Rente Versteuerung

Rente Versteuerung

Steuern im Ruhestand gleich Altersarmut?

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Rente ist das Geld, welches jeder ausgezahlt bekommt, wenn er in den Ruhestand geht. Aber nur unter der Voraussetzung, dass man hat Vorsorge betrieben hat.

Denn um überhaupt Anspruch auf eine Rente zu haben, muss man vorher in eine Rentenkasse eingezahlt haben, nach der Versteuerung. Diese Vorsorge unterteilt sich in betriebliche Rentenversicherung und private Altersvorsorge. Doch muss man seine eigene Rente auch versteuern? Ja, muss man.

Versteuerung Grundlage

Es ist aber nur ein Teil der Rente, der zur Versteuerung gerechnet wird. Aber dieser Anteil wird in den letzten Jahren immer mehr angehoben. Er beginnt in diesem Jahr bei 50 Prozent und steigt mit den Jahren bis auf 100 Prozent an. Wer also noch in diesem Jahr die erste Rente bezieht, müsste 50 Prozent davon versteuern. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland.

Allgemeine Bemerkungen:  

Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie findet ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI).

Altersvorsorgeformen der Rente

Die RV im SGB VI bildet zusammen mit den anderen gesetzlichen Altersvorsorgeformen (Alterssicherung der Landwirte, berufsständische Pflichtversorgung der verkammerten freien Berufe) eine der drei Säulen des deutschen Alterssicherungssystems, neben der betrieblichen/ überbetrieblichen/ tariflichen Altersversorgung (zweite Säule) und der auf privater Vorsorge aufbauenden Versorgung (gefördert im Rahmen der sog. „Riester-Rente“).

Eine Sonderversorgung besteht für die Beamten der öffentlichen Hand. Träger der Rentenversicherung. Mehr informationen zur Altersvorsorge und Rente, von der Gewerkschaft.

Knappschaftliche Rentenversicherung 

Träger der Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung. Die zuständigen Leistungsträger sind gem. § 23 Absatz 2 SGB I:

in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, in der knappschaftlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, in der Alterssicherung der Landwirte die landwirtschaftlichen Alterskassen.

Versicherte, die GRV unterscheidet generell zwischen Versicherungspflicht und Versicherungfreiheit. Die Versicherungspflicht umfasst nach § 1 SGB VI alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender mit erstmaliger Aufnahme der Arbeitstätigkeit (Zwangsversicherung).

Darüber hinaus besteht Versicherungspflicht auch für bestimmte Gruppen von Selbständigen (Landwirte, Handwerker, Künstler und Publizisten, Küstenfischer und –schiffer, Seelotsen, Selbständige mit einem Auftraggeber, Hausgewerbetreibende, Ich-AG (siehe § 2 SGB VI)) sowie u.a. auch für Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose (§ 3 SGB VI). 

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Versicherungsfreiheit besteht nach § 5 SGB VI für Beamte, Richter und Berufs- oder Zeitsoldaten. Außrdem können bestimmte Personengruppen von der Versicherungspflicht befreit werden, z.B. Ärzte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte (§ 6 SGB VI).

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