8 Fragen zu Krypto-Sparplänen, 2. Teil

8 Fragen zu Krypto-Sparplänen, 2. Teil

Wer in Kryptowährungen investieren will, aber nur ein begrenztes Budget hat und sich über die Volatilität des Marktes keine Gedanken machen möchte, findet mit Krypto-Sparplänen eine interessante Möglichkeit. Ein Krypto-Sparplan ermöglicht, das langfristige Potenzial der digitalen Währungen zu nutzen und sich gleichzeitig vor kurzzeitigen Kursschwankungen zu schützen.

Anzeige

8 Fragen zu Krypto-Sparplänen, 2. Teil

Bei Sparplänen geht es nicht um kurzfristige oder schnelle Gewinne. Das Ziel ist vielmehr, stetig Kapital anzusparen, ohne größere Einmalzahlungen vornehmen zu müssen.

Doch wie funktioniert diese Form der Geldanlage? Und was gilt es zu beachten?

In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir acht Fragen zu Krypto-Sparplänen. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, was genau Krypto-Sparpläne sind, wie sie funktionieren, für wen sie sich eignen und welche Vor- und Nachteile sie bieten.

Hier ist der 2. Teil!:

  1. Welche Gebühren fallen bei Krypto-Sparplänen an?

Jeder Anbieter stellt Gebühren in Rechnung. Sie fallen unterschiedlich hoch aus, bewegen sich aber meist in einem Rahmen zwischen 0,75 und 2 Prozent.

Dabei umfassen die Kosten für einen Sparplan auf Kryptowährungen verschiedene Gebührenarten:

  • Transaktionsgebühren fallen an, wenn der Anleger Kryptowährungen handelt, also kauft oder verkauft, und wenn er Kryptowährungen von einer Wallet in eine andere Wallet überträgt. Die Höhe der Gebühren für die Transaktionen richtet sich nach der Menge und den aktuellen Marktkursen der gehandelten Kryptowährungen.
  • Währungsumtauschgebühren werden je nach Plattform entweder vom Gewinn abgezogen oder zu den Kosten für einen erteilten Auftrag hinzugefügt. Einige Anbieter berechnen auch eine monatliche Pauschale, unabhängig vom Handelsvolumen.
  • Verwahrungsgebühren vergüten den Service, dass der Anbieter das digitale Vermögen sicher aufbewahrt und der Anleger jederzeit darauf zugreifen kann. Meist werden die Kosten als Jahresgebühr erhoben und belaufen sich auf 1 bis 2 Prozent des verwahrten Guthabens.
  1. Worauf gilt es bei der Auswahl eines Anbieters zu achten?

Welcher Anbieter die richtige Wahl ist, hängt von den Anforderungen und Wünschen des Anlegers ab.

Ein erfahrener Investor legt vermutlich andere Kriterien an als ein Anleger, für den Kryptowährungen und Krypto-Sparpläne Neuland sind. Auch der Anlagehorizont und das Budget spielen eine Rolle.

Zu den wesentlichen Faktoren, die der Anleger bei seiner Auswahl berücksichtigen sollte, gehören diese:

  • Vielfalt an Kryptowährungen: Einige Anbieter haben eine sehr große Auswahl an Kryptowährungen, auf die der Anleger seinen Sparplan abstellen kann. Andere Anbieter beschränken sich auf den Bitcoin oder auf die bekanntesten Kryptowährungen. Eine große Vielfalt bietet mehr Flexibilität, kann aber für einen Anfänger schnell unübersichtlich werden. Der Anleger muss also abwägen, wie wichtig es ihm ist, zwischen verschiedenen Kryptowährungen wählen zu können.
  • Übertragbarkeit der Coins: Möchte sich der Anleger die Option offen halten, seine Coins aus dem Sparplan zu entnehmen und anderweitig zu nutzen, braucht er einen Anbieter, der es ermöglicht, die Coins auf eine private Wallet zu übertragen.
  • Mindesteinzahlung: Während bei einigen Anbietern die Sparrate bei 0,01 € beginnen kann, muss die Höhe der regelmäßigen Zahlungen auf anderen Plattformen bei mindestens 30 € liegen. Der Anleger sollte daher auf die Mindestanforderungen achten, um sich möglichst viel Flexibilität bei der Ratenhöhe zu bewahren.
  • Gebühren und Zinsen: Je weniger Kosten für den Krypto-Sparplan anfallen, desto rentabler ist die Anlage. Die Verzinsung wiederum beeinflusst, wie schnell das Gutachten wächst. Optimal für den Anleger sind natürlich niedrige Gebühren und ein hoher Zinssatz.
  • Sicherheit: Der Anbieter sollte hohe Sicherheitsstandards haben, damit der Sparplan sicher und das Guthaben vor Diebstahl, Betrug und Missbrauch geschützt ist.
  • Support: Vor allem ein Anleger mit wenig Erfahrung sollte darauf achten, dass es einen Kundensupport gibt, der bei Fragen oder Problemen weiterhelfen kann.
  1. Wie wird ein Krypto-Sparplan erstellt?

Die genaue Vorgehensweise beim Erstellen eines Krypto-Sparplans kann sich je nach Plattform etwas unterschiedlich gestalten.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Wie anonym ist Bitcoin wirklich? 1. Teil

Der grundlegende Vorgang ist aber bei allen Anbietern ähnlich:

  • Zuerst erstellt der Anleger auf der jeweiligen Plattform ein Profil. Dort gibt er seine persönlichen Daten an und wählt eine Zahlungsmethode aus.

  • Anschließend kann er auch schon seinen Sparplan einrichten. Dafür gibt es auf der Startseite meist einen Button, der mit „Kaufen/Verkaufen“ beschriftet ist.

  • In dem Fenster, das sich nach dem Klick auf den Button öffnet, wählt der Anleger sein bevorzugtes Intervall aus. Die meisten Anbieter ermöglichen tägliche, wöchentliche, zweiwöchentliche und monatliche Sparraten.

  • Als Nächstes entscheidet sich der Anleger für eine oder mehrere Kryptowährungen.

  • Nun muss der Anleger nur noch festlegen, wie hoch seine Sparrate sein soll.

Nachdem der Anleger alle Einstellungen vorgenommen hat, sieht er eine Vorschau seines Auftrags. Sie zeigt an, wie viele Coins der Kryptowährung der Anleger für seine Sparrate erhält und welche Gebühren anfallen. Passt alles, kann er den Sparplan starten.

Möchte der Anleger seine Coins später wieder verkaufen, steuert er erneut den Button „Kaufen/Verkaufen“ an, klickt dann auf den Reiter „Verkaufen“ und folgt den angezeigten Schritten.

Die Coins auf eine private Wallet zu übertragen, ist als Funktion meist im Konto hinterlegt.

  1. Was ist mit den Steuern bei Krypto-Sparplänen?

In Deutschland gelten Kryptowährungen als Privatvermögen und unterliegen daher der Einkommensteuerpflicht. Gewinne aus dem Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen werden als Kapitalerträge behandelt.

Aus diesem Grund muss der Anleger sie in seiner Steuererklärung angeben. Verluste kann der Anleger als Werbungskosten geltend machen, um den zu versteuernden Betrag zu senken.

Allerdings ist das nur dann möglich, wenn die Verluste in dem Jahr entstanden sind, in dem der Anleger die Kryptowährung verkauft hat.

Weil Kryptowährungen Einkünfte aus Privatvermögen (und nicht aus Kapitalvermögen) sind, wird keine Abgeltungssteuer fällig. Stattdessen bezahlt der Anleger Einkommensteuer nach seinem persönlichen Steuersatz, zu dem noch Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag hinzukommen können.

Allerdings gilt das nur dann, wenn der Anleger die Kryptowährungen innerhalb eines Jahres kauft und wieder verkauft.

Bei einer Haltezeit von mehr als einem Jahr gelten Kryptowährungen als langfristige Investition. Gewinne aus einem Verkauf müssen dann grundsätzlich nicht mehr versteuert werden.

Wie hoch die Gewinne ausgefallen sind, spielt dabei keine Rolle. Nutzt der Anleger seinen Krypto-Sparplan als langfristiges Investment, was ja auch die Grundidee eines Sparplans ist, bleibt seine Geldanlage also steuerfrei.

Zu beachten ist, dass es in Deutschland ein eigenes Steuergesetz für Kryptowährungen gibt. Gleichzeitig kann es jederzeit Änderungen und Anpassungen bei der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen und Geldanlagen geben.

Bevor der Anleger Geld in einen Krypto-Sparplan investiert, sollte er sich deshalb im Zweifel von einem Steuerexperten beraten lassen.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Thema: 8 Fragen zu Krypto-Sparplänen, 2. Teil

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


Finanzen99 (1)

Autoren Profil:
FB/Twitter
Letzte Artikel von Autoren Profil: (Alle anzeigen)

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

Kommentar verfassen