Kreditkarte kündigen – Infos und Vorlage, 1. Teil

Kreditkarte kündigen – Infos und Vorlage, 1. Teil

Ob beim Einkaufen, auf Reisen oder beim Internet-Shopping: Die Kreditkarte ist ein beliebtes Mittel für bargeldlose Zahlungen. Dabei ist die Auswahl groß. So gibt es einerseits verschiedene Anbieter. Andererseits unterscheiden sich die Kreditkarten in den Konditionen und den eingeschlossenen Zusatzleistungen voneinander. Deshalb ist gut möglich, dass irgendwann der Wechsel zu einem anderen Kreditkarten-Angebot erfolgen soll.

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Kreditkarte kündigen - Infos und Vorlage, 1. Teil

Vielleicht soll die Kreditkarte aber auch komplett gekündigt werden, weil sie nicht mehr benötigt wird.

In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir alle wichtigen Infos zur Kündigung der Kreditkarte zusammengestellt. Und eine Vorlage fürs Kündigungsschreiben haben wir ebenfalls vorbereitet:

Der Adressat der Kündigung

Zunächst einmal muss der Inhaber ermitteln, an wen er seine Kündigung richten muss. Grundsätzlich ist der richtige Adressat für die Kündigung nämlich nicht der Anbieter, sondern der Herausgeber der Kreditkarte. Und meistens ist dieser Herausgeber eine Bank.

Der Vertrag über die Kreditkarte kommt nicht mit der Kreditkartengesellschaft als solches zustande. Stattdessen schließt der Inhaber den Vertrag mit einem Kreditkarteninstitut, das mit der Kreditkartengesellschaft zusammenarbeitet.

Entscheidet sich der Inhaber zum Beispiel für eine VISA oder Mastercard, händigt ihm eine Bank die Kreditkarte aus. Die beiden Kreditkartengesellschaften stellen lediglich die Technologien zur Verfügung, die für die bargeldlosen Zahlungen benötigt werden. Kreditkarten geben sie selbst aber nicht heraus.

Anders ist das beispielsweise bei American Express und Diners Club. Diese beiden Kreditkartenunternehmen agieren auch als Herausgeber ihrer Kreditkarten. Damit sind sie Kreditkartengesellschaft und gleichzeitig Kreditkarteninstitut.

Der Inhaber muss also herausfinden, von wem seine Kreditkarte herausgegeben wurde. Dieser Herausgeber ist der Vertragspartner für die Kündigung. Auf der Suche nach dem Herausgeber hilft ein Blick in die Vertragsunterlagen.

Außerdem ist der Vertragspartner auf den Abrechnungen benannt. Führt der Inhaber sein Kreditkartenkonto online, findet er die Angabe auch im Online-Banking.

Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist

Ein Kreditkartenvertrag hat in aller Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch und stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate.

Spätestens drei Monate vor Ablauf des aktuellen Vertragsjahres muss die Kündigung also beim Herausgeber der Kreditkarte eingegangen sein. Andernfalls läuft der Vertrag ein weiteres Jahr weiter und die Kündigung kann erst zum Ende des nächsten Vertragsjahres wirksam werden.

Bei einigen Anbietern ist die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist kürzer. Teilweise ermöglichen die Anbieter sogar, die Kreditkarte jederzeit zu kündigen. Löst der Inhaber die Vertragsbeziehung vorzeitig auf, wird die schon bezahlte Jahresgebühr für das laufende Vertragsjahr aber oft nicht mehr erstattet oder anteilig verrechnet.

Deshalb sollte der Inhaber die Kündigungsfrist im Blick behalten. Kündigt er rechtzeitig, kann er sich das Geld für die Jahresgebühr nämlich sparen.

Vor allem wenn der Kreditkartenvertrag schon über einen längeren Zeitraum läuft, weiß der Inhaber nur oft nicht mehr so genau, wann er den Vertrag geschlossen hatte. Dann kann ein Blick auf alte Kontoauszüge helfen. Denn durch die Kontoauszüge sieht der Inhaber, wann der Vertragspartner die Jahresgebühr abgebucht hat.

Und weil die jährliche Gebühr für die Kreditkarte in aller Regel bei Beginn einer neuen Vertragslaufzeit fällig wird, kann der Inhaber über die Abbuchungen den Start eines neuen Vertragsjahres bestimmen.

Ansonsten ist die beste Lösung, wenn der Inhaber seine Kreditkarte einfach „fristgerecht zum nächstmöglichen Termin“ kündigt. Dadurch ermittelt dann nämlich der Vertragspartner das Ende der Vertragsbeziehung.

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Die formalen Vorgaben für die Kreditkarten-Kündigung

Die Kündigung des Kreditkartenvertrags muss schriftlich erfolgen. Und in aller Regel ist dabei die Schriftform vorgeschrieben. Schriftform meint, dass das Kündigungsschreiben eine handschriftliche Unterschrift im Original enthalten muss.

Die Kreditkarte per E-Mail, Fax oder ein Online-Kontaktformular zu kündigen, ist deshalb nicht möglich. Denn hier würde die originale Unterschrift fehlen. Deshalb wäre zwar die Textform, aber eben nicht die Vorgabe der Schriftform erfüllt.

Für eine wirksame Kündigung muss der Inhaber also einen Brief aufsetzen, von Hand unterschreiben und auf dem Postweg an seinen Vertragspartner schicken. Wählt der Inhaber dabei einen Versand als Einschreiben, hat er einen Beleg dafür, dass und wann die Kündigung beim Vertragspartner eingegangen ist.

Dieser Nachweis kann nützlich sein, falls Schwierigkeiten auftreten sollten. Im Zweifel muss nämlich der Inhaber belegen, dass er fristgerecht gekündigt hatte. Und ob die Kündigungsfrist eingehalten war, richtet sich danach, wann die Kündigung beim Vertragspartner vorlag.

Welches Datum im Schreiben steht oder wann der Inhaber die Kündigung losgeschickt hat, ist nicht maßgeblich.

Läuft die Kündigungsfrist erst in einiger Zeit ab, kann der Inhaber die Kündigung aber auch als einfachen Brief verschicken. Gleichzeitig sollte er seinen Vertragspartner um eine schriftliche Bestätigung bitten.

Sobald der Vertragspartner die Kündigung bestätigt hat, hat der Inhaber einen verbindlichen Beleg dafür, dass seine Kündigung angekommen ist. Gleichzeitig weiß er, wann die Vertragsbeziehung endet.

Im 2. Teil nehmen wir uns das Kündigungsschreiben selbst vor. Außerdem erklären wir, was der Inhaber noch beachten sollte, wenn er seine Kreditkarte gekündigt hat.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

Ein Gedanke zu „Kreditkarte kündigen – Infos und Vorlage, 1. Teil“

  1. So ein unnötiger Aufwand… beantragen geht leicht, aber kündigen nicht – typisch. Naja, was sein muss, muss sein. Ich habe nun ein Unternehmen, das bessere Konditionen anbietet, gefunden und mache mich jetzt auch sofort ran an die Kündigung der Alten.

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