Infos zum effektiven Jahreszins

Infos und Übersicht zum effektiven Jahreszins 

Jeder, der Geldgeschäfte mit einer Bank abwickelt und insbesondere dann, wenn es um die Aufnahme eines Kredites geht, wird früher oder später über den Begriff effektiver Jahreszins stolpern.

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Hier daher alle wichtigen Infos und eine Übersicht rund um diesen Begriff:

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Vereinfacht erklärt beziffert der effektive Jahreszins die jährlichen Gesamtkosten eines Kredites und wird in Prozent angegeben. Handelt es sich um einen Kredit, bei dem sich der Zinssatz oder andere preisrelevante Faktoren während der Kreditlaufzeit ändern können, beispielsweise im Zusammenhang mit Annuitätendarlehen bei Baufinanzierungen, wird dieser Zinssatz als anfänglicher effektiver Zinssatz bezeichnet. Grundsätzlich gilt dabei, dass ein Kredit umso günstiger ist, je niedriger der effektive Jahreszins ist.

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§ 492 des Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt zum Schutz der Verbraucher vor, dass in den effektiven Jahreszins bestimmte Faktoren eingerechnet werden müssen. Die genauen Faktoren regelt wiederum § 6 der Verordnung zur Regelung von Preisangaben. Die wesentlichen Faktoren, die den Effektivzins bestimmen, sind der Nominalzinssatz, der Auszahlungskurs, die Tilgung sowie die Dauer der Zinsfestschreibung. Allerdings berücksichtigt der Effektivzinssatz keine Kontoführungsgebühren, keine Teilauszahlungsschläge und keine Schätzgebühren wie beispielsweise Wertermittlungsgebühren. 

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Da der Effektivzins die Gesamtkosten des Kredites in Prozent pro Jahr wiedergibt und sich dabei auf die nominale Kreditsumme bezieht, wird es möglich, diesen Wert für Kreditvergleiche zu Rate zu ziehen. Zu beachten gilt dabei allerdings, dass ein Vergleich nur dann Sinn macht, wenn der Zinssatz der Kreditangebote für den gleichen Zeitraum festgeschrieben ist und auch die übrigen Parameter wie Kreditsumme und Laufzeit übereinstimmen. 

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Um den ungefähren effektiven Jahreszins selbst zu berechnen, bietet sich die Uniform-Methode als einfachste Möglichkeit an. Dabei lautet die Formel zur Berechnung, ((Kreditkosten x 24) : ((Laufzeit in Monaten + 1) x Nettodarlehensbetrag)) x 100.

Die Kreditkosten 

Die Kreditkosten ergeben sich aus der gesamten Rückzahlung abzüglich des Auszahlungsbetrages, alternativ können die Kreditkosten berechnet werden, indem die Anzahl der Raten mit der monatlichen Ratenhöhe multipliziert und von dieser Summe dann der Auszahlungsbetrag abgezogen wird. Wichtig mit den Kreditkosten zu rechnen ist es deshalb, weil diese die Gesamtkosten enthalten, also somit Kosten für beispielsweise eine Restschuldversicherung, Beabreitungsgebühren und Zinsen.

Der Nettodarlehensbetrag 

Der Nettodarlehensbetrag beziffert die eigentliche Darlehenshöhe, also die Kreditsumme, über die der Vertrag abgeschlossen wird, abzüglich der Kreditkosten.Neben Krediten kommt der effektive Jahreszins auch bei Festgeld zum Tragen.

Festgeld 

Bei Festgeld handelt es sich um eine als sicher geltende Anlageform, bei der angespartes Geld für einen bestimmten Zeitraum fest angelegt und dabei zu dem vereinbarten Zinssatz verzinst wird. Allerdings kann der Anleger in aller Regel vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht frei über das angelegte Geld verfügen und meist ist eine Mindestanlagesumme erforderlich. 

Allgemein gilt hier die Regel, dass ein umso höherer Zinssatz angeboten wird, je höher die Anlagesumme ist und je länger die Laufzeit vereinbart wird.

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