Lebensversicherung abtreten – Infos und Tipps, 2. Teil

Lebensversicherung abtreten – Infos und Tipps, 2. Teil

Die klassische Lebensversicherung gehört noch immer zu den beliebtesten Möglichkeiten, um fürs Alter zu sparen. Doch so eine Police eignet sich nicht nur als private Altersvorsorge und Absicherung für die Hinterbliebenen. Stattdessen kann die Lebensversicherung auch als Sicherheit für einen Kredit eingesetzt werden. Dazu kann der Kreditnehmer die Police an die Bank abtreten.

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Lebensversicherung abtreten - Infos und Tipps, 2. Teil

In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir wissenswerte Infos und nützliche Tipps zu diesem Thema zusammengestellt. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, was es überhaupt bedeutet, die Lebensversicherung abzutreten. Außerdem haben wir aufgezeigt, welche Lebensversicherungen sich für eine Abtretung eignen.

Hier ist der 2. Teil!:

Welche Vor- und Nachteile hat das Abtreten der Lebensversicherung?

Die Lebensversicherung an die Bank abzutreten, scheint zunächst eine gute Lösung zu sein. Der Kreditnehmer kann der Bank auf diese Weise nämlich die Sicherheit anbieten, die sie benötigt. Dadurch erhöht der Kreditnehmer die Chance, dass die Bank den beantragten Kredit bewilligt. Eventuell bekommt er sogar ein Darlehen in einer Höhe, das ohne die Lebensversicherung als Sicherheit gar nicht möglich gewesen wäre.

Zahlt der Kreditnehmer ohnehin schon seit längerem die monatlichen Versicherungsbeiträge, bleibt die finanzielle Belastung nahezu gleich. Und weil der Vertrag wie gehabt weiterläuft, bleibt auch die Altersvorsorge erhalten.

Ist der Kredit getilgt und die Abtretung beendet, hat der Kreditnehmer das Geld aus der Lebensversicherung später wieder zu seiner freien Verfügung.

Allerdings gibt es auch ein paar Nachteile. Ein Minuspunkt ist, dass der Kreditnehmer zwar seine Rechte an der Lebensversicherung abtritt, die Pflichten aber behält. Das heißt zum einen, dass der Kreditnehmer die monatlichen Beiträge weiterhin bezahlen muss.

Zum anderen hat die Bank nun ein Mitspracherecht. Möchte der Kreditnehmer die Police beitragsfrei stellen, um seine Ausgaben zu senken, muss die Bank der Beitragsfreistellung zustimmen. Gleiches gilt, wenn der Kreditnehmer die Police kündigen oder verkaufen will. Doch wenn die Lebensversicherung den Kredit absichert, wird die Bank eher selten mit größeren Vertragsänderungen einverstanden sein.

Ein weiterer Minuspunkt ist, dass die Lebensversicherung zwar weiterläuft, der Kreditnehmer aber praktisch keinen Versicherungsschutz hat. Sollte ihm etwas zustoßen, zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung aus. Allerdings geht die Zahlung an die Bank und nicht an die Hinterbliebenen.

Der Kredit ist dadurch zwar getilgt. Doch die Hinterbliebenen bekommen nur dann etwas, wenn die Restschuld niedriger war als die Versicherungsleistung. Möchte der Kreditnehmer seine Familie absichern, müsste er zum Beispiel eine Risiko-Lebensversicherung abschließen. Das führt aber zu zusätzlichen Ausgaben.

Außerdem kann die Abtretung zum Problem werden, wenn der Kredit eine lange Laufzeit hat. Ist das Darlehen noch nicht getilgt, wenn die Versicherungsleistung fällig wird, behält die Bank das Geld zunächst ein.

Der Kreditnehmer kann nur über die Differenz zwischen Versicherungsleistung und Restschuld verfügen. Die Auszahlung nimmt die Bank erst vor, wenn der Kredit abbezahlt ist.

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Wie geht der Kreditnehmer vor, wenn er seine Lebensversicherung abtreten möchte?

Ist die Bank mit der Lebensversicherung als Absicherung für den Kredit einverstanden, wird sie dem Kreditnehmer meist ein Formular aushändigen. Darin erklärt der Kreditnehmer, dass er die derzeitigen und die zukünftigen Rechte und Ansprüche aus der Police an die Bank abtritt.

Außerdem schließt er mit der Bank einen sogenannten Sicherungsvertrag. Er hält alle Vereinbarungen und Regelungen zur Abtretung fest. Der Kreditnehmer verpflichtet sich dazu, die Lebensversicherung an die Bank abzutreten.

Im Gegenzug verpflichtet sich die Bank dazu, nur im vereinbarten Sicherungsfall auf die Police zurückzugreifen. Außerdem regelt der Sicherungsvertrag, wann die Rechte und Ansprüche aus der Police wieder auf den Kreditnehmer übergehen.

Die Original-Police muss der Kreditnehmer der Bank aushändigen. Bei einer Lebensversicherung ist es nämlich so, dass derjenige, der die Police hat, die Auszahlung der Versicherungsleistung verlangen kann.

Und weil die Bank den Kreditnehmer durch die Abtretung als Gläubiger ablöst, bekommt sie auch die Police und bewahrt diese auf.

Der Kreditnehmer muss dann noch seinen Versicherer schriftlich über die Abtretung informieren. Dafür gibt es ebenfalls einen Vordruck, den der Kreditnehmer entweder vom Versicherer oder von seiner Bank bekommt. Damit ist die Abtretung der Lebensversicherung abgeschlossen.

Die Abtretungsvereinbarung hat solange Bestand, bis der Kredit getilgt ist. Hat der Kreditnehmer das Darlehen abbezahlt, ist der Sicherungszweck hinfällig. Die Bank gibt dem Kreditnehmer daraufhin die Original-Police wieder. Damit kehren auch die Rechte und Ansprüche aus der Versicherung zum Kreditnehmer zurück.

Der Kreditnehmer sollte mit der Bank verhandeln

Banken nehmen gerne alle Sicherheiten, die sie kriegen können. Allerdings ist ein Kredit dadurch mitunter höher abgesichert, als es tatsächlich notwendig wäre. Außerdem gibt eine Bank eine abgetretene Lebensversicherung nur ungern vorzeitig wieder heraus.

Ist die Absicherung um eine bestimmte Quote höher als die vorhandene Restschuld, kann der Kreditnehmer verlangen, dass die Bank die hinterlegten Sicherheiten anteilig zurückgibt. Das ist vertraglich so geregelt. Nur behält sich die Bank in aller Regel ein Wahlrecht vor. Sie entscheidet also selbst, welche Sicherheit sie aushändigt.

Hat die Bank die Wahl zwischen einer Lebensversicherung und einer Grundschuld, die für eine finanzierte Immobilie im Grundbuch eingetragen ist, wird sie eher die Grundschuld wählen. Denn eine Lebensversicherung kann die Bank wesentlich schneller und einfacher verwerten als eine Immobile.

Der Kreditnehmer sollte deshalb versuchen, gute Konditionen auszuhandeln. So kann er die Abtretung zum Beispiel auf eine bestimmte Dauer begrenzen. Oder er kann vereinbaren, dass die Bank die Police zurückgibt, wenn ein gewisser Teil des Kredits getilgt ist.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Kreditnehmer seine Ansprüche nur anteilig abtritt oder die Leistung im Todesfall aus der Sicherheit ausschließt.

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Ratsam ist außerdem immer, zu prüfen, ob andere Sicherheiten nicht eine bessere Lösung wären. Eine etwas höhere Grundschuld im Grundbuch oder eine Bürgschaft beispielsweise können als Alternativen in Frage kommen.

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