Rente Hinzuverdienst Informationen
Ruhestand oder Arbeitsunfähig?
Die Rente ist das, was man erhält, wenn man in den Ruhestand geht, oder aber arbeitsunfähig geworden ist. Zusätzlich gibt es da auch noch Hinterbliebenen-, Halbweisen-, oder Witwenrenten.
Um überhaupt Anspruch auf eine Rente zu haben, muss man aber auch vorher in eine Rentenkasse eingezahlt haben. Diese Vorsorge unterscheidet sich zwischen betrieblicher bzw. gesetzlicher Rentenversicherung und Privater Altersvorsorge.
Wer in einem Betrieb angestellt ist, muss in eine Rentenkasse einzahlen, dies schreibt der Gesetzgeber so vor und dieses Geld wird auch automatisch vom Lohn abgezogen. Wer sich zusätzlich absichern will, oder selbstständig ist, muss sich privat Renten versichern.
Ob man sich dann aber zusätzlich zu seiner Rente etwas hinzuverdienen darf, wenn man bereits Rentner ist, hängt ganz von der Art der Rente ab.
Hinzuverdienst Grenzen
Bei vorzeitigen Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind dem Hinzuverdienst zum Beispiel Grenzen gesetzt. Wenn diese überschritten werden, wird die Rente nur als Teilrente oder Anteilsrente ausgezahlt.
Bei Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten dagegen, hängt der Hinzuverdienst von der Einkommensanrechnung ab. Nachrichten, über den Bund der deutschen Senioren und der Rente.
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