Riester- Rürup- Privatrente Unterschiede

Die Unterschiede zwischen Riester-, Rürup- und Privatrente 

Dass insbesondere für jüngere Arbeitnehmer die private Altersvorsorge zu einem wichtigen Thema geworden ist, steht wohl außer Frage, denn es scheint sicher, dass das Rentenniveau langfristig deutlich sinken wird und die gesetzliche Altersrente dann nur noch die Basisversorgung sicherstellt. 

Allerdings bietet der Versicherungsmarkt eine große, für den Laien teils kaum überschaubare Palette an unterschiedlichen Produkten für die private Altersvorsorge und Begriffe, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchen, sind die Riester-, die Rürup- sowie die Privatrente. 

 

Hier daher eine Übersicht sowie alle wichtigen
Infos zu diesen drei Vorsorgevarianten:

•        Die Riesterrente, die 2002 eingeführt wurde und für die Walter Riester Namenspate ist, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. 

Vereinfacht erklärt werden alle diejenigen gefördert, die pflichtversichert sind und Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, die maximale Förderung setzt aber voraus, dass mindestens vier Prozent des Jahreseinkommens in die Riesterrente investiert werden. 

Die staatliche Förderung erfolgt in zweierlei Hinsicht. Zum einen gewährt der Gesetzgeber Zulagen, und zwar eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro sowie Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro oder 300 Euro pro Kind, je nachdem, ob das Kind vor oder nach 2008 zur Welt kam. Der sogenannte Berufseinsteigerbonus soll die Riesterrente zudem für junge Sparer interessant machen, denn jeder, der einen Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt, erhält einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro. 

Zum anderen können die Beiträge für den Riestervertrag steuerlich abgesetzt werden. Angespart wird die Riesterrente im Rahmen von zertifizierten Produkten wie beispielsweise Rentenversicherungen, Bank- oder Fondssparplänen. Zu den weiteren Vorteilen gehört, dass das Guthaben während der Ansparphase vor dem Zugriff Dritter geschützt ist, also weder gepfändet werden kann noch im Fall von Hartz IV aufgebraucht werden muss. 

Nachteilig ist allerdings, dass eine Auszahlung frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres erfolgen kann und nur maximal 30 Prozent als einmalige Auszahlung in Anspruch genommen werden können. 70 Prozent des Guthabens werden als lebenslange Rente ausbezahlt, zudem kann die Riesterrente nur eingeschränkt vererbt werden, eine vorzeitige Kündigung oder eine Beleihung sind nicht möglich.

•        Die Rürup-Rente ist das Pendant zur Riesterrente und richtet sich in erster Linie an diejenigen, die keine Riesterförderung erhalten sowie auch an Besserverdienende. 

Die staatliche Förderung erfolgt hier dadurch, dass die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können und so eine deutliche Senkung der Steuerlast möglich wird. Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro pro Jahr als Vorsorgeaufwendungen absetzen, bei Ehepaaren verdoppelt sich der absetzbare Anteil. Allerdings werden die Beiträge nicht vollständig angerechnet, in diesem Jahr liegt die Quote bei 68 Prozent.

Dieser Anteil wird jedoch schrittweise erhöht, so dass ab dem Jahr 2025 die Beiträge vollständig absetzbar sind, allerdings steigt analog dazu auch der steuerpflichtige Anteil der späteren Rente. Die Vorteile sind mit den Vorteilen der Riesterrente vergleichbar. Die Höhe der Beiträge kann selbst festgelegt werden, die Förderung erfolgt allerdings unabhängig davon. 

Zudem sind Einmalzahlungen jederzeit möglich, die Auszahlung inklusive einer Mindestverzinsung ist garantiert und auch die Rürup-Rente ist vor dem Zugriff Dritter geschützt. Nachteilig ist allerdings, dass die Auszahlung ausschließlich als Monatsrente frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgt und die Rürup-Rente weder vererbt, übertragen oder beliehen noch kapitalisiert werden kann. 

•        Die Privatrente ist vom Prinzip her mit einer Lebensversicherung vergleichbar, allerdings mit dem Unterschied, dass der Erlebensfall im Vordergrund steht. 

Je früher mit der Ansparung begonnen wird, desto mehr Guthaben kann auch bei niedrigen Beiträgen angespart werden und in aller Regel besteht im Hinblick auf die Auszahlung ein Kapitalwahlrecht. 

Hinzu kommt, dass eine Vererbung meist genauso vereinbart werden kann wie auch eine vorzeitige Kündigung oder eine Beleihung möglich sind. Nachteilig ist allerdings, dass keine staatliche Förderung erfolgt und die Privatrente nicht pfändungs- oder Hartz-IV-sicher ist.

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