Die Kreditbearbeitungsgebühr zurückholen – Infos und Tipps, 2. Teil

Die Kreditbearbeitungsgebühr zurückholen – Infos und Tipps, 2. Teil

Viele Banken haben im Zusammenhang mit Krediten eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai 2014 aber entschieden, dass solche Entgelte unzulässig sind. Die dazugehörigen Vertragsklauseln erklärten die Richter für unwirksam.

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Die Kreditbearbeitungsgebühr zurückholen - Infos und Tipps, 2. Teil

Die beiden BGH-Urteile zu unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren betrafen die Vertragsklauseln von zwei bestimmten Banken. Doch die Rechtsprechung des BGH greift auch bei anderen Banken und Krediten.

Viele Kreditnehmer profitieren von den Urteilen. Denn wenn sie bei ihren Krediten Entgelte für die Bearbeitung bezahlt haben, können sie sich diese Entgelte unter Umständen zurückholen. Allerdings darf der Erstattungsanspruch noch nicht verjährt sein.

In einem zweiteiligen Ratgeber vermitteln wir alle wichtigen Infos und Tipps zum Zurückholen einer erhobenen Kreditbearbeitungsgebühr. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, warum der BGH Bearbeitungsentgelte bemängelt hat und bei welchen Krediten die Rechtsprechung angewendet werden kann.

Hier ist nun der 2. Teil!:

Wann verjährt der Anspruch auf eine Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühr?

Der BGH hatte im Mai 2014 erklärt, dass eine zusätzliche Kreditbearbeitungsgebühr nicht zulässig ist (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 40/12). Im Oktober desselben Jahres beantwortete der BGH dann in zwei weiteren Urteilen die Frage, wann der Anspruch auf eine Erstattung der Bearbeitungsentgelte verjährt (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Grundsätzlich kommen gemäß § 199 BGB bei der Verjährung zwei verschiedene Fristen zum Tragen. So gibt es zum einen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

Die andere Frist ist die zehnjährige Verjährungsfrist. Für den Beginn beider Fristen gelten jeweils verschiedene Voraussetzungen. Deshalb kann es vorkommen, dass die zehnjährige Frist früher abgelaufen ist als die dreijährige Frist. Und für die Verjährung von Erstattungsansprüchen zählt immer die Frist, die schneller abläuft.

Nun hat der BGH in seinen Urteilen aber ausdrücklich festgestellt, dass die regelmäßige, dreijährige Frist erst Ende 2011 begonnen hat. Das kam Kreditnehmern mit älteren Verträgen zugute. Sie konnten die Kreditbearbeitungsgebühr dadurch nämlich bis Ende 2014 zurückholen.

Andernfalls wäre ihr Erstattungsanspruch zum Beispiel bei einem Kredit aus dem Jahr 2010 schon Ende 2013 verjährt gewesen. Von den Urteilen hätten sie so nichts mehr gehabt.

Seither gilt:

Der Anspruch auf eine Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühr verjährt mit Ablauf des dritten Jahres nach der Zahlung.

Hat der Kreditnehmer beispielsweise 2016 einen Kredit aufgenommen und hat seine Bank dabei eine Bearbeitungsgebühr berechnet, kann er sich das Geld noch bis zum 31. Dezember 2019 zurückholen.

Die Verjährung hemmen

Braucht der Kreditnehmer mehr Zeit, kann er Maßnahmen ergreifen, um die Verjährung zu unterbrechen.

Möglich ist das, indem der Kreditnehmer

  • einen Ombudsmann einschaltet,

  • einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt oder

  • Klage erhebt.

Hat die Bank ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, ist die Verjährung dadurch ebenfalls gehemmt. Gleiches gilt, wenn die Bank erklärt, dass sie gerade mit dem Kreditnehmer über die Erstattung der einbehaltenen Kreditbearbeitungsgebühr verhandelt.

Aber: Ein Schreiben, durch das der Kreditnehmer die Bank auffordert, ihm die Kreditbearbeitungsgebühr zurückzuzahlen, genügt nicht, um die Verjährung zu stoppen.

Dass die Bank den Eingang des Schreibens bestätigt hat, ändert daran nichts. Damit die Verjährungsfrist nicht weiterläuft, muss der Kreditnehmer eine der oben genannten Maßnahmen ergreifen.

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Wie kann der Kreditnehmer die Kreditbearbeitungsgebühr zurückzuholen?

Durch die Entscheidung des BGH, dass eine Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, hat der Kreditnehmer eine Zahlung geleistet, für die gemäß § 812 BGB die rechtliche Grundlage fehlt. Aus diesem Grund kann er sich die einbehaltene Kreditbearbeitungsgebühr zurückholen. Das gilt sowohl für laufende als auch für bereits getilgte Kredite.

Zusätzlich zu dem bezahlten Entgelt kann der Kreditnehmer außerdem Zinsen von der Bank verlangen.

Die Zinsen sind eine Nutzungsentschädigung im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB. Dabei kann der Kreditnehmer die Höhe der Zinsen mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszins ansetzen.

Sein Anliegen muss der Kreditnehmer seiner Bank schriftlich mitteilen. Das Schreiben verschickt er am besten per Einschreiben oder gibt es persönlich ab und lässt sich den Eingang bestätigen. Auf diese Weise kann er den Schriftverkehr dokumentieren.

Sollte es Probleme geben, kann das sehr wichtig sein.

Das Schreiben als solches kann der Kreditnehmer zum Beispiel so formulieren:

Kreditnehmer
Anschrift

Bank
Anschrift

Datum

Erstattung der einbehaltenen Bearbeitungsentgelte

Bezeichnung des Kredits, Kreditnummer …

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den genannten Kredit haben Sie mir eine Bearbeitungsgebühr über … Euro berechnet.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass solche Entgelte unzulässig sind. Denn die Bearbeitung eines Kreditvertrags und die Tätigkeiten zur Vorbereitung einer Kreditvergabe sind keine gesonderten Dienstleistungen für den Bankkunden, die eine zusätzliche Gebühr rechtfertigen (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12).

Die Frage nach der Verjährungsfrist für die Erstattungsansprüche hat der Bundesgerichtshof ebenfalls geklärt (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Mit Verweis auf die genannten Urteile fordere ich Sie daher auf, mir die einbehaltenen Bearbeitungsgebühren zu erstatten. Zusätzlich mache ich eine Nutzungsentschädigung in Form von Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz geltend.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag innerhalb der kommenden drei Wochen auf mein Konto IBAN … Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Was ist, wenn die Bank die Rückzahlung verweigert?

Wie schon erwähnt, spielt es für den Anspruch auf eine Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühr keine Rolle, ob der Kredit noch läuft oder schon zurückgezahlt ist.

Entscheidend ist nur, dass der Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist. Ist die Verjährungsfrist bereits abgelaufen, kann sich der Kreditnehmer die Bearbeitungsgebühr nicht mehr zurückholen.

Ansonsten sind die Urteile des BGH eindeutig. Da sie keinen Interpretationsspielraum zulassen, erstatten die meisten Banken die Entgelte anstandslos.

Sollte dem nicht so sein, kann der Kreditnehmer einen Ombudsmann einschalten. Der Ombudsmann wird versuchen, eine Lösung herbeizuführen. Für den Kreditnehmer ist das Verfahren kostenlos. Außerdem ist so auch die Verjährung unterbrochen.

Der Ombudsmann unterbreitet aber nur einen Lösungsvorschlag. Die Bank ist nicht dazu verpflichtet, den Vorschlag anzunehmen. Deshalb kann der Kreditnehmer anschließend ein Gericht anrufen und dort entweder einen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben.

Allerdings ist ein Gerichtsverfahren nicht nur langwierig, sondern birgt immer auch ein gewisses Kostenrisiko. Deshalb sollte der Kreditnehmer abwägen, ob sich der Aufwand lohnt. Und er sollte sich zuvor juristischen Rat einholen.

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