Übersicht zu Zerobonds

Übersicht und Infos zu Zerobonds 

Bei Zerobonds handelt es sich um eine Sonderform von verzinslichen Wertpapieren. Die Bezeichnung Zerobonds erklärt sich damit, dass es keine laufende Zinszahlung, sondern nur eine Auszahlung zum Ende der Laufzeit hin gibt. 

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Aufgrund des fehlenden Kupons ist im deutschen Sprachgebrauch auch die Bezeichnung Nullkuponanleihen für Zerobonds gebräuchlich. Der Gewinn für den Anleger ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Ausgabewert der Wertpapiere und dem Verkaufspreis. 

 

Hier alle Infos zu Zerobonds in der kompakten Übersicht:

•        Die Risiken. 

Da während der Laufzeit keine Zahlungen erfolgen und die erzielten Erträge folglich nicht anderweitig angelegt werden können, nehmen Schwankungen der Zinssätze großen Einfluss auf die Rentabilität. Dies kann sich vor allem bei langfristig angelegten Zerobonds negativ auswirken, und zwar vor allem dann, wenn es aufgrund der Entwicklungen der Börsenkurse eigentlich sinnvoller wäre, das Anlagepapier vor Ende der Restlaufzeit zu veräußern. 

Daneben gilt es, auf den Unterschied zwischen dem Nominal- und dem Kurswert zu achten. Basiert die Gebührenrechung der depotführenden Bank auf dem Nominalwert und liegt dieser über dem eigentlichen Kurswert, können in Relation zum Kurswert recht hohe Gebühren fällig werden. 

•        Die Vorteile. 

Zerobonds sind eine verhältnismäßig bequeme Anlageform, denn da es während der Laufzeit zu keinen Auszahlungen kommt, stellt sich auch nicht die Frage nach Wiederanlagemöglichkeiten der erzielten Erträge. Hinzu kommt, dass die Erträge erst zum Auszahlungszeitpunkt versteuert werden müssen. 

Endet die Anlage zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Laufzeit, gilt die Differenz zwischen Erwerbs- und Rückzahlungskurs als Grundlage für die Berechnungen und die Einnahmen werden als Kapitalertrag versteuert. Erfolgt die Auszahlung durch einen vorzeitigen Verkauf, stellen die Emissions- oder Marktrendite während der Laufzeit die Berechnungsgrundlagen dar. 

Möglich ist allerdings, die Versteuerung der Erträge in Phasen mit niedriger Steuerprogression zu legen.

•        Berechnungen der Rendite. 

Prinzipiell müssen Einnahmen nur dann nach der Emissionsrendite versteuert werden, wenn sie der Emissionsrendite der realen Besitzzeit entsprechen. Dabei meint der Begriff Emissionsrendite die vertraglich festgelegte Rendite bei Ausgabe der Zerobonds, die dann auch beim Verkauf sicher erzielt werden kann. 

Allerdings muss die Emissionsrendite dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden und Kursschwankungen werden nicht berücksichtigt. Insofern kann die Berechnung der Rendite recht komplex ausfallen. Als Alternative wurde daher die Regelung vereinbart, die Rendite aus der Differenz zwischen Ein- und Verkauf zu berechnen. 

Neben der vereinfachten Berechnung ergibt sich dadurch der zusätzliche Vorteil, dass auch Kursschwankungen, die nicht als Kapitaleinkünfte gelten, berücksichtigt werden.

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