Was ist ein Schuldschein?
Wenn früher jemand Geld brauchte, nahm er keinen Bankkredit auf, sondern lieh sich das Geld von einer anderen Person. Der Schuldschein stammt aus dieser Zeit. Aber er kommt auch heute noch zum Einsatz.
Beim Schuldschein handelt es sich um eine Urkunde, die eine Schuld begründet oder bestätigt. Der Schuldner bestätigt durch den Schuldschein, dass die Forderung besteht, und verpflichtet sich gleichzeitig dazu, seine Schulden zu bezahlen.
Für den Gläubiger wiederum ist der Schuldschein der Beleg dafür, dass der Schuldner bei ihm Schulden hat. Dieser Beleg hat sogar vor Gericht Bestand. Was das alles konkret bedeutet und wie ein Schuldschein aussehen kann, erklärt dieser Beitrag.
Was ist ein Schuldschein?
Wenn der Schuldner eine Zahlung leistet, wird diese Zahlung in aller Regel bestätigt. Die Bestätigung kann beispielsweise durch eine Quittung erfolgen. Die Quittung belegt, dass und wie viel der Schuldner an den entsprechenden Gläubiger bezahlt hat.
Der Schuldschein ist im Prinzip das Gegenstück zur Quittung. Er belegt, dass die Zahlung des Schuldners noch aussteht. Ausgestellt wird ein Schuldschein beispielsweise dann, wenn sich der Schuldner von einem Gläubiger Geld leiht. Oder wenn der Schuldner eine Ware kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, die Zahlung dafür aber erst zu einem späteren Zeitpunkt leistet.
Aus juristischer Sicht handelt es sich beim Schuldschein um eine Urkunde. Der Schuldner bestätigt durch den Schuldschein, dass er dem Gläubiger etwas schuldet und diese Schulden begleichen wird. Für den Gläubiger ist der Schuldschein ein rechtskräftiger Nachweis dafür, dass eine Forderung gegenüber dem Schuldner besteht.
Inhalt
Die rechtlichen Grundlagen vom Schuldschein
Wenn heute jemand eine größere Geldsumme braucht, wird er meist einen Kredit bei der Bank aufnehmen. Teurere Anschaffungen können beispielsweise mittels Ratenzahlung finanziert werden. Früher war das anders. Als Bankkredite, Darlehen und Ratenkäufe noch keine gängige Praxis waren, beschafften sich Unternehmen und Privatleute die benötigten Mittel untereinander. Der Schuldschein stammt aus dieser Zeit. Heute kommt er vor allen dann zum Einsatz, wenn sich jemand privat von einer anderen Person Geld leiht.
Allerdings ist der Schuldschein keineswegs nur irgendein Zettel, auf dem der Schuldner und der Gläubiger notieren, dass Geld verliehen wurde. Stattdessen greifen beim Schuldschein gesetzliche Regelungen. So ist der Schuldschein ein Schuldanerkenntnis nach § 781 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Aus § 952 BGB leitet sich ab, dass das Eigentum am Schuldschein dem Gläubiger zusteht.
§ 371 BGB besagt, dass der Schuldner vom Gläubiger verlangen kann, dass dieser ihm den Schuldschein wieder aushändigt oder eine entsprechende Erklärung abgibt, wenn die Schulden zurückgezahlt sind. Begleicht der Schuldner die Forderung nicht, kann der Gläubiger seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen. In diesem Fall gilt der Schuldschein gemäß § 416 der Zivilprozessordnung als Beleg dafür, dass die Forderung tatsächlich besteht.
Sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger haben übrigens die Möglichkeit, den Schuldschein weiterzugeben. Der Schuldner kann den Schuldschein an einen Dritten weiterreichen, damit dieser Dritte die Schulden für den Schuldner bezahlt. Gibt der Gläubiger den Schuldschein an einen Dritten weiter, tritt er damit die Forderung an diesen Dritten ab.
Der Gläubiger kann den Schuldschein also wie ein Zahlungsmittel einsetzen, um auf diese Weise seine eigenen Schulden zu begleichen. Allerdings muss ein dritter Gläubiger einen Schuldschein nicht akzeptieren. Nimmt er den Schuldschein an, muss der Schuldner den Betrag an den neuen Inhaber des Schuldscheins zurückzahlen.
Was ist ein Schuldscheindarlehen?
Nimmt der Schuldner einen Kredit auf, wird dafür ein Kreditvertrag geschlossen. Der Kreditvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten und hält alle Vereinbarungen rund um den Kredit, darunter die Kreditsumme, die Zinsen und die monatliche Ratenhöhe, fest.
Leiht sich der Schuldner privat von jemandem Geld, nimmt er damit genaugenommen ebenfalls einen Kredit auf. Wenn über diesen Privatkredit ein Schuldschein ausgestellt wird, ist der Schuldschein aber kein Kreditvertrag. Der Schuldschein hat eher die Funktion einer Quittung. Denn der Schuldschein besagt, dass der Schuldner einen bestimmten Geldbetrag vom Gläubiger bekommen hat und dass der Inhaber des Schuldscheins Anspruch auf die Rückzahlung dieses Geldbetrags hat.
In der Politik und in der Wirtschaft gibt es ebenfalls Schuldscheindarlehen. Allerdings sind sie an andere Bedingungen geknüpft als private Kredite. So gehört nach § 344 des Handelsgesetzbuches beispielsweise zu den Voraussetzungen, dass der Schuldner, der einen Schuldschein ausstellt, die Eigenschaft eines Kaufmanns haben muss.
Welche Angaben muss ein Schuldschein enthalten?
Es ist nicht ungewöhnlich, sich im Familien- oder Freundeskreis finanziell unter die Arme zu greifen. Doch eine alte Weisheit besagt, dass bei Geld die Freundschaft aufhört. Auch wenn das Verhältnis noch so gut und vertrauensvoll ist, kann ein Schuldschein deshalb nicht schaden.
Denn durch den Schuldschein ist der Gläubiger auf der sicheren Seite. Dabei sind die formalen Anforderungen an einen Schuldschein nicht besonders hoch. So genügt es grundsätzlich, wenn auf einem Schuldschein folgende Angaben stehen:
- der Name und die Anschrift des Schuldners
- der Name und die Anschrift des Gläubigers
- die genaue Bezeichnung der Schuld
- die Unterschrift mit Ortsangabe des Schuldners
Wenn Zinsen vereinbart wurden, müssen sie ebenfalls auf dem Schuldschein angegeben werden.
Rechtwirksam wird der Schuldschein erst und nur durch die Unterschrift des Schuldners. Die Unterschrift ist der Beweis dafür, dass der Schuldner die Forderung anerkennt und sich gleichzeitig zur Rückzahlung verpflichtet. Fehlt die Unterschrift, kann der Schuldschein keine Beweiskraft entfalten.
Warum der Schuldschein ausgestellt wurde, also wofür der Schuldner das Geld braucht oder verwenden soll, muss hingegen nicht auf dem Schuldschein stehen.
Wie lange ist ein Schuldschein gültig?
Der Schuldner stellt den Schuldschein aus, unterschreibt ihn und übergibt ihn anschließend an den Gläubiger. Der Gläubiger verwahrt den Schuldschein dann solange, bis die Schulden komplett zurückgezahlt sind. Hat der Schuldner die Forderung beglichen, kann er vom Gläubiger verlangen, dass er ihm den Schuldschein wieder zurückgibt.
Und der Schuldner ist gut beraten, wenn er das auch tut. Denn solange der Gläubiger den Schuldschein hat, kann er den Ausgleich der Forderung verlangen. Diesen Anspruch kann der Gläubiger sogar vor Gericht durchsetzen. Er hat mit dem Schuldschein nämlich das Schuldanerkenntnis des Schuldners in der Hand. Deshalb muss er auch nicht beweisen, dass oder ob die Forderung überhaupt besteht. Stattdessen müsste der Schuldner nachweisen, dass die Schuld nicht (mehr) besteht.
Dabei unterliegt ein Schuldschein grundsätzlich der regelmäßigen Verjährung. Nach § 195 beträgt sie drei Jahre. Allerdings ist der Schuldner gut beraten, wenn er sich nicht blind auf die regelmäßige Verjährung verlässt. Denn je nach Ausgangssituation kann ein Schuldschein auch bis zu 30 Jahre lang gültig bleiben. Denkbar ist beispielsweise, dass der Gläubiger stirbt und seine Erben irgendwann einmal auf den Schuldschein stoßen.
Sie könnten sich dann auf § 199 BGB berufen und den Geldbetrag einfordern. Auch hier wäre der Schuldner wieder in der Situation, dass er den Nachweis erbringen müsste, dass der Anspruch auf die Forderung nicht mehr besteht. Deshalb sollten beim Schuldschein zwei Tipps beherzigt werden:
- Auf dem Schuldschein sollte stehen, wann die Rückzahlung fällig wird. Denn die Fälligkeit der Forderung ist für die Verjährungsfristen entscheidend.
- Sobald der Schuldner seine Schulden bezahlt hat, sollte er sich den Schuldschein zurückgeben lassen. Kann der Gläubiger den Schuldschein nicht aushändigen, beispielsweise weil er ihn verloren hat, sollte der Schuldner eine schriftliche Erklärung verlangen, die bestätigt, dass die Schulden bezahlt sind.
Musterbeispiel für einen Schuldschein
Schuldschein
zwischen
________________________________________, wohnhaft in ________________________________________________________ als Schuldner
und
________________________________________, wohnhaft in ________________________________________________________ als Gläubiger
Der Schuldner bestätigt, dass er dem Gläubiger einen Betrag von _________ Euro (in Worten: ________________________ Euro) schuldet.
[Für die Forderung wird ein Zinssatz von ____ % pro Jahr, beginnend ab dem ________________, vereinbart.]
Der Schuldner erkennt die Gesamtforderung aus Geldbetrag und Zinsen ohne Einwände an und verpflichtet sich, die Forderung bis zum _______________ vollständig zurückzuzahlen.
[Die Rückzahlung soll in monatlichen Raten von ______ Euro, beginnend ab dem _____________, erfolgen.]
________(Ort)_________, den _______________
_________________________ _________________________
Unterschrift Schuldner Unterschrift Gläubiger
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