Tipps wenn es bei der Stromrechnung eng wird

Die wichtigsten Infos und Tipps, wenn es bei der Stromrechnung eng wird 

Wie aktuelle Umfragen gezeigt haben, müssen Energieunternehmen die Zahlung von Stromrechungen immer häufiger anmahnen und auch die Anzahl der Sperrandrohungen und der daraufhin tatsächlich durchgeführten Unterbrechungen der Stromversorgung ist gestiegen. 

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Der wesentliche Grund hierfür liegt darin, dass die Preise für Strom und Gas in den vergangenen zwei Jahren um bis zu 15 Prozent gestiegen sind.

Schuld ist also gar nicht unbedingt immer eine nachlassende Zahlungsmoral, sondern viele Haushalte wissen mitunter schlichtweg nicht, wie sie die Energiekosten aufbringen sollen. Angesichts der Entwicklungen, die im Hinblick auf die Energiepreise vorhergesagt werden, wird sich diese Problematik in Zukunft vermutlich noch weiter verschärfen. 

Ist absehbar, dass es mit der Stromrechnung eng wird, sollte der betroffene Haushalt so früh wie möglich reagieren. Wenn der Energieversorger bereits angekündigt hat, dass er den Strom in den nächsten Tagen wegen Zahlungsrückständen abdrehen wird, bleiben nur noch wenige Möglichkeiten, um eine Stromsperre noch zu verhindern. Nun stellt sich aber die Frage, was der betroffene Haushalt denn konkret tun kann. 

Hier die wichtigsten Infos und Tipps, wenn es bei
der Stromrechnung eng wird, in der Übersicht:

Die Stromrechnung hat Vorrang!

Unabhängig davon, wie begrenzt die finanziellen Mittel sind, gilt als absolute Grundregel, dass die Miete, der Strom und die Heizung immer als erstes und damit vor allen anderen Rechnungen bezahlt werden sollten. Ist der Haushalt mit seinen Zahlungen bereits im Rückstand, sollte er sich umgehend an eine Schuldnerberatung, einen kirchlichen Träger, das Jobcenter oder Sozialamt oder auch an eine Verbraucherzentrale wenden. 

Je früher der Haushalt reagiert und Hilfe sucht, desto größer sind die Chancen, eine Lösung zu finden. Wenn der Energieversorger bereits mit einer Stromsperre oder der Kündigung droht, wird es nicht nur zunehmend schwierig, die Situation noch zu retten, sondern bei einer Sperrung entstehen auch noch zusätzliche Kosten.  

Die Voraussetzungen für eine Stromsperre.

Wann der Energieversorger die Stromversorgung unterbrechen darf, steht im Kleingedruckten der Stromlieferverträge, genauer gesagt in der Grundversorgungsverordnung für Stromkunden, kurz StromGVV. Demnach ist eine Stromsperre möglich, wenn die monatlichen Abschläge oder die Endabrechnung nicht fristgerecht bezahlt wurden und der Haushalt die Rückstände auch auf eine Mahnung hin nicht ausgeglichen hat. Die Rückstände müssen sich dabei auf mindestens 100 Euro belaufen. 

Der Energieversorger muss die Stromsperre angedroht haben, wobei dies bereits im Rahmen der Mahnung erfolgen kann. Ab dem Zeitpunkt der Sperrandrohung muss der Energieversorger dem Haushalt eine Frist von vier Wochen einräumen, um die rückständigen Zahlungen zu leisten.

Verstreicht diese Frist, erfolgt eine letzte Sperrandrohung, bei der der konkrete Zeitpunkt der Stromabschaltung benannt werden muss. Zwischen dieser Sperrandrohung und dem benannten Zeitpunkt muss der Energieversorger eine Frist von drei Werktagen einräumen, so dass der Haushalt nun letztmalig die Chance hat, die Zahlung zu leisten und die Stromsperre doch noch abzuwenden.  

Versuchen, eine Lösung auszuhandeln.

Es kann sich durchaus lohnen, zu versuchen, gemeinsam mit dem Energieversorger eine Lösung zu finden. Dies liegt daran, dass bei einer Stromsperre das Gebot der Verhältnismäßigkeit gilt und insbesondere Grundversorger überprüfen müssen, ob für die Sicherung der Zahlung nicht mildere Mittel in Frage kommen als eine Stromsperre. 

Wenn die Rückstände vergleichsweise gering sind und die Zahlungen in der Vergangenheit regelmäßig und pünktlich geleistet wurden, sind viele Unternehmen bereit, sich auf eine Ratenzahlung einzulassen. Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit spielt neben der Höhe der Rückstände in erster Linie eine Rolle, welche Auswirkungen eine Stromsperre hätte und wer konkret davon betroffen ist. 

Ist der Rückstand beispielsweise gering und kann der Haushalt glaubhaft nachweisen, dass der Rückstand in Kürze ausgeglichen wird, etwa weil ein Dritter die Zahlung übernimmt, würde die Stromsperre in keinem angemessenen Verhältnis zu ihren Folgen stehen.

Daneben kann eine Unverhältnismäßigkeit vorliegen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Stromsperre im Winter Versorgungsleitungen einfrieren würden. Wohnen in dem Haushalt kleine Kinder oder ältere, pflegebedürftige Personen oder könnte es Auswirkungen auf die Gesundheit haben, wenn Strom und Heizung abgestellt werden, könnte eine Stromsperre ebenfalls unverhältnismäßig sein. 

Ist Strom erforderlich, um eine lebensnotwendige medizinische Versorgung sicherzustellen, beispielsweise weil einer der Bewohner auf eine Beatmungshilfe oder die Heimdialyse angewiesen ist, darf der Strom nicht abgestellt werden. Ähnlich sieht es aus, wenn eine Stromsperre die Existenzgrundlage gefährdet. Dies wäre unter anderem dann der Fall, wenn der Stromkunde von zu Hause aus arbeitet und um seiner Arbeit nachzugehen auf den Computer, das Telefon und Licht angewiesen ist.    

Finanzielle Hilfen.

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Stromkosten aus dem Regelsatz zu finanzieren. Wird es mit der Stromrechnung eng, kann der Haushalt allerdings die Übernahme der Stromschulden bei seinem Jobcenter beantragen. Bei laufendem Bezug erfolgt die Übernahme der Stromschulden in aller Regel auf Basis eines Darlehens. 

Arbeitnehmer, die ein nur geringes Einkommen haben, können sich an das Sozialamt wenden, das dann überprüft, ob die Energiekosten übernommen werden können. Dabei gilt in diesem Zusammenhang der Grundsatz, dass vollerwerbstätige Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt sein sollen als Empfänger von Arbeitslosengeld II.  

Den Stromverbrauch senken.

Jemandem, der ohnehin knapp bei Kasse ist, wird es sicher nicht weiterhelfen, wenn ihm geraten wird, sich neue, energiesparende Geräte zu kaufen. Dies ist allerdings auch nicht unbedingt notwendig, denn es gibt genug Möglichkeiten, um den Stromverbrauch zu senken. Statt Fernseher, DVD-Player und andere Elektrogeräte im Stand-by-Betrieb laufen zu lassen, können diese ausgeschaltet werden und schon verbrauchen sie keinen Strom mehr. 

Gleiches gilt für das Handyladegerät, den Rasierapparat und die Elektrozahnbürste, die ebenfalls nicht am Netz hängen müssen, wenn die Geräte aufgeladen sind. Bei schönem Wetter muss die Wäsche nicht in den Trockner, sondern kann genauso, aber dafür kostenfrei, auch draußen auf der Wäscheleine getrocknet werden. Es kann sich also durchaus lohnen, den eigenen Stromverbrauch einmal genau unter die Lupe zu nehmen.

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