Ratgeber zum gesetzlichen Widerrufsrecht bei Krediten, Teil 1

Ratgeber zum gesetzlichen Widerrufsrecht bei Krediten, Teil 1

So gut wie niemand nimmt spontan und aus dem Bauch heraus einen Kredit auf. Stattdessen wird zunächst geprüft, ob der Kredit wirklich notwendig ist und wenn ja, in welcher Höhe. Anschließend werden mehrere Angebote eingeholt und miteinander verglichen.

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Ratgeber zum gesetzlichen Widerrufsrecht bei Krediten, Teil 1

Erst wenn dann auch noch das Kleingedruckte geprüft wurde, wird der Vertrag unterschrieben. Schließlich kann es bei einem Darlehen durchaus um große Summen gehen, die später wieder zurückgezahlt werden müssen.

Doch auch wenn die Entscheidung gut durchdacht war, kann es sein, dass sich die Situation kurzfristig ändert. Zum Beispiel, weil der Kreditnehmer das Geld doch nicht mehr braucht oder nachträglich ein noch besseres Angebot findet. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob es möglich ist, den Kreditvertrag wieder rückgängig zu machen.

Tatsächlich besteht oft die Möglichkeit, doch noch aus dem Vertrag auszusteigen. Denn ähnlich wie bei anderen Verträgen gibt es auch bei Krediten ein gesetzliches Widerrufsrecht. Allerdings müssen dabei ein paar Dinge beachtet werden.

Welche das sind, erklären wir in einem
zweiteiligen Ratgeber. Hier ist Teil 1.:

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Krediten

Das Wichtigste zuerst:

Schließt ein Verbraucher einen Kreditvertrag mit einem Unternehmen, gilt für diesen Vertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Voraussetzung ist aber, dass der Kreditnehmer tatsächlich ein Verbraucher ist. Das ist der Fall, wenn er den Kredit nicht im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit aufgenommen hat. Sondern wenn der Kreditnehmer den Kreditvertrag als Privatperson unterschrieben hat und das Geld ausschließlich für private Zwecke nutzen will.

Außerdem muss der Vertragspartner ein Unternehmen sein. Bei einem Kredit ist das in aller Regel eine Bank. Und bei dem Vertrag muss es sich um einen allgemeinen Verbraucherdarlehensvertrag handeln. Dazu gleich mehr.

Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt, kann der Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss widerrufen werden. Die rechtlichen Grundlagen dazu ergeben sich aus den §§ 495 und 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Für welche Kredite das gesetzliche Widerrufsrecht nicht gilt

Das allgemeine Widerrufsrecht greift nicht bei allen Kreditverträgen. Verträge, die keine allgemeinen Verbraucherdarlehensverträge sind, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Gemäß § 491 Abs. 2 BGB gilt das für folgende Kredite:

  • Kleinkredite mit einer Darlehenssumme von weniger als 200 Euro
  • Kredite, die gegen einen hinterlegten Pfand gewährt werden; das betrifft zum Beispiel Kredite in Pfandleihhäusern.
  • kurzfristige Kredite mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten
  • Arbeitgeberdarlehen, die nur ein Mitarbeiter der Firma abschließen kann und bei denen der effektive Jahreszins unter dem marktüblichen Niveau liegt
  • kostengünstige Förderkredite für die Berufsausbildung oder den Wohnungsbau

Im Unterschied dazu kann der Verbraucher bei einer Null-Prozent-Finanzierung von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das war nicht immer so.

Diese Form der Finanzierung war nämlich zunächst von einem Widerruf ausgeschlossen. Erst durch eine Regelung, die der Bundestag im März 2016 im Zusammenhang mit einer EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite verabschiedet hat, wurde das Widerrufsrecht auch auf Null-Prozent-Finanzierungen ausgeweitet.

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Die Information über das Widerrufsrecht

Unterschreibt der Verbraucher einen Kreditvertrag, wird er oft gleich an mehreren Stellen über das gesetzliche Widerrufsrecht informiert. Hintergrund hierzu ist, dass die Bank dazu verpflichtet ist, diese Informationen in Textform bereitzustellen.

Die Pflicht leitet sich aus § 492 Abs. 2 BGB ab. Zusätzlich dazu ist sie in Art. 247 § 6 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum BGB verankert.

Im Kreditvertrag selbst gibt es in aller Regel einen Abschnitt, der sich mit dem Widerrufsrecht beschäftigt. Außerdem händigt die Bank üblicherweise eine Anlage aus, die sich “Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite” nennt.

Hier wird das Widerrufsrecht ebenfalls erklärt. Schließt der Verbraucher den Kreditvertrag online ab, bekommt er ein Standardinformationsblatt. Auch dort wird er auf das Widerrufsrecht hingewiesen.

Verlängertes Widerrufsrecht

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Solange hat der Verbraucher auf jeden Fall Zeit, den geschlossenen Kreditvertrag zu widerrufen. Die Bank hat aber die Möglichkeit, freiwillig eine längere Frist einzuräumen. Einige Banken machen das auch und verlängern die Widerrufsfrist von sich aus auf 30 Tage.

Doch auch das Gesetz sieht eine längere Widerrufsfrist vor. Sie gilt, wenn die Informationen im Kreditvertrag unvollständig sind. Die Bank ist dazu verpflichtet, alle wesentlichen Angaben zum Kredit in den Vertragsunterlagen aufzuführen. Zu diesen Angaben gehören in erster Linie die Darlehenssumme, die Laufzeit und die Höhe der vereinbarten Zinsen.

Werden die Kreditunterlagen ohne die entscheidenden Eckdaten ausgefertigt, muss die Bank dem Verbraucher die fehlenden Angaben erst noch mitteilen.

Und erst wenn das geschehen ist, beginnt die Widerrufsfrist. Gleichzeitig verlängert sie sich in diesem Fall auf einen Monat. Das ist in § 492 Abs. 6 BGB so festgelegt.

Der Beginn der Widerrufsfrist

Grundsätzlich läuft die Widerrufsfrist nicht ab dem Moment, in dem der Verbraucher den Kreditvertrag unterschreibt. Stattdessen beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn der Verbraucher die Vertragsurkunde bekommt. Das ergibt sich aus § 356b BGB.

Schließt der Verbraucher den Kreditvertrag bei seiner Hausbank ab, fällt das jedoch oft zusammen. Denn hier ist zum vereinbarten Termin meist schon alles besprochen, vorbereitet und geprüft. Der Verbraucher unterschreibt dann den Vertrag und nimmt seine Ausfertigung direkt mit.

Bei einem Online-Kredit ist das ein bisschen anders. Der Verbraucher füllt zwar die Antragsformulare aus und schickt sie unterschrieben an den Kreditgeber. Doch ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kreditgeber die Unterlagen geprüft und den Kredit bewilligt hat. Erst danach bekommt der Verbraucher die endgültigen Unterlagen. Damit beginnt gleichzeitig die Widerrufsfrist.

Voraussetzung ist aber so oder so, dass die Bank dem Verbraucher alle wesentlichen Angaben mitgeteilt hat. Fehlen entscheidende Informationen, läuft die Widerrufsfrist erst, wenn die Bank die Pflichtangaben nachgeholt hat.

Zu diesen Angaben gehört übrigens auch, dass die Bank erklärt, wie sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, wenn sie diese Zahlung bei einer vorzeitigen Tilgung einfordern will.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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