Lebensversicherung abtreten – Infos und Tipps, 1. Teil
Vergibt die Bank einen Kredit, verlangt sie in aller Regel eine Sicherheit. Bei einem kleineren Kredit genügt dafür oft das Arbeitseinkommen. Der Kreditnehmer willigt dann ein, dass die Bank das Gehalt pfänden darf, wenn er die Kreditraten nicht bezahlt. Handelt es sich aber um ein größeres Darlehen, möchte die Bank meist auch entsprechend höhere Sicherheiten.
Hat der Kreditnehmer eine Lebensversicherung, kann er der Bank die Abtretung dieser Lebensversicherung als Sicherheit anbieten. Aber was heißt es, eine Lebensversicherung abzutreten? Wie funktioniert das Ganze? Und was sollte der Kreditnehmer bedenken?
In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps zum Abtreten der Lebensversicherung zusammengestellt:
Inhalt
Was bedeutet “die Lebensversicherung abtreten”?
Das Geld, das die Bank durch den bewilligten Kredit verliehen hat, möchte sie später wieder zurückhaben. Und damit das Ausfallrisiko möglichst klein bleibt, sichert sie sich ab. Eine mögliche Form der Absicherung ist dann die sogenannte Sicherungsabtretung.
Voraussetzung für eine Abtretung ist, dass ein Gläubiger eine Forderung gegenüber einem Dritten hat. Im Zuge der Abtretung tritt der bisherige Gläubiger diese Forderung nun an einen anderen Gläubiger ab.
Die gesetzlichen Regelungen zur Abtretung enthalten die §§ 398 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Fachbegriff für die Abtretung lautet Zession.
Das Gehalt als Sicherheit für den Kredit
Ein Arbeitnehmer kann den Kredit absichern, indem er mit der Bank die Abtretung seines Gehalts vereinbart. Denn das Arbeitsentgelt ist eine Forderung, die der Arbeitnehmer gegenüber einem Dritten hat. Dieser Dritte ist hier der Arbeitgeber.
Gerät der Kreditnehmer mit der Zahlung der Kreditraten in Rückstand, kann die Bank den Arbeitgeber kontaktieren und ihn dazu auffordern, dass Arbeitsentgelt an sie auszuzahlen. Die Bank pfändet dadurch das Gehalt, das der Kreditnehmer an sie abgetreten hat.
Allerdings geht das nur innerhalb der Grenzen, die gemäß § 850c ZPO (Zivilprozessordnung) für Pfändungen festgelegt sind.
Die Sicherungsabtretung bleibt aber zunächst eine Absprache zwischen dem Kreditnehmer und der Bank. Der Arbeitgeber weiß nicht, dass der Kreditnehmer sein Gehalt eingesetzt hat, um einen Kredit abzusichern.
Das erfährt er erst und nur dann, wenn die Bank von der Abtretung Gebrauch macht und das Gehalt tatsächlich pfändet. Aus diesem Grund wird auch von einer stillen Zession gesprochen.
Eine Lebensversicherung als Kreditsicherheit
Bei einem Darlehen über einen hohen Betrag gibt sich die Bank meist nicht mit dem Arbeitseinkommen als Sicherheit zufrieden. Auch wenn das Ausfallrisiko aus ihrer Sicht höher ist, verlangt sie üblicherweise zusätzliche Sicherheiten. Bei einer Baufinanzierung zum Beispiel lässt sich die Bank als Sicherheit eine Grundschuld im Grundbuch eintragen.
Hat der Kreditnehmer eine Lebensversicherung, spart er damit eigentlich ein finanzielles Polster fürs Alter an. Gleichzeitig dient die Versicherung im Todesfall als Absicherung für seine Hinterbliebenen.
Allerdings kann der Kreditnehmer den Vertrag auch als Kreditsicherheit einsetzen. Dabei tritt er seine Forderungen gegenüber dem Lebensversicherer an die Bank ab.
Durch die Abtretung kann die Bank den Rückkaufswert und die Todesfallleistung verwerten, wenn die Rückzahlung des Darlehens scheitert. Das Guthaben aus der Lebensversicherung dient also als Absicherung des Kredits.
Im Zuge der Abtretung überträgt der Kreditnehmer aber nur die Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung an die Bank. Die Pflichten verbleiben bei ihm. Aus diesem Grund muss er die Versicherungsprämien auch weiterhin bezahlen.
Eine stille Zession ist im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung nicht möglich. Vielmehr muss der Kreditnehmer seinem Versicherer mitteilen, dass er seine Ansprüche aus der Lebensversicherung an die Bank abtritt. Und sowohl der Versicherer als auch die Bank müssen der Abtretung zustimmen.
Welche Art von Lebensversicherung kann der Kreditnehmer abtreten?
Als Kreditsicherheit eignet sich nur eine Kapital bildende Lebensversicherung. Eine Kapital-Lebensversicherung kennzeichnet sich dadurch, dass der Versicherte durch regelmäßige Prämienzahlungen ein Guthaben anspart.
Am Ende der Laufzeit bekommt er dieses Guthaben dann mit Zinsen und Überschussbeteiligungen ausbezahlt, entweder als Einmalbetrag oder in Form einer monatlichen Rente. Erlebt er das Vertragsende nicht mehr, erhalten seine Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallleistung.
Und bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag erstattet der Versicherer den Rückkaufswert.
Eine Risiko-Lebensversicherung ist für die Bank als Kreditsicherheit in aller Regel uninteressant. Denn eine Risiko-Lebensversicherung erbringt nur im Todesfall eine Leistung. Die Beiträge des Versicherungsnehmers dienen rein der Risikoabdeckung, ein Guthaben spart er nicht an. Dadurch gibt es aber auch keinen Rückkaufswert, den die Bank im Zuge der Abtretung verwerten könnte.
Ein weiteres Kriterium ist die Höhe der Versicherungssumme. In aller Regel akzeptiert die Bank die Police nur, wenn die vereinbarte Versicherungsleistung eine gewisse Höhe hat. Einige Banken setzen dabei voraus, dass die Versicherungssumme mindestens dem Kreditbetrag entspricht.
Andere Banken begnügen sich auch mit niedrigeren Summen. Das gilt vor allem dann, wenn die Lebensversicherung nur eine zusätzliche Sicherheit ist und zum Beispiel bei einer Baufinanzierung die eingetragene Grundschuld ergänzt.
Eine fondsgebundene Lebensversicherung kommt als Kreditsicherheit ebenfalls in Frage. Denn auch hierbei handelt es sich um eine Kapital bildende Lebensversicherung. Im Unterschied zur klassischen Lebensversicherung ist die Versicherungssumme bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung aber nicht garantiert.
Denn der Versicherer legt das Kapital zumindest anteilig in Fonds an. Doch deren Wert kann schwanken. Wird die Versicherungsleistung fällig und stehen die Kurse zu diesem Zeitpunkt schlecht, fällt die Versicherungssumme entsprechend niedriger aus.
Aus diesem Grund nimmt eine Bank recht hohe Risikoabschläge vor, wenn sie eine fondsgebundene Lebensversicherung als Kreditsicherheit akzeptiert.
Der Kreditnehmer muss aber gar nicht unbedingt eine Lebensversicherung abtreten, die schon seit längerem besteht. Stattdessen kann er auch eine neue Police abschließen, um damit den Kredit abzusichern. Nur sollte er dann gut abwägen, wie sinnvoll das ist.
Je nachdem, wie alt der Kreditnehmer ist und wie hoch die Versicherungssummen sein sollen, können die Versicherungsprämien nämlich sehr hoch werden. Und die Beiträge müsste er auch noch jeden Monat aufbringen.
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