Übersicht: Finanzielle Entlastungen ab August 2019

Übersicht: Finanzielle Entlastungen ab August 2019

Es vergeht kaum ein Monat, in dem keine neuen Gesetze auf den Weg gebracht werden. Der August 2019 ist da keine Ausnahme. Besonders erfreulich dabei ist, dass sich viele Bürger über etwas mehr Geld freuen können. So profitieren vor allem Familien und Geringverdiener, aber auch Azubis, Studenten und Bundeswehrsoldaten von neuen Regelungen.

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Übersicht Finanzielle Entlastungen ab August 2019

In der folgenden Übersicht fassen wir die wichtigsten Gesetzänderungen und finanziellen Entlastungen ab August 2019 zusammen:

Finanzielle Entlastungen für einkommensschwache Familien

Am 1. August 2019 ist das Starke-Familien-Gesetz des Bundesfamilienministeriums in Kraft getreten. Es unterstützt Eltern, die Geringverdiener sind oder Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen.

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets erhöht sich der Zuschuss für Schulbedarf wie Schulranzen, Bücher, Hefte, Schreibmaterialien oder Lernsoftware von 100 Euro auf 150 Euro. Diesen Zuschuss gibt es einmal pro Schuljahr.

Monatlich beteiligte sich der Gesetzgeber bisher mit zehn Euro für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, also beispielsweise für die Musikschule oder den Sportverein. Diese Leistung beträgt nun 15 Euro monatlich.

Eine weitere Entlastung gibt es mit Blick auf die Beförderung und das gemeinsame Mittagessen in der Schule. Bislang mussten die Eltern einen Eigenanteil für die Schülerfahrkarten für Bus und Bahn bezahlen. Auch für das Mittagessen wurde ein Eigenanteil fällig.

Beides fällt nun weg. Außerdem kann Nachhilfeunterricht ab sofort schon dann gefördert werden, wenn das Kind eben Nachhilfe braucht. Bis jetzt war es so, dass eine Förderung erst dann möglich war, wenn das Kind akut vom Sitzenbleiben bedroht war.

Ein weiteres Gesetz, das Familien finanziell entlastet, ist das Gute-Kita-Gesetz. Es bewirkt, dass Familien mit geringem Einkommen, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Hartz IV und ähnliche Sozialleistungen beziehen, ab dem 1. August von den Kita-Gebühren befreit sind.

Der Gesetzgeber möchte so mehr Gerechtigkeit schaffen und dazu beitragen, dass auch Kinder aus Familien mit knappem Budget eine Kita besuchen können.

Übrigens:

Wann die Schulzeit wieder losgeht, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die meisten Schüler starten aber im Verlauf des Augusts ins neue Schuljahr. Nur in Bayern und Baden-Württemberg dauern die Sommerferien bis in den September hinein an.

Weil die Sommerferien überwiegend im August enden und der Ansturm auf Schulbedarf entsprechend groß ist, eifern die Händler in dieser Zeit mit Knaller-Angeboten um die Wette.

Wer aufs Geld schauen muss, sollte deshalb die Gelegenheit nutzen und sich mit Heften, Blöcken, Stiften, Ordnern und anderen Schulsachen eindecken. Denn mitten im Schuljahr sind die Sachen ein ganzes Stück teurer.

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Mehr Unterstützung für Azubis und Studenten

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll Bildung nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Eltern scheitern. Deshalb profitieren nicht nur Eltern von Kindern im Kita-Alter und Schülern von Neuregelungen. Auch Azubis und Studenten können sich über ein Plus im Geldbeutel freuen.

Die Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis wurde zum 1. August 2019 von 622 Euro auf 716 Euro angehoben. Dadurch sollen Jugendliche und junge Erwachsene, die sich für eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung entscheiden, besser dabei unterstützt werden, die Wohn- und Lebenshaltungskosten zu stemmen.

Im August 2020 wird die Beihilfe noch einmal angehoben. Dann allerdings nur um 7 Euro auf 723 Euro.

Verbesserungen gibt es auch beim BAföG. Und hier wurde gleich an mehreren Stellen nachgearbeitet. So steigt zum einen der Höchstsatz für die Förderung von 735 auf 861 Euro pro Monat.

Dieser Satz enthält den Wohnzuschlag, der ebenfalls gestiegen ist, nämlich von 250 Euro auf 325 Euro. Zum anderen werden die Freibeträge angehoben. Sie erhöhen sich von 7.500 Euro auf 8.200 Euro. Damit werden das eigene Vermögen und das Einkommen der Eltern nicht mehr ganz so streng auf die Förderung angerechnet wie bisher.

Geplant ist außerdem, dass künftig mehr Studenten und Schüler von der staatlichen Förderung profitieren sollen. So sollen Kinder aus Familien, die die bisherigen Einkommensgrenzen nur knapp übersteigen, in Zukunft ebenfalls gefördert werden können.

Rückenwind für die Bundeswehr

Die Bundeswehr soll zu einem attraktiveren Arbeitgeber werden. Und dafür sollen unter anderem finanzielle und soziale Anreize sorgen, die das “Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft” mit sich bringt.

Das Gesetz sieht zum Beispiel vor, dass Berufsberatungen und berufliche Praktika verstärkt gefördert werden. Dadurch soll es für Zeitsoldaten einfacher werden, nach ihrer Dienstzeit auf dem zivilen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Außerdem soll die finanzielle Unterstützung für Soldaten, die durch Einsätze körperliche oder psychische Beeinträchtigungen erlitten haben, besser werden. So übernimmt die Bundeswehr jetzt auch die Kosten, wenn die Familie des betroffenen Soldaten in die notwendige Therapie eingebunden werden muss.

Umfangreichere Integrationsangebote

Ab August 2019 können mehr Flüchtlinge an Maßnahmen teilnehmen, die die Integration, die Sprachkenntnisse und die beruflichen Aussichten fördern. So stehen die Kurse jetzt auch Asylbewerbern offen, bei denen noch nicht klar ist, ob sie langfristig in Deutschland bleiben können.

Voraussetzung ist aber, dass die Einreise vor dem 1. August erfolgte und die Betroffenen seit mindestens drei Monaten hier geduldet werden. Außerdem können nun auch Zuwanderer aus Ländern Sprachkurse besuchen, die bisher von einer Teilnahme ausgeschlossen waren.

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