SEPA und IBAN – die wichtigsten Infos

SEPA, IBAN – die wichtigsten Infos zum neuen Zahlungsverkehr 

Der Euro hat seinen zehnten Geburtstag bereits hinter sich gebracht und nun soll auch der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb der EU einheitlich ablaufen. Dieses Projekt namens SEPA steht in den Startlöchern. Bis Februar 2014 soll die Umstellung des Zahlungsverkehrs beendet sein, die letzten Übergangsregelungen laufen 2016 aus. 

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Verbraucher werden derzeit vor allem durch unzählige Briefe von Banken, Versicherungen und Unternehmen auf den neuen Zahlungsverkehr aufmerksam gemacht. Doch trotzdem können viele weder etwas mit Kürzeln wie SEPA und IBAN anfangen noch wissen sie, was jetzt eigentlich konkret auf sie zukommt. 

Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, fasst die folgende Übersicht
die wichtigsten Infos zum neuen Zahlungsverkehr zusammen:
 

Was ist SEPA?

Das Kürzel SEPA steht für Single Euro Payments Area, was übersetzt soviel bedeutet wie einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Hinter diesem Projekt verbirgt sich ein Zahlungssystem, das in der gesamten Europäischen Union einheitlich ist. 

Künftig, und zwar konkret ab Februar 2014, sollen alle bargeldlosen Zahlungen mit diesem neuen Zahlungssystem abgewickelt werden. Sämtliche Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen mit SEPA sind gebührenfrei und laufen in der gleichen Form ab, egal ob die Zahlung innerhalb Deutschlands oder in ein anderes EU-Land erfolgt.  

Was ist die IBAN?

Damit der gesamte Geldverkehr innerhalb der Europäischen Union einheitlich gestaltet werden kann, erhält jeder Bankkunde eine neue Kontonummer. Diese neue Kontonummer heißt International Bank Account Number, auf Deutsch Internationale Bankkontonummer oder einfach nur kurz IBAN.

Die IBAN setzt sich aus vier Elementen zusammen:   

1.       Ganz links steht das Länderkennzeichen, das aus zwei Buchstaben besteht. In Deutschland ist dies DE.

2.       Danach kommt eine zweistellige Prüfziffer. Die Prüfzimmer wird für jede Kontonummer individuell errechnet. 

3.       Hinter der Prüfzimmer steht die bisherige Bankleitzahl.

4.       Den vierten und letzten Teil der IBAN bildet die bisherige Kontonummer. Hat die Kontonummer weniger als zehn Stellen, wird sie mit Nullen aufgefüllt. Die Nullen werden dabei vor die Kontonummer gesetzt.  

 

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In Deutschland besteht jede IBAN somit aus 22 Stellen und sieht so aus:

D

E

1

1

1

2

3

4

5

6

7

8

0

0

0

1

2

3

4

5

6

7

Länderkürzel Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer

(ggf. mit Nullen auf 10 Stellen aufgefüllt)       

Welche Vorteile bringt SEPA mit sich?

Auf wenn die neue internationale Kontonummer lang und kompliziert aussieht, dürfte es nicht allzu schwierig sein, sich daran zu gewöhnen. Verbraucher müssen sich nämlich im Prinzip nur das Länderkürzel DE und ihre Prüfziffer merken, denn die Bankleitzahl und die Kontonummer kennen sie ja schon.

SEPA als einheitliches Zahlungssystem bringt mehrere Vorteile mit sich:

·         Der Geldverkehr wird insgesamt einfacher. 

Künftig wird es nur noch ein Überweisungsformular geben, das bei allen Überweisungen im In- und Ausland verwendet wird. Dieser Überweisungsträger sieht genauso aus wie die bisherigen Überweisungsträger. Der einzige Unterschied ist, dass anstelle der Kontonummer die IBAN eingetragen wird.

·         Der Geldverkehr wird schneller. 

Bisher dürfen grenzüberschreitende Zahlungen bis zu fünf Tage lang dauern. Mit SEPA muss das Geld spätestens nach zwei Tagen auf dem Konto sein.

·         SEPA sorgt für mehr Sicherheit. 

Um eine Abbuchung im Rahmen des Lastschriftverfahrens durchzuführen, reichte es bisher aus, die Kontonummer zu kennen. Der Kontoinhaber hatte zwar die Möglichkeit, der Abbuchung zu widersprechen. Trotzdem blieb ein Restrisiko. 

Bemerkte der Kontoinhaber die Abbuchung nicht oder erst nach einer längeren Zeit, war das Geld nämlich oft verloren. Damit ist jetzt Schluss. Mit SEPA ist eine Abbuchung nur noch dann möglich, wenn die ausdrückliche Ermächtigung des Kontoinhabers vorliegt. Gleichzeitig kann der Kontoinhaber festlegen, wer zu welchem Zeitpunkt welchen Betrag abbuchen darf. 

Er kann bei seiner Bank sogar eine Liste einreichen, auf der aufgeführt ist, welche Unternehmen wann Abbuchungen durchführen dürfen und welche nicht.

·         Abbuchungen müssen angekündigt werden. 

Soll Geld abgebucht werden, muss der Kontoinhaber 14 Tage vorher darüber informiert werden. Dadurch weiß der Kunde genau, wann welche Zahlung fällig und das Konto entsprechend belastet wird. 

Dies ist deshalb auch wichtig, weil der Kunde in die Verantwortung genommen und die Bank Gebühren in Rechnung stellen kann, wenn die Abbuchung dann mangels Deckung nicht möglich ist. Bis einen Tag vor der angekündigten Abbuchung kann der Kontoinhaber die erteilte Einzugsermächtigung aber wieder zurückziehen. Nach einer Abbuchung hat er acht Wochen lang Zeit für einen Widerspruch.  

Worauf sollten Verbraucher achten?

Für Unternehmen bringt SEPA viel Arbeit mit sich. Sie müssen nämlich ihre Zahlungssysteme bis zum 01. Februar 2014 umgestellt haben. Hierzu gehört auch, alle Kunden zu informieren und sich sowohl deren neue Kontonummern als auch eine Gläubiger-Identifikationsnummer zu besorgen, um weiterhin Geld abbuchen zu können. Verbraucher hingegen können die Sache etwas ruhiger angehen. Es ist zwar ratsam, sich die neue Kontonummer bald zu merken. 

Wirklich damit angefreundet haben müssen sie sich aber erst 2016, denn bis dahin sind ihre bisherigen Kontonummern noch gültig. Wichtig ist aber, die vielen Schreiben, die dieser Tage im Briefkasten liegen, zu prüfen.

Wurde die IBAN falsch umgerechnet, kann es später nämlich Schwierigkeiten geben. Zudem ist ratsam, die Kontobewegungen im Blick zu behalten, denn im Zuge der Umstellung sind Doppel- oder Fehlbuchungen nie ganz ausgeschlossen.  

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass SEPA zwar ein einheitliches Bezahlungssystem in Europa ist. Die günstigeren Kosten gelten aber nur für die EU-Länder. An SEPA nehmen jedoch auch Länder teil, die nicht den Euro als Währung verwenden, beispielsweise Norwegen, Liechtenstein, Island, Monaco oder die Schweiz. Hier kann es deshalb durchaus sein, dass Auslandsgebühren in Rechnung gestellt werden.

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