Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge

Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge

Tarif Vergleich bei Berufsgruppen

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Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge, hat einen Tarif Vergleich ins Leben gerufen, der Ihnen dabei helfen kann, die für Ihre individuellen Bedürfnisse geeigneten Tarife zu ermitteln.

Diese Arbeitsgemeinschaft sorgt dafür, dass sie ihre gesetzlich vorgeschriebene Altersvorsorge mit einer privaten Altersvorsorge ergänzen. Dadurch sichern Sie sich den Erhalt Ihres gewohnten Lebensstandards im Alter. Denn der Aufbau einer privat finanzierten Altersvorsorge, bietet Ihnen finanzielle Sicherheit im Rentenalter.

Dafür gibt es dann Versicherungsgesellschaften, die sich auf die private Altersvorsorge spezialisiert haben oder aber auch Kreditinstitute, die sich damit beschäftigen. Vor allem aber die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge kann bei der Tarif Errechnung sicher weiter helfen. 

Altersrente

Die Höhe der Altersrente wird nach der Rentenformel berechnet. Diese ist im Sozialgesetzbuch (SGB VI) normiert.

Sie berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitragspflichtigen Erwerbslebens kumulierten Entgeltpunkte (Entgeltpunkt ist die Verhältniszahl des persönlichen Arbeitsentgeltes zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten eines Kalenderjahres) mit dem sich jährlich in Abhängigkeit der Entwicklung der Bruttolöhne und demographischer Veränderungen anpassenden aktuellen Rentenwert, gegebenenfalls mit Abschlägen bei Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr.

 

Der soziale Solidargedanke der RV kommt unter anderem in der Berücksichtigung von Zeitabschnitten ohne Beitragsleistung (z. B. Kindererziehungszeiten, Zeiten zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und vollendetem 60. Lebensjahr) zum Ausdruck.

 

Darüber hinaus erbringen die Träger der RV auch Leistungen im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Erwerbsfähigkeit.

Diese Leistungen dienen der Abwendung des versicherten Risikos und können insofern nicht als versicherungsfremd eingestuft werden. 

 

Auf die Berechnung der Rentenhöhe hat zusätzlich der ständige Aufenthaltsort (Wohnsitz) des Rentenempfängers maßgeblich, hierzu wurden auch Versicherungslastregelungen zwischen Staaten getroffen.

Mehr über die Aufstockung der Altersrente, bei der Finanzierung der Rentenversicherung mit

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Testberichte und Leistungen, für die betriebliche Altersvorsorge.

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