Abtretung von Kreditverträgen

Infos zur Abtretung von Kreditverträgen durch die Bank 

Besonders in den letzten Jahren kam es immer wieder dazu, dass Kreditinstitute ihre bestehenden Kreditverträge an andere Kreditinstitute oder Finanzinvestoren abtraten.

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Für die Banken verbirgt sich dahinter ein lukratives und vorteilhaftes Geschäft, denn auf diese Weise müssen sie sich nicht mehr selbst darum kümmern, unregelmäßige oder rückständige Zahlungen einzutreiben und zudem erscheinen die verkauften Kredite nicht mehr in der Bilanz und binden folglich auch kein Eigenkapital mehr. 

Üblicherweise werden beim Verkauf von Krediten allerdings nicht nur die sogenannten notleidenden Kredite in einem Paket gebündelt und abgetreten, sondern teils auch Kredite, deren Raten pünktlich bezahlt werden. 

Die Folge der Abtretung des Kreditvertrages für den Kreditnehmer besteht nun darin, dass der neue Käufer den Kredit bereits bei kleinen Rückständen der Ratenzahlungen kündigen und eine Zwangsversteigerung einleiten kann, denn sein Ziel liegt darin, einen möglichst hohen Gewinn mit der neu erworbenen Kreditforderung zu erzielen.  

Grundsätzlich regelt ein Kreditvertrag die Rechte und Pflichten beider Seiten:

Der Kreditnehmer verpflichtet sich beispielsweise, die vereinbarten Raten regelmäßig zurückzuzahlen, die Bank hingegen geht die Verpflichtung ein, die geleisteten Kreditsicherungen wieder freizugeben, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Wird der Kreditvertrag nun im Ganzen und inklusive aller Rechte und Pflichten verkauft, muss der Kreditnehmer der Abtretung zustimmen. 

Üblicherweise wird aber nicht der gesamte Kreditvertrag verkauft, sondern nur die Forderungen der Bank. Ist im Rahmen des Kreditvertrages keine Nichtabtretbarkeit vereinbart, kann die Bank darüber hinaus auch die Rechte an den Sicherheiten abtreten. 

Zwar bleibt die Bank weiterhin dazu verpflichtet, beispielsweise die Kreditsicherheiten freizugeben oder Kontoauszüge zu erstellen, allerdings kann sie mit diesen Aufgaben auch einen Dritten beauftragen. Für den Kreditnehmer ändern sich die Rechte und Pflichten aus dem Kreditvertrag nicht und der neue Käufer muss sich an die Vereinbarungen halten, allerdings eben nur solange, wie auch der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt.

Schutz bei Zahlungsrückständen

Seit Juni 2008 gilt in diesem Zusammenhang eine Gesetzregelung, die Kreditnehmer besser im Zusammenhang mit Kreditverkäufen schützen soll, vor allem im Hinblick auf die Transparenz bei Kreditverkäufen und dem Schutz bei Zahlungsrückständen. 

Zu den wichtigsten gesetzlichen Änderungen in diesem Zusammenhang gehört, dass bei Kreditverträgen ein deutlicher und informativer Hinweis enthalten sein muss, dass das Vertragsverhältnis und eine Abtretung der Rückzahlungsforderungen auch ohne Zustimmung des Kreditnehmers auf Dritte übertragen werden können, sofern die Übertragbarkeit nicht vertraglich ausgeschlossen ist. 

Zudem muss der Kreditnehmer darüber informiert werden, wenn sein Kreditvertrag verkauft wurde, es sei denn, der ursprüngliche Vertragspartner verbleibt stiller Gläubiger. Der beste Schutz vor einem Verkauf des Kreditvertrages besteht darin, ein schriftliches Abtretungsverbot zu vereinbaren, auch wenn einige Banken hierfür einen geringen Zinsaufschlag berechnen. 

Zu bedenken gilt, dass einige Banken zwar versichern, den Kreditvertrag nicht zu veräußern, dieses Versprechen allerdings meist nur solange gilt, solange pünktliche Zahlungen geleistet werden und diese Garantie andernfalls mit sofortiger Wirkung entfallen kann, wenn die Nichtabtretbarkeit nicht schriftlich festgehalten wurde.

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