Wissenswertes zum Rückkaufswert der Lebensversicherung, 2. Teil
Die Lebensversicherung gilt als sichere Geldanlage und ermöglicht durch die sehr lange Laufzeit, mit recht kleinen Monatsbeiträgen ein solides Finanzpolster fürs Alter anzusparen. Außerdem bietet sie den Angehörigen eine Absicherung für den Fall, dass dem Versicherungsnehmer etwas zustößt.
Deshalb ist die klassische Lebensversicherung noch immer eine der beliebtesten Formen für die private Altersvorsorge.
Den Pluspunkten stehen aber auch Nachteile gegenüber. So sind die Kosten vergleichsweise hoch und die Summe, die am Ende tatsächlich ausgezahlt wird, ist mitunter deutlich niedriger, als bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt.
Hinzu kommt, dass die teils jahrzehntelange Laufzeit zum Stolperstein werden kann. Schließlich kann der Versicherungsnehmer nicht vorhersehen, was im Laufe der Jahre alles passieren wird. Und er kann in die Situation kommen, dass er den Vertrag vorzeitig beenden muss oder will.
Doch ein vorzeitiger Ausstieg bedeutet fast immer ein Verlustgeschäft. Der Versicherer zahlt in diesem Fall zwar den Rückkaufswert aus. Nur ist der Rückkaufswert meist niedriger als das, was der Versicherungsnehmer eingezahlt hat.
Das liegt daran, dass der Versicherer die Gebühren und Provisionen abzieht. Außerdem zahlt er Überschussbeteiligungen nur anteilig aus.
In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Wissenswertes zum Rückkaufswert der Lebensversicherung zusammengestellt. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, was der Rückkaufswert genau ist, wie der Versicherungsnehmer den aktuellen Stand in Erfahrung bringen kann und wie der Versicherte an den Rückkaufswert kommt.
In diesem 2. Teil schauen wir uns an, welche Alternativen es zu einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung gibt. Denn hier stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, die mitunter bessere Lösungen sind:
Inhalt
Die Lebensversicherung beitragsfrei oder ruhend stellen
Der Versicherte kann seine Lebensversicherung beitragsfrei stellen. Dadurch muss er die Versicherungsprämien nicht mehr bezahlen. Der Versicherungsschutz bleibt aber nach wie vor bestehen. Dabei muss der Versicherer ermöglichen, dass der Versicherte seine Lebensversicherung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln kann.
Die Beitragsfreistellung ist in § 165 VVG sogar gesetzlich geregelt.
Aus juristischer Sicht entspricht die Beitragsfreistellung aber einer Teilkündigung. Denn weil der Versicherte keine Beiträge mehr einzahlt, sinken der Versicherungsschutz und die Ablaufleistung.
Möchte der Versicherte die Prämienzahlung später wieder aufnehmen, braucht er das Einverständnis des Versicherers.
Einige Versicherer bieten auch an, die Lebensversicherung eine bestimmte Zeit lang ruhend zu stellen. In diesem Fall bleibt der Vertrag zwar bestehen. Doch solange er ruht, ist der Versicherungsschutz ausgesetzt.
Der Versicherungsschutz lebt erst wieder auf, wenn der Versicherte auch die Beitragszahlung wieder aufnimmt. Für die Zeit, während der die Lebensversicherung geruht hat, muss der Versicherte die Prämien nicht nachzahlen. Dadurch fällt aber auch die Ablaufleistung entsprechend niedriger aus.
Die Beiträge stunden oder die Beitragshöhe reduzieren
Vereinbart der Versicherte mit dem Versicherer eine Stundung, setzt er die Zahlung der Beiträge für einen bestimmten Zeitraum aus. Später muss der Versicherte die gestundeten Prämien aber nachzahlen. Dazu kommen außerdem noch Zinsen für die Stundung.
Diese Möglichkeit ist deshalb eigentlich nur dann sinnvoll, wenn der Versicherte seine Kosten vorübergehend senken will und gleichzeitig weiß, dass er die Nachzahlung später aufbringen kann.
Die bessere Lösung ist mitunter, wenn der Versicherte die Kosten für seine Lebensversicherung dauerhaft senkt. Dazu kann er sich beim Versicherer erkundigen, ob die Höhe der Prämien verringert werden kann. Dadurch wird zwar die Ablaufleistung niedriger, aber der Versicherte hat eben auch keine so hohen Ausgaben mehr.
Ist für die Lebensversicherung eine Dynamik vereinbart, kann er Versicherte diese herausnehmen. Denkbar ist außerdem, Zusatzversicherungen zu streichen, die der Versicherte nicht unbedingt braucht oder als separate Versicherungen bei einem anderen Anbieter günstiger abschließen kann.
Die Versicherungspolice beleihen
Denkt der Versicherte über eine vorzeitige Kündigung seiner Lebensversicherung nach, weil er in einem finanziellen Engpass steckt, kann ein sogenanntes Policendarlehen in Frage kommen. Bei einem Policendarlehen beleiht der Versicherte seine Lebensversicherung.
Die Darlehenssumme kann sich meist auf bis zu 90 Prozent des aktuellen Rückkaufswerts belaufen. Einige Anbieter vergeben auch Darlehen über den gesamten Rückkaufswert. Handelt es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung, sind bis zu 60 Prozent des Rückkaufswerts als Kreditsumme möglich.
Beleihen kann der Versicherte die Police direkt beim Lebensversicherer oder bei einer Bank. Auf dem sogenannten Zeitmarkt gibt es ebenfalls Anbieter, die Policendarlehen gewähren. Hier zählt aber meist zu den Voraussetzungen, dass der Rückkaufswert schon eine gewisse Mindesthöhe erreicht hat.
Das Policendarlehen zahlt der Versicherte entweder während der weiteren Laufzeit oder zum Ablauf der Lebensversicherung zurück. Ein Pluspunkt dabei ist, dass die Zinsen für ein Policendarlehen meist sehr niedrig sind.
Außerdem wird oft keine Schufa-Auskunft eingeholt und das Darlehen auch nicht in der Schufa vermerkt. Der Kreditgeber kann deshalb darauf verzichten, weil die Versicherungspolice als Sicherheit für das Darlehen dient.
Die Lebensversicherung verkaufen
Eine weitere Alternative zur vorzeitigen Kündigung kann der Verkauf der Lebensversicherung sein. Für den Verkauf spricht, dass der Verkaufserlös meist etwas höher ausfällt als der aktuelle Rückkaufswert. Außerdem bleibt dem Versicherten die Leistung, die für den Todesfall vorgesehen ist, trotz des Verkaufs oft erhalten.
Für einen Ankäufer wird die Police aber erst interessant, wenn der Rückkaufswert bei etwa 10.000 Euro liegt. Außerdem setzt ein Ankauf häufig eine Restlaufzeit von mindestens 15 Jahren voraus.
Denkt der Versicherte über einen Verkauf seiner Lebensversicherung nach, sollte er sich den Ankäufer aber genau anschauen. Auf dem Zweitmarkt tummeln sich nämlich einige schwarze Schafe. So sollte der Versicherte misstrauisch werden, wenn er unaufgefordert ein sehr lukratives Angebot per E-Mail oder am Telefon bekommt.
Seriöse Anbieter arbeiten so nicht. Skepsis ist auch angebracht, wenn der angebotene Verkaufserlös um 20 oder 30 Prozent höher ist als der aktuelle Rückkaufswert. Und die Alarmglocken sollten schrillen, wenn der Ankäufer anstelle einer Einmalzahlung eine Auszahlung in Raten vorschlägt.
Tipp: Der Versicherte sollte sich erkundigen, ob der Ankäufer Mitglied im BVZL e.V. ist. Das ist der Bundesverband, in dem seriöse Firmen auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen organisiert sind.
Sonderfall: Widerruf eines Altvertrags
Vor allem bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 zustande kamen, greift oft der sogenannte Widerrufs-Joker. Weil bei diesen Verträgen die Widerrufsbelehrungen oft fehlerhaft waren oder komplett fehlten, hat die Widerrufsfrist nie begonnen. Dadurch ist auch Jahre später noch möglich, vom Vertrag zurückzutreten.
Macht der Versicherte von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch und ist sein Widerruf erfolgreich, hat das die Rückabwicklung der Lebensversicherung zur Folge. Der Versicherer erstattet dann die eingezahlten Beiträge und die vereinbarten Zinsen.
Zum Widerruf von Alterverträgen existieren mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs. Doch auch wenn ein Widerruf möglich ist, ist er nicht immer sinnvoll.
Der Versicherte sollte deshalb nicht voreilig handeln, sondern sich zuerst gut informieren. Weitere Infos findet er zum Beispiel auf der Seite der Verbraucherzentrale.
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Thema: Wissenswertes zum Rückkaufswert der Lebensversicherung, 2. Teil
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