Wissenswertes zum Rückkaufswert der Lebensversicherung, 1. Teil

Wissenswertes zum Rückkaufswert der Lebensversicherung, 1. Teil

Sie ist zwar vergleichsweise teuer und oft bleibt die ausgezahlte Summe deutlich hinter den Erwartungen zurück. Trotzdem gehört die Lebensversicherung nach wie vor zu den beliebtesten Formen der privaten Altersvorsorge. Und dafür gibt es mehrere Gründe.

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Wissenswertes zum Rückkaufswert der Lebensversicherung, 1. Teil

So gilt die Lebensversicherung zum einen als sichere Geldanlage. Zum anderen bringt es die sehr lange Laufzeit mit sich, dass schon recht kleine Monatsbeiträge ausreichen, um ein finanzielles Polster fürs Alter anzusparen.

Dazu kommt noch, dass die Angehörigen abgesichert sind, falls dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen sollte.

Auf der anderen Seite ist die Laufzeit, die teils über Jahrzehnte geht, ein gewisser Unsicherheitsfaktor. Schließlich kann ein Versicherungsnehmer, der heute den Vertrag unterschreibt, nicht wissen, was in 20 oder 30 Jahren sein wird.

Deshalb lässt sich nicht ausschließen, dass er vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen will oder muss.

Tatsächlich wird fast die Hälfte aller Lebensversicherungen schon vor dem regulären Ende gekündigt. Und in diesem Fall zahlt der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert aus. Doch für den Versicherungsnehmer ist das so gut wie immer ein Verlustgeschäft.

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Wissenswertes zum Rückkaufswert der Lebensversicherung zusammengestellt. Und wir zeigen, welche oft besseren Alternativen es zu einer vorzeitigen Kündigung gibt:

Was ist der Rückkaufswert der Lebensversicherung?

Beim Rückkaufswert handelt es sich um den Betrag, den der Versicherer bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung an den Versicherungsnehmer auszahlt. Dabei gilt: Je länger die Lebensversicherung bestand und der Versicherte Beiträge bezahlt hat, desto höher ist der Rückkaufswert.

Die Basis für den Rückkaufswert sind die eingezahlten Beiträge. Dazu kommen die Zinsen für die Laufzeit der Versicherung bis zur Kündigung. Von diesem Betrag zieht der Versicherer anschließend die sogenannten Abschlusskosten ab.

Die Abschlusskosten umfassen Bearbeitungsgebühren, Verwaltungsentgelte, Provisionen, Risikobeiträge und alle sonstigen Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss. Außerdem behalten die meisten Versicherer einen Stornoabzug ein.

Er beläuft sich auf ungefähr ein Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Der Betrag, der sich aus dieser Berechnung ergibt, ist der Rückkaufswert, den der Versicherer erstattet.

Allerdings spart der Versicherte in den ersten Jahren der Laufzeit kaum Guthaben an. Denn die Beiträge werden zunächst verwendet, um die Kosten und die Provisionen abzudecken.

Erst nach einer gewissen Laufzeit sammelt sich langsam ein Guthaben an. Kündigt der Versicherte den Vertrag recht früh wieder, ist der Rückkaufswert deshalb deutlich niedriger als die Zahlungen, die der Versicherte geleistet hat.

Der zweite Minuspunkt ist, dass das Guthaben zwar verzinst wird. Aber die Überschussbeteiligung fällt größtenteils weg. Die volle Überschussbeteiligung gibt es nämlich nur bei einem regulären Ablauf der Versicherung.

Doch ausgerechnet die Schlussbeteiligung macht einen großen Teil der Ablaufleistung aus. Deutlich wird das, wenn der Versicherte in seinen Unterlagen vergleicht, wie die garantierte und die erwartete Versicherungssumme beziffert sind.

Jedenfalls hat der Versicherte bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung so gut wie immer finanzielle Verluste.

Übrigens:

Wurde eine Lebensversicherung zwischen 2001 und 2007 geschlossen, muss der Rückkaufswert mindestens dem halben Deckungsbeitrag entsprechen.

Das hat der Bundesgerichtshof im September 2013 in zwei Urteilen entschieden (Az. IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). Für alle Policen ab 2008 regelt § 169 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) den Rückkaufswert und seine Berechnung.

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Nur Kapital bildende Versicherungen haben einen Rückkaufswert

Grundsätzlich ist der Rückkaufswert nur bei Versicherungen ein Thema, die Kapital bilden. Zu diesen Versicherungen zählen neben klassischen Kapital-Lebensversicherungen auch fondsgebundene Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen.

Im Unterschied dazu gibt es bei reinen Risikoversicherungen wie beispielsweise der Risiko-Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Unfallversicherung keinen Rückkaufswert.

Hier werden die Beiträge nämlich nicht verwendet, um ein Guthaben aufzubauen. Stattdessen fließen sie in den Risikoschutz. Kommt es zu einem Versicherungsfall, leistet die Versicherung die vereinbarte Zahlung. Läuft der Vertrag hingegen ab oder wird er gekündigt, erfolgt keine Erstattung.

Wie erfährt der Versicherte den aktuellen Rückkaufswert seiner Lebensversicherung?

Im Internet gibt es verschiedene Rechner, mit denen der Versicherte ermitteln kann, wie hoch der momentane Rückkaufswert ungefähr ist. Dafür muss er das Versicherungsunternehmen, den Beginn und die Laufzeit des Vertrags sowie die Höhe der Versicherungsbeiträge angeben.

Mit diesen Daten rechnet der Online-Rechner den Rückkaufswert dann aus. Solche Berechnungen liefern aber immer nur eine grobe Orientierung.

Konkrete und vor allem verbindliche Zahlen kann nur die Versicherungsgesellschaft nennen. Um sich nach dem aktuellen Stand zu erkundigen, kann der Versicherte formlos bei seinem Lebensversicherer anfragen.

Daraufhin rechnet dieser den Rückkaufswert bei einer sofortigen Kündigung aus und schlüsselt auf, wie sich der Betrag zusammensetzt.

Aber auch ein Blick in die Vertragsunterlagen kann sich lohnen. Denn hier ist meist eine Übersicht enthalten, die aufzeigt, wie sich die Auszahlungssummen während der Laufzeit entwickeln.

Einmal jährlich schickt der Versicherer dem Versicherungsnehmer außerdem eine Mitteilung zu. Dort ist ebenfalls aufgeführt, welchen Stand die Lebensversicherung hat und wie hoch der aktuelle Rückkaufswert ausfällt.

Wie kann sich der Versicherte den Rückkaufswert der Lebensversicherung auszahlen lassen?

Um den Rückkaufswert zu erhalten, muss der Versicherte seine Lebensversicherung kündigen. Dafür genügt ein kurzes, formloses Schreiben. Im Kündigungsschreiben erklärt der Versicherte, dass er die Lebensversicherung nicht fortführen will.

Außerdem gibt er die Bankverbindung an, auf die der Versicherer den Rückkaufswert überweisen soll. Begründen muss der Versicherte die Kündigung nicht.

Möglich ist eine Kündigung immer zur Hauptfälligkeit. Wann diese Hauptfälligkeit ist, hängt davon ab, wie der Versicherte die Beiträge bezahlt. Zahlt er die Versicherungsbeiträge monatlich, kann er jeweils zum Ende eines Monats kündigen.

Überweist er die Versicherungsprämien quartalsweise oder einmal pro Jahr, kann er zu dem Termin kündigen, an dem die nächste Zahlung fällig wäre.

Allerdings kann es sein, dass der Versicherte eine Kündigungsfrist einhalten muss. Zudem gibt es bei Lebensversicherungen meist eine gewisse Mindestlaufzeit.

Der Versicherte sollte deshalb in seinen Vertragsunterlagen nachschauen, wie die Kündigungsbedingungen geregelt sind. Dort steht dann auch, wie und an wen die Kündigung erfolgen muss.

Zu dem Termin, an dem der Versicherungsvertrag endet, muss der Versicherte die Police im Original zurückgeben. Dadurch soll sichergestellt sein, dass später keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Denn im Prinzip ist es so, dass derjenige, der die Original-Police hat, die Versicherungssumme einfordern kann.

Ist die Police nicht mehr auffindbar, muss der Versicherte eine Verlusterklärung abgeben. Einige Versicherer stellen auch eine Ersatz-Police aus.

Grundsätzlich sollte sich der Versicherte deshalb im Vorfeld nach der Vorgehensweise seines Versicherers erkundigen, wenn die Police nicht eingereicht werden kann. Sonst drohen böse Überraschungen.

Am vereinbarten Stichtag endet der Versicherungsschutz. Und der Versicherer überweist den Rückkaufswert auf das angegebene Konto.

Ein Tipp noch:

Bevor der Versicherte kündigt, sollte er möglichst sicherstellen, dass er alle Beiträge bezahlt hat. Denn jede fehlende Prämie mindert den Rückkaufswert.

Das liegt daran, dass die Gebühren für die komplette Laufzeit berechnet werden. Deshalb werden sie auch für die Monate fällig, in denen der Versicherte keine Beiträge bezahlt hat. Das geringere Guthaben führt außerdem zu weniger Zinsen.

Der Rückkaufswert muss unter Umständen versteuert werden

Wichtig zu wissen ist, dass der ausgezahlte Rückkaufswert steuerpflichtig sein kann.

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Maßgeblich dabei sind der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die Laufzeit und das Alter des Versicherten:

  • Steuerfrei bleibt der Rückkaufswert, wenn die Lebensversicherung vor 2005 geschlossen wurde und die Laufzeit mindestens zwölf Jahre betrug.

  • Kam der Vertrag ab 2005 zustande, läuft er seit mindestens zwölf Jahren und ist der Versicherte 60 Jahre alt oder älter, muss er den halben Gewinn versteuern. Dabei wird der persönliche Steuersatz angewendet.

  • Bei allen anderen Verträgen wird für den Rückkaufswert der Lebensversicherung die Abgeltungssteuer fällig.

Im 2. Teil schauen wir uns die Alternativen zu einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung an.

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