5 Fragen zur Girocard

5 Fragen zur Girocard

Wenn von der Girocard die Rede ist, zucken viele Verbraucher fragend mit den Schultern. Und das, obwohl praktisch jeder eine Girocard im Geldbeutel hat. Nur kennen die meisten die Plastikkarte noch unter ihrem alten Namen EC-Karte.

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5 Fragen zur Girocard

Wir beantworten fünf Fragen zur Girocard!:

  1. Warum heißt die Girocard nicht mehr EC-Karte?

Hinter der Bezeichnung EC-Karte steckt eine längere Geschichte. So war EC zunächst eine Abkürzung für Eurocheque. Eurocheques waren Schecks, mit denen Verbraucher zwischen 1969 und 2002 sowohl in Deutschland als auch im Ausland bezahlen konnten.

Dass die Schecks eingelöst werden, war garantiert. Später gab es neben den Schecks auf Papier dann auch Eurocheque-Karten, kurz EC-Karten. Ende 2001 lief die Garantie für die Eurocheques aus. Daher wurden auch keine Eurocheque-Karten mehr ausgegeben.

Dass die EC-Karte trotzdem nicht von der Bildfläche verschwand, lag am Bankensystem. Denn ein Zahlungssystem der Deutschen Kreditwirtschaft hieß Electronic Cash.

Auch dieser Name wurde mit EC abgekürzt. Das andere Zahlungssystem war das Deutsche Geldautomaten-System. 2007 wurden die beiden Zahlungssysteme dann zusammengefasst.

Seitdem heißt das Debit-Zahlungssystem der deutschen Banken Girocard. Die dazugehörige Plastikkarte hat den gleichen Namen.

Die Girocard hat die EC-Karte somit schon 2007 abgelöst. Der neue Name hat sich bei den Verbrauchern zwar nie richtig durchgesetzt. Die Banken bleiben aber bei der Girocard.

Ein Grund dafür ist, dass die deutschen Banken keine Markenrechte an der Bezeichnung EC-Karte haben. Diese Markenrechte liegen vielmehr bei Mastercard und damit bei der internatonalen Konkurrenz.

  1. Was bedeutet es, dass die Girocard eine Debitkarte ist?

Die Girocard ist eine sogenannte Debitkarte. Debit bedeutet, dass das Geld sofort vom dazugehörigen Konto abgebucht wird. Wenn der Verbraucher mit seiner Girocard am Automaten Geld abhebt oder etwas bezahlt, wird sein Konto direkt mit dem jeweiligen Betrag belastet.

Hat die Girocard einen Chip für eine Geldkarten-Funktion, läuft der Bezahlvorgang etwas anders ab. Hier lädt der Verbraucher zuerst Geld auf den Chip.

Der Höchstbetrag ist dabei auf 200 Euro begrenzt. Anschließend gibt der Verbraucher das Geld aus, indem er das aufgeladene Guthaben nach und nach verbraucht.

  1. Wie funktioniert das Geldabheben mit der Girocard?

Mit seiner Girocard kann der Verbraucher in Deutschland an Geldautomaten und teils auch an Supermarktkassen Geld abheben. Nutzt der Verbraucher Geldautomaten seiner Bank, ist das Abheben in aller Regel kostenlos.

Gehört die Bank einem Automatennetzwerk wie der Cash Group oder dem Cashpool an, kann der Verbraucher auch an den Geldautomaten der Banken, die zum Netzwerk gehören, kostenfrei Geld abheben.

Holt der Verbraucher Bargeld am Automaten einer dritten, fremden Bank, muss er Gebühren bezahlen. Wie hoch die Gebühren sind, legt der Automatenbetreiber fest. Gesetzliche Regelungen zur Gebührenhöhe gibt es nicht.

Der Gesetzgeber schreibt nur vor, dass die Gebühren vorab angezeigt werden müssen. So kann der Verbraucher entscheiden, ob er die Zusatzkosten akzeptiert oder den Vorgang abbricht.

Auch im Ausland kann der Verbraucher meist mit seiner Girocard Geld abheben. Das funktioniert deshalb, weil die deutschen Banken dafür mit internationalen Partnern zusammenarbeiten.

Bei diesen Partnern handelt es sich größtenteils um Mastercard und Visa, die mit Maestro und V-Pay eigene Debitkarten im Programm haben. Auf der Girocard ist das Symbol des internationalen Partners, mit dem die eigene Bank zusammenarbeitet, aufgedruckt.

Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollte der Verbraucher vor dem Urlaub einen Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis seiner Bank werfen. Dort ist nämlich angegeben, welche Gebühren fällig werden, wenn der Verbraucher seine Girocard im Ausland nutzt.

Teilweise sind diese Gebühren niedriger als bei einer Kreditkarte, manchmal sind sie aber auch deutlich höher. Außerdem können auch beim Geldabheben im Ausland noch die Gebühren dazukommen, die der Betreiber des Geldautomaten in Rechnung stellt.

  1. Wie geht das Bezahlen mit der Girocard?

Bezahlvorgänge mit der Girocard funktionieren wie das Geldabheben durch die Zusammenarbeit zwischen dem deutschen Girocard-System und den Zahlungssystemen der internationalen Partner.

In Deutschland kommen beide Systeme zum Einsatz. Dabei kann sich der Verbraucher zwar grundsätzlich aussuchen, ob er beim Bezahlen Girocard, Maestro oder V-Pay nutzen möchte. In der Praxis hat die Wahlmöglichkeit für die Händler aber die größere Bedeutung.

Denn je nach System müssen die Händler unterschiedlich hohe Gebühren bezahlen. Deshalb stellen sie an den Kassen das Verfahren ein, das für sie die geringsten Kosten verursacht. Für den Verbraucher macht es keinen Unterschied, über welches Verfahren sein Bezahlvorgang läuft.

Trotzdem kann er vom Händler verlangen, dass sein gewünschtes Verfahren angewendet wird.

In Deutschland gibt es außerdem noch das elektronische Lastschriftverfahren. Dabei unterschreibt der Verbraucher den Kassenzettel und ermächtigt den Händler damit, den Betrag vom Konto abzubuchen.

Bezahlt der Verbraucher im Ausland mit seiner Girocard, läuft der Vorgang immer über den internationalen Partner. Die Kosten dafür stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis der eigenen Bank.

Seit einiger Zeit sind mit der Girocard auch kontaktlose Zahlungen möglich. Das funktioniert entweder über das sogenannte “Girogo”. Ähnlich wie bei der Geldkarten-Funktion muss der Verbraucher dafür vorab den Chip der Karte mit Guthaben aufladen. Die andere Variante basiert auf einem NFC-Chip.

Beim Bezahlen hält der Verbraucher seine Girocard dann nur noch an das Lesegerät. Daraufhin werden die Daten ausgelesen und das Geld vom Konto abgebucht. Ist der Betrag höher als 25 Euro, muss der Verbraucher zusätzlich aber auch seine PIN in das Lesegerät eintippen.

Einige Banken bieten außerdem die Möglichkeit, mit dem Smartphone zu bezahlen. Dafür muss der Verbraucher eine Banking-App auf seinem Telefon installieren. Um zu bezahlen, hält er dann anstelle der Girocard sein Smartphone ans Lesegerät.

  1. Was ist, wenn die Girocard verloren geht?

Sollte die Girocard abhanden kommen, etwa weil der Verbraucher sie verliert oder sie gestohlen wird, muss er die Karte sperren lassen.

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Dazu kann er bei seiner Bank Bescheid sagen oder die Sperrnummer 116116 anrufen. Innerhalb Deutschlands ist ein Anruf kostenfrei. Befindet sich der Verbraucher im Ausland, muss er die Ländervorwahl 0049 wählen und die Telefongebühren bezahlen.

Bis zur Sperrung der Karte haftet der Verbraucher mit bis zu 50 Euro, wenn ein Unbefugter die Girocard nutzen sollte. Ratsam ist aber auch, den Verlust bei der Polizei zu melden.

Die Polizei kann die Girocard ebenfalls sperren. Das erfolgt über das sogenannte KUNO-System. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ein Unbefugter die Karte einsetzen kann, indem er anstelle der PIN mit Unterschrift bezahlt.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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