Ausführlicher Ratgeber zu NFTs, Teil 1

Ausführlicher Ratgeber zu NFTs, Teil 1

Um Kunstwerke zu schaffen, arbeiten Künstler nicht nur mit Leinwänden, Filmrollen oder Tonträgern. Auch in rein digitaler Form kann längst Kunst entstehen, beispielsweise als Pixelbild, Video- oder Musikdatei. Das Problem ist nur, dass digitale Kunst mit wenigen Klicks reproduziert werden kann und die Kopie danach vom Original nicht mehr zu unterscheiden ist. Nicht reproduzierbar hingegen sind Zertifikate, die auf das Original verweisen.

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Ausführlicher Ratgeber zu NFTs, Teil 1

Genau an dieser Stelle kommen die sogenannten NFTs ins Spiel. Was genau es damit auf sich hat und wie der Handel funktioniert, erklären wir in einem ausführlichen Ratgeber!:

Was sind NFTs?

Bei einem NFT handelt es sich nicht um das eigentliche Kunstwerk, sondern um eine digitale Signatur oder Bescheinigung. Sie hält eindeutig fest, wer der Eigentümer einer bestimmten Sache ist.

Diese Sache kann zum Beispiel ein Pixelbild wie die inzwischen berühmten Cryptopunks, digitale Musik oder auch der erste Tweet auf Twitter überhaupt sein. Der NFT vermerkt als Zertifikat, dass die Datei X an der Internetadresse Y derzeit Person Z gehört.

Das Kürzel NFT steht für einen nicht-fungiblen Token. Fungibel bedeutet austauschbar und ein Token ist ein Vermögensgegenstand oder einfacher eine Wertmarke. Ein NFT ist demnach eine Wertmarke, die nicht austauschbar ist.

Das Gegenstück dazu, also eine austauschbare Wertmarke, ist zum Beispiel ein 50-Euro-Schein. Ein 50-Euro-Schein kann beliebig gegen andere 50-Euro-Scheine ausgetauscht werden, ohne dass sich der Wert oder die Funktion der Banknote verändert. Dass Geldscheine unterschiedliche Seriennummern haben, spielt mit Blick auf das Beispiel keine Rolle.

Auch ein Chip für einen Einkaufswagen im Supermarkt oder ein Bitcoin sind fungible Token.

Nicht mehr austauschbar ist ein Token dann, wenn er Teil einer Blockchain wird. Denn die Blockchain als digitales Register erfasst öffentlich alle Transaktionen und ist außerdem dezentral auf unzählige Orte verteilt. Aus diesem Grund ist es unmöglich, einen NFT ohne Befugnis auf eine andere Person zu übertragen, ohne dass die Transaktion für alle sichtbar in der Blockchain gespeichert ist.

Das führt auch dazu, dass die Herkunftsgeschichte immer eindeutig ist. Bei einem analogen Kunstwerk hingegen ist mitunter fraglich, woher es tatsächlich stammt. Außerdem benennt ein NFT das Objekt, zu dem er gehört.

Ein NFT, der sich auf ein Pixelbild bezieht, ist deshalb nicht das Gleiche wie ein NFT, der auf ein digitales Musikalbum verweist.

Ein Objekt kann von Anfang an mit mehreren NFTs erstellt sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kunstwerk als Limited Edition mit einer bestimmten Anzahl an Exemplaren angelegt ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass sich ein NFT nur auf einen Teil des Objekts bezieht, beispielsweise auf ein Viertel eines Bildes.

Der Kauf eines NFTs ist in aller Regel nicht mit Urheber- oder Vervielfältigungsrechten verbunden. Der Eigentümer eines NFTs, das sich auf ein Bild bezieht, kann dieses Bild nicht ohne Weiteres auf Kalender, Poster und Tassen drucken.

Diese Vervielfältigung bleibt dem Urheber, also dem ursprünglichen Schöpfer vorbehalten.

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Sogar das Eigentum an dem Objekt, das zum NFT gehört, geht nicht zwangsläufig mit dem Kauf des NFTs einher. Eine Garantie dafür, dass ein NFT, der das Eigentum oder Miteigentum an einer Sache verspricht, dieses Versprechen auch wirklich rechtssicher einlösen kann, gibt es nicht.

Wer einen NFT kauft, erwirbt damit also zunächst einmal nur den NFT als solchen. Deshalb sollte er sehr genau prüfen, was mit dem NFT verbunden ist oder versprochen wird.

Außerdem sollte er sich vergewissern, dass es sich um einen echten NFT handelt. Denn mit der Verbreitung dieser Anlageform scheint auch die Anzahl an Plagiaten, also unerlaubt erstellten Raubkopien, zuzunehmen.

Wie teuer sind NFTs?

Für austauschbare Token wie einen Schweizer Franken, eine Goldmünze oder einen Bitcoin gibt es einen bestimmten Marktpreis. Er kann zwar schwanken, definiert aber den Kurs, zu dem aktuell gehandelt wird. Bei NFTs ist das anders. Es lässt sich nicht an einem konkreten Marktpreis festmachen, was ein typischer NFT kostet.

Der Markt für NFTs ist tatsächlich eher mit dem analogen Kunstmarkt vergleichbar. Es gibt berühmte Gemälde und Arbeiten namhafter Künstler, für die mehrstellige Millionenbeträge geboten werden.

Aber genauso gibt es Kunst von unbekannten Künstlern oder Hobbymalern, für die zwar gewisse Preise aufgerufen werden, bei der sich aber letztlich kein Käufer findet, der den genannten Preis bezahlen will. Bei einem NFT kann das genauso sein.

Im bekannten Auktionshaus „Christie’s“ wurde im März 2021 zum ersten Mal ein NFT versteigert. Er gehörte zum Werk „Everydays: the First 5000 Days“ des US-amerikanischen Künstlers Beeple, einer riesigen Collage aus 5.000 digitalen Einzelbildern. Der NFT erzielte die Rekordsumme von unglaublichen 69,3 Millionen US-Dollar.

Einige NFTs zu den wesentlich kleineren Bildern der inzwischen sehr berühmten Serie Cryptopunks  brachten jeweils weit über eine Million Dollar ein, der NFT zum ersten Tweet des Twitter-Gründers Jack Dorsey wechselte für knapp drei Millionen Dollar den Eigentümer.

NFTs zu Fußballsammelkarten verzeichneten schon Erlöse von über 50.000 Dollar. NFTs gibt es aber auch zu virtuellen Gegenständen in Computerspielen wie zum Beispiel Gebäuden, Verzierungen oder speziellen Waffen.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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