Grundwissen zum Stichwort „SEPA“

Grundwissen zum Stichwort „SEPA“

Das SEPA-Verfahren ist inzwischen etabliert und seit über einem Jahr werden bei einer Bankverbindung nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl, sondern IBAN und BIC angegeben. Trotzdem haben sich viele Verbraucher noch nicht an das SEPA-Verfahren gewöhnt.

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Einige können sich ihre IBAN einfach nicht merken, andere können mit den langen Zahlenkolonnen und den vielen Abkürzungen nichts anfangen.

Zudem sind noch längst nicht alle Fragen beantwortet. So wissen viele Verbraucher beispielsweise nicht, wann sie bei einer Überweisung nur die IBAN und wann sie IBAN und BIC brauchen. Im Sinne von Grundwissen zum Stichwort “SEPA” versucht der folgende Beitrag, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. 

Wofür steht das Kürzel SEPA?

Das Kürzel SEPA steht für Single Euro Payments Area. Mit dem SEPA-Verfahren wurde ein System eingeführt, das Zahlungen in der Währung Euro innerhalb des SEPA-Raumes einfacher, schneller und kostengünstiger machen soll. Gleichzeitig soll es für den Kontoinhaber möglich sein, seinen kompletten Zahlungsverkehr im SEPA-Raum über ein einziges Bankkonto abzuwickeln. 

Dabei erstreckt sich der SEPA-Raum über alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Zusätzlich zu den EU-Ländern nehmen außerdem noch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz an SEPA teil. Das SEPA-Verfahren selbst existiert bereits seit Ende 2009. Anders als erhofft, setzte sich das neue Verfahren aber nicht eigenständig durch. 

Deshalb hat die EU einen Zeitplan ausgearbeitet, der genau vorgibt, wann die beteiligten Länder auf das SEPA-Verfahren umgestellt haben müssen und ab wann nationale Zahlungssysteme nicht mehr genutzt werden dürfen. Unternehmen haben Ende 2013 damit begonnen, ihren Zahlungsverkehr auf SEPA umzustellen.

Verbraucher haben noch bis Ende Januar 2016 Zeit, um sich mit dem neuen Verfahren anzufreunden. Ab dem 1. Februar 2016 wird SEPA dann die nationalen Zahlvarianten endgültig ersetzt haben und als einzige Option zur Verfügung stehen. 

Was ist die IBAN?

Das Kürzel IBAN steht für International Bank Account Number. Dahinter verbirgt sich die neue Kontonummer, die international gültig ist. Die IBAN ersetzt somit die bisherige Kontonummer. Dabei greift die IBAN die bisherige Bankverbindung aus Kontonummer und Bankleitzahl auf und ergänzt sie um das Länderkennzeichen und eine zweistellige Prüfziffer.

Hatte die bisherige Kontonummer weniger als zehn Stellen, wird sie vom Anfang her mit Nullen aufgefüllt. Bei einer Kontonummer mit beispielsweise sieben Stellen, werden also drei Nullen vorangestellt, damit sich eine zehnstellige Kontonummer ergibt. 

In Deutschland baut sich die IBAN wie folgt auf:

 

IBAN: DE00 1112233 0045678912
DE = Landeskennzeichnen; für Deutschland ist das Landeskennzeichen DE00 = individuelle Prüfziffer mit zwei Stellen1112233 = bisherige Bankleitzahl 0045678912 = bisherige Kontonummer; ggf. mit Nullen bis auf 10 Stellen aufgefüllt
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Die eigene IBAN steht auf den Kontoauszügen und inzwischen auch auf vielen Bankkarten. Wer eine Überweisung innerhalb Deutschlands tätigen möchte, die IBAN des Empfängers aber nicht kennt, kann bis zum 1. Februar 2016 noch die alte Bankverbindung nutzen. 

Die Banken und Sparkassen rechnen die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl dann automatisch in die entsprechende IBAN um. Die beschriebene Form der IBAN gilt so aber nur für Deutschland. In anderen Ländern des SEPA-Raums ist die IBAN mitunter anders aufgebaut und kann mehr oder weniger Stellen aufweisen.

Die einzige Gemeinsamkeit ist, dass eine IBAN in allen Mitgliedsstaaten mit dem Landeskennzeichen aus zwei Buchstaben und einer zweistelligen Prüfziffer beginnt.

Was ist der BIC?

Das Kürzel BIC steht für Bank Identifier Code. Dahinter verbirgt sich die international gültige Bankleitzahl, die die bisherige, nationale Bankleitzahl ersetzt. Der BIC wird von der SWIFT vergeben. (Die SWIFT ist eine Organisation, die den weltweiten Nachrichten- und Zahlungsverkehr zwischen Finanzinstituten abwickelt.) Aus diesem Grund wird der BIC in Fachkreisen auch SWIFT-Code genannt. 

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Der BIC umfasst meist acht Stellen, seltener elf Stellen und baut sich wie folgt auf:

 

BIC: AAAABBCC D22
AAAA = Bankcode aus vier Buchstaben, den das Geldinstitut frei wählen kannBB = Ländercode aus zwei BuchstabenCC = Codierung für den Ort aus zwei Zeichen (Buchstaben und/oder Zahlen)D22 = Kennzeichnung der Filiale aus drei Zeichen (Buchstaben und/oder Zahlen)

Die dreistellige Kennzeichnung der Filiale ist optional. Ein achtstelliger BIC kann also um drei weitere Stellen ergänzt werden, zwingend notwendig ist das aber nicht. Durch den BIC kann ein Geldinstitut innerhalb des SEPA-Raumes eindeutig identifiziert werden.

Welche Daten werden für eine Überweisung benötigt?

Noch bis zum 31. Januar 2016 sind Überweisungen mit folgenden Bankdaten möglich:

· Bei Überweisungen innerhalb Deutschlands muss nur die IBAN des Empfängers angegeben werden. Der BIC ist bei inländischen Überweisungen nicht notwendig. Alternativ sind Überweisungen mittels bisheriger Kontonummer und Bankleitzahl möglich.

· Bei Überweisungen außerhalb Deutschlands müssen die IBAN und der BIC angegeben werden.Ab dem 1. Februar 2016 wird es nicht mehr möglich sein, die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl zu verwenden. Gleichzeitig wird zu diesem Stichtag der BIC entfallen. Deshalb wird ab dem 1. Februar 2016 für alle Überweisungen, egal ob inländisch oder grenzüberschreitend, nur noch die IBAN benötigt werden.

Was ist mit Überweisungen außerhalb des SEPA-Raumes?

Das SEPA-Verfahren ist ein System, das für den Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raumes eingerichtet wurde und auf den Euro als Währung ausgelegt ist. Deshalb sind Überweisungen mit dem SEPA-Verfahren ausschließlich in Euro möglich. Überweisungen in Länder außerhalb des SEPA-Raumes und Überweisungen, die nicht in Euro erfolgen, sind per SEPA nicht möglich.

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Hier bleibt nur die Möglichkeit einer Auslandsüberweisung, für die entsprechende Gebühren anfallen. Bei Ländern, die zwar EU-Mitgliedsstaaten sind, aber keinen Euro haben, ist eine SEPA-Überweisung möglich, wenn die Zahlung in Euro veranlasst wird. Auf dem Konto des Empfängers wird das Geld dann in der Währung gutgeschrieben, in der das Konto geführt wird. Veranlasst der Kontoinhaber aber bereits die Überweisung in der Währung des EU-Ziellandes, ist es keine SEPA-Überweisung mehr, sondern eine Auslandsüberweisung.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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