Kreditkarte kündigen – Infos und Vorlage, 2. Teil
Mal ist die Jahresgebühr recht hoch, mal sind die Konditionen bei einem anderen Anbieter besser. Vielleicht ist die Nutzbarkeit eingeschränkt, weil die Kreditkarte nicht überall akzeptiert wird. Eventuell sind mehrere Kreditkarten vorhanden, die nicht mehr alle benötigt werden. Oder der Inhaber hat beschlossen, in Zukunft komplett auf Zahlungen mit der Kreditkarte zu verzichten.
Die Kreditkarte wird zwar gerne für bargeldlose Zahlungen beim Einkaufen, auf Reisen und im Internet genutzt. Doch es kann viele verschiedene Gründe geben, warum der Inhaber einen vorhandenen Kreditkarten-Vertrag kündigen will.
Seinen Grund kann er zwar für sich behalten. Aber er muss ein paar Formalitäten beachten, damit seine Kündigung wirksam werden kann.
In einem zweiteiligen Ratgeber nennen wir alle wichtigen Infos rund um die Kündigung der Kreditkarte. Dabei ging es im 1. Teil darum, an wen die Kündigung geht, was für die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist gilt und welche formalen Vorgaben das Kündigungsschreiben erfüllen muss.
Hier ist der 2. Teil!:
Inhalt
Die Inhalte der Kreditkarten-Kündigung
Der Inhaber kündigt seine Kreditkarte in aller Regel durch eine ordentliche Kündigung. Ordentliche Kündigung bedeutet, dass der Vertrag regulär und unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet wird.
Diese Form entspricht dem, was vertraglich vereinbart ist. Aus diesem Grund ist es nicht notwendig, die Kündigung zu begründen. Es genügt, wenn der Inhaber in einem kurzen Satz erklärt, dass der Vertrag nicht weiterlaufen soll.
Damit der Vertragpartner das Kündigungsschreiben schnell und eindeutig zuordnen kann, sollte der Inhaber aber immer seinen Namen und seine vollständige Postadresse angeben. Außerdem sollte er seine Kreditkartennummer und seine Kundennummer aufführen. Die Kreditkartennummer steht auf der Kreditkarte, die Kundennummer auf den Abrechnungen.
Ein Widerruf der erteilten Einzugsermächtigung ist nicht erforderlich. Die Ermächtigung, die Jahresgebühr und die fälligen Zahlungen zum Ausgleich des Kreditkartenkontos einzuziehen, ist nämlich an den Vertrag gebunden. Und wenn der Vertrag beendet ist, ist mit ihm auch die Einzugsermächtigung erloschen.
Ist in den Vertragsbedingungen vereinbart, dass der Vertragspartner die Jahresgebühr anteilig erstattet, sollte der Inhaber in der Kündigung die Bankverbindung angeben, auf die die Überweisung erfolgen soll. Gleiches gilt, wenn das Kreditkartenkonto ein Guthaben aufweist.
Ist das Konto im Minus, kann der Inhaber seinen Vertragspartner andersherum ermächtigen, den entsprechenden Betrag abzubuchen. Darauf kommen wir gleich noch einmal zu sprechen.
Ratsam ist, um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. Dann muss der Inhaber nur noch unterschreiben. Damit ist die Kündigung komplett.
Ein Tipp:
Grundsätzlich ist es nicht notwendig, die Kündigung zu begründen. Ist ein finanzieller Engpass die Ursache, kann der Inhaber aber durchaus in Erwägung ziehen, seinen Vertragspartner darüber zu informieren.
Viele Kreditkarten-Anbieter sind nämlich kulant, wenn sie Probleme mit Kunden fürchten, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Deshalb ist gut möglich, dass der Inhaber zeitnah aus dem Vertrag aussteigen kann, obwohl das Vertragsjahr regulär erst in ein paar Monaten enden würde oder die Kündigungsfrist schon abgelaufen ist.
Diese Dinge sind außerdem wichtig
Hat der Inhaber die Kündigung abgeschickt, sollte er die Kreditkarte danach nicht mehr verwenden. Denn wenn das Kreditkartenkonto an dem Stichtag, an dem der Vertrag endet, nicht ausgeglichen ist, entsteht unnötiger Mehraufwand.
Außerdem sollte sich der Inhaber erkundigen, was mit der Kreditkarte passiert. Einige Anbieter bitten darum, dass der Inhaber die Karte selbst entsorgt. Andere Anbieter verlangen die Karte zurück.
Muss der Inhaber die Kreditkarte zurückgeben, kann er sie direkt dem Kündigungsschreiben beilegen. Um einem Missbrauch vorzubeugen, falls der Brief unterwegs in die falschen Hände gelangt, sollte er die Karte aber unbrauchbar machen. Dazu kann er zum Beispiel den Magnetstreifen durchschneiden.
Haben und Soll auf dem Kreditkartenkonto
Möglicherweise ist auf dem Kreditkartenkonto ein Guthaben vorhanden. Das Guthaben kann aus einer Einzahlung resultieren, wenn es sich bei der Karte um eine Prepaid-Kreditkarte handelt. Vielleicht hatte der Inhaber aber auch einen Kaufvertrag widerrufen oder bestellte Ware zurückgeschickt und der Händler hat daraufhin den Kaufpreis erstattet.
Kann der Inhaber selbst eine Auszahlung veranlassen, sollte er das Guthaben auf sein Girokonto überweisen, bevor die Kündigung wirksam wird. Geht das nicht, sollte er seinen Vertragspartner mit der Auszahlung beauftragen. Dazu sollte er im Kündigungsschreiben seine Bankverbindung angeben.
Bei einem Soll auf dem Kreditkartenkonto sollte der Inhaber das Minus ausgleichen. Auf diese Weise kann der Vertrag zum Stichtag enden, ohne dass noch Zahlungen ausstehen.
Ist es nicht möglich, dass der Inhaber eine Überweisung auf sein Kreditkartenkonto veranlasst, sollte er dem Vertragspartner erlauben, den offenen Betrag per Lastschrift einzuziehen. Auch in diesem Fall macht es Sinn, die Bankverbindung im Kündigungsschreiben zu nennen.
Etwas problematischer kann sich die Kündigung gestalten, wenn ein Kauf auf Raten über das Kreditkartenkonto läuft. Der Inhaber muss dann mit dem Händler vereinbaren, wie die weiteren Raten bezahlt werden sollen. Eine Möglichkeit ist, dass der Inhaber die Raten per Dauerauftrag von seinem Girokonto bezahlt.
Oder er bietet dem Händler eine Einzugsermächtigung an, so dass dieser Lastschriften durchführen kann. Der Händler muss sich aber nicht darauf einlassen. Denn im Prinzip würde er damit dem Inhaber einen Kredit einräumen. Daher sollte der Inhaber solche Dinge abklären, bevor er seine Kreditkarte kündigt.
Kreditkarte kündigen – ein Musterbrief als Vorlage
Zum Schluss haben wir noch eine Vorlage vorbereitet. Wer sie für seine Kreditkarten-Kündigung verwenden möchte, muss einfach nur die persönlichen Angaben und Daten ergänzen. Passagen, die nicht zutreffen, können einfach weggelassen werden.
Inhaber der Kreditkarte
Anschrift
Herausgeber der Kreditkarte
Anschrift
Datum
Kündigung
Kreditkartennummer: ____________________
Kundennummer: ____________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag zu oben genannter Kreditkarte fristgemäß zum nächstmöglichen Termin. Die Kreditkarte habe ich entwertet beigelegt / werde ich unbrauchbar machen und entsorgen.
Bitte überweisen Sie die anteilige Jahresgebühr für den ungenutzten Zeitraum und ein eventuell vorhandenes Guthaben auf mein Girokonto, IBAN ____________________ bei der Name der Bank. Sollte mein Kreditkartenkonto ein Sollsaldo aufweisen, ermächtige ich Sie einmalig, den offenen Betrag vom genannten Girokonto einzuziehen.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung in den kommenden Tagen schriftlich. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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