Fremdfinanzierte Rente

Fremdfinanzierte Rente

Halbwaisenrente und Witwenrente

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Die fremdfinanzierte Rente ist das Geld, welches nicht jeder ausgezahlt bekommt, wenn er in den Ruhestand geht, oder aber arbeitsunfähig geworden ist.

Zusätzlich gibt es da auch noch Hinterbliebenen-, Halbweisen-, oder Witwenrenten. Vorausgesetzt, man hat Vorsorge betrieben. Denn um überhaupt Anspruch auf eine Rente zu haben, muss man vorher in eine Rentenkasse eingezahlt haben.

Diese Vorsorge unterteilt sich in betriebliche Rentenversicherung und private Altersvorsorge. Wer in einem Betrieb arbeitet, muss in eine Rentenkasse einzahlen, dies schreibt der Gesetzgeber vor. Dieses Geld wird dann automatisch vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Wer sich zusätzlich absichern möchte, oder frei beruflich arbeitet, muss sich privat Rentenversichern. Altersrente, Sozialinformationen und Rechte der Rente.

Fremdfinanzierte Rentenkasse 

Man kann seine Rente aber auch Fremdfinanzieren lassen. Fremdfinanzierte Rente bedeutet nichts anderes, als dass jemand anderes für einen selber in eine Rentenkasse Geld einzahlt. Um ein Beispiel zu nennen: Ein Kind wird durch einen Unfall zum Pflegefall oder kommt mit Behinderungen zur Welt und wird dadurch nie eigenes Geld verdienen.

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Dann kann die Mutter oder sonstige Verwandte des Kindes, die spätere Rente des Kindes finanzieren, sprich für das Kind in eine Rentenkasse einzahlen, womit dies später eine fremdfinanzierte Rente erhalten würde.

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