen erhebt, wenn der Kunde Guthaben anlegt, erscheint paradox. Andererseits muss der Kunde keine Strafzinsen akzeptieren.

Umgehen kann er Kosten wie folgt:

  • Kündigt die Bank an, dass sie künftig Negativzinsen oder sogenannte Verwahrentgelte berechnet, schlägt sie meist auch andere Anlageformen vor. Diese Angebote sollte sich der Bankkunde näher anschauen.

  • Überzeugen den Bankkunden die Alternativen seiner Bank nicht, sollte er sich nach einem neuen Konto bei einer anderen Bank umschauen. Über ein Vergleichsportal kann er schnell und einfach herausfinden, mit welchen Zinssätzen und Gebühren andere Banken arbeiten.

  • Hohe Beträge ab 100.000 Euro sollte der Bankkunde aufteilen, entweder auf mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken oder auf verschiedene Anlageprodukte. Tagesgeld, Festgeld und günstige Aktienfonds sind eine bewährte Mischung.

Das Konto aufzulösen und sich das Geld bar auszuzahlen zu lassen, ist hingegen keine gute Idee. Denn große Geldbeträge Zuhause aufzubewahren, ist ohne entsprechenden Tresor ziemlich unsicher. Und das Geld in einem Schließfach zu lagern, verursacht ebenfalls Kosten.

Warum müssen Banken Einlagezinsen zahlen?

Die EZB führt für jede Bank ein eigenes Konto. Die Bank kann dann entscheiden, ob sie Geld, das sie im Tagesgeschäft nicht braucht, einer anderen Bank leiht, in Form von Krediten an Verbraucher und Unternehmen vergibt, selbst einlagert oder bei der EZB einzahlt.

Seit der Finanz- und Wirtschaftskrise ist das Vertrauen der Banken untereinander nicht mehr so groß. Auch bei Kreditvergaben sind die Banken zurückhaltender geworden. Das Kapital selbst zu verwahren, ist ebenfalls nicht besonders attraktiv. Denn der Transport und die sichere Einlagerung verursachen Kosten.

Die bequemste Lösung ist deshalb, das Geld zur EZB zu geben. Nur werden dafür eben Einlagezinsen fällig. Denn eigentlich möchte die EZB, dass die Banken das Geld nicht horten, sondern in Umlauf bringen und halten.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

Ein Gedanke zu „Infos zum Negativzins bei Konten“

  1. Da kann man sein Geld sich ja gleich unters Kopfkissen legen, wenigstens zahlt man dafür dann nix… Ich persönlich fange mittlerweile immer mehr an, in ETFs zu investieren, damit mein Geld mit der Zeit (so wie es sich gehört) mehr und nicht weniger wird.

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