Die Psychosoziale Stabilisierung in der Schuldnerberatung
Es kann durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere Faktoren dazu kommen, dass die finanziellen Mittel erschöpft sind. Ist das Konto überzogen, können der einst abgeschlossene Kredit nicht mehr zurückgezahlt und offenstehende Rechnungen nicht beglichen werden, kann dies in recht kurzer Zeit dazu führen, dass der Schuldner selbst und aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und elementare Bedürfnisse zu sichern.
Um in dieser Situation einen Weg aus den Schulden zu finden und Hilfestellung in Form von Rat und psychosozialer, rechtlicher und finanzieller Hilfe zu erhalten, bieten Beratungsstellen die sogenannte Schuldnerberatung an.
Insbesondere soziale Einrichtungen verwenden jedoch eher die Bezeichnung “Beratung für Schuldner“, um zu verdeutlichen, dass der hilfesuchende Mensch im Mittelpunkt stehen sollte und weniger die Schulden Hauptgegenstand der Beratung sind. Die in den Stellen tätigen Berater sind meist Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter, wobei auch Psychologen, Betriebswirte und Juristen in die Beratung eingebunden werden.
Die Beratung lässt sich in mehrere Schritte gliedern, beginnt jedoch immer mit der Analyse der vorherrschenden Situation. Primäres und wichtigstes Ziel ist, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um sicherzustellen, dass die grundlegenden Lebensbedürfnisse wie Wohnung, Strom und Wasser oder Lebensmittel und Kleidung gewährleistet sind.
Im Verlauf soll eine psychosoziale Stabilisierung und die aktive Anleitung und Unterstützung zur Selbsthilfe, letztendlich die möglichst vollständige Regulierung der Schulden erreicht werden.
Inhalt
Die Restschuldbefreiung
Durch die Regelungen der Insolvenzordnung besteht in Deutschland seit 1999 die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung überschuldeter Menschen durch Gerichtsbeschluss, der im Regelfall nach Eröffnung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens sowie einer sechsjährigen sog. Wohlverhaltensphase in Kraft tritt.
Für eine Verbraucherinsolvenz ist eine Schuldnerberatung oder die Bescheinigung eines Anwalts Voraussetzung. Das gerichtliche Verfahren kann jedoch erst dann eingeleitet werden, wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubigern gescheitert ist. Um die Gerichte zu entlasten und Kosten einzusparen, ist eine weitere Neuerung der Insolvenzordnung beabsichtigt. So soll beispielsweise die Kostenstundung für Verfahren ohne Insolvenzmasse entfallen.
Hier mal ein tolles und passendes Video, zu der Thematik Schulden:
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Thema: Psychosoziale Stabilisierung in der Schuldnerberatung
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