Run-Off bei Lebensversicherungen – was heißt das?

Run-Off bei Lebensversicherungen – was heißt das?

Die Lebensversicherung war in Deutschland lange Zeit eine der beliebtesten Formen, um fürs Alter vorzusorgen. Durch vergleichsweise kleine Monatsbeiträge kann schließlich im Laufe der Zeit eine stattliche Summe angespart werden.

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Zusammen mit den garantierten Zinsen und möglichen Überschussbeteiligungen ergibt sich ein solides Polster, um den eigenen Lebensabend zu finanzieren oder die Angehörigen finanziell abzusichern.

Ein weiteres Argument, das für die Lebensversicherung spricht, ist, dass sie zu den sicheren Anlageprodukten gehört. Denn die Versicherer müssen gewährleisten, dass sie die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erbringen können.

Lebensversicherungen

Die Kosten bei einer Lebensversicherung sind zwar recht hoch und weil die Zinsen in den vergangenen Jahren immer weiter gefallen sind, lohnt sich ein Neuabschluss nicht mehr unbedingt. Aber ihren Status als beliebtes Altersvorsorge-Produkt hat die Lebensversicherung nie wirklich verloren.

Ein Merkmal der Lebensversicherung ist die lange Vertragslaufzeit. Ein Vertrag, der über viele Jahre, teils sogar mehrere Jahrzehnte läuft, setzt natürlich ein gewisses Vertrauen in den Vertragspartner voraus. Schließlich vertraut der Versicherungsnehmer dem Versicherer sein Geld an und verlässt sich darauf, dass er später die vereinbarte Leistung erhält.

Genau dieses Vertrauen wird derzeit aber auf die Probe gestellt. Denn gleich mehrere große Lebensversicherer prüfen einen sogenannten Run-Off. Für den Versicherungsnehmer kann das bedeuten, dass er bald einen neuen Vertragspartner bekommt.

 

Run-Off bei Lebensversicherungen – was heißt das?

Von einem Run-Off wird gesprochen, wenn der Versicherer das Neugeschäft einstellt und nur noch die bestehenden Policen abwickelt. Dabei kann sich die Abwicklung auf den Gesamtbestand oder nur auf einen Teilbestand beziehen. Die laufenden Altverträge kann der Versicherer nämlich auch auf ein anderes Versicherungsunternehmen übertragen.

Gemäß § 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist ein solcher Verkauf zulässig. Allerdings ist der Run-Off an Auflagen geknüpft. So darf der Bestand an laufenden Verträgen nur dann auf eine andere Versicherungsgesellschaft übertragen werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, vorher zugestimmt hat.

Die BaFin muss sicherstellen, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben. Außerdem muss sie prüfen, ob der Versicherer, der die Verträge übernimmt, in der Lage ist, die Verpflichtungen aus den Verträgen jetzt und in Zukunft zuverlässig zu erfüllen. Vor allem bei Beständen von Versicherungsunternehmen, die die Gewinne über sogenannte Gewinnabführungsverträge an den Mutterkonzern abgeführt haben, ist eine sorgfältige Prüfung wichtig.

Denn nach der Übernahme der Bestände durch den neuen Versicherer haftet der Mutterkonzern nicht mehr dafür, dass die Verträge wie vereinbart erfüllt werden. Zur Überprüfung der Übernahmepläne eines Versicherers ist die BaFin als Aufsichtsbehörde gesetzlich verpflichtet.

 

Was sind die Bedenken bei einem Run-Off?

Ein Run-Off ist in Deutschland keine neuartige Erscheinung. Schon jetzt werden rund 1,8 Millionen Lebensversicherungsverträge von Run-Off-Versicherungsgesellschaften verwaltet. Weil jetzt aber weitere Verkäufe im Raum stehen und dabei immer wieder auch internationale Investoren ins Spiel gebracht werden, erreicht das Thema eine neue Dimension.

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Die Aussicht, dass der Vertragspartner bei der eigenen Lebensversicherung künftig ein anderer, womöglich auch noch internationaler Versicherer sein könnte, fördert nicht unbedingt das Vertrauen in die Versicherungsbranche. Immerhin geht es hier um die Altersvorsorge, in die so mancher Versicherungsnehmer viele Jahre lang ordentlich Geld investiert hat.

Eine große Sorge besteht nun darin, dass die Gewinnabsichten der Investoren zulasten der Interessen der Versicherungsnehmer gehen könnten. Denn das Interesse der Investoren, Überschüsse für die Versicherungsnehmer zu erwirtschaften, dürfte sich eher in Grenzen halten.

Ein weiterer Aspekt ist, dass sich ein Versicherer nach der Übernahme in keiner Wettbewerbssituation mehr befindet. Folglich muss er weit weniger um die Gunst potenzieller Kunden buhlen, indem er sich als fairer, serviceorientierter und leistungsstarker Vertragspartner präsentiert.

Vor allem mit Blick auf Zusatzversicherungen wie beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die oft in eine Lebensversicherung eingeschlossen ist, könnte sich daraus ein Nachteil für den Versicherungsnehmer ergeben. Sollte der Leistungsfall eintreten, hätte der Versicherungsnehmer nämlich einen anderen Vertragspartner, der möglicherweise ein anderes Regulierungsverhalten pflegt als der frühere Versicherer.

 

Wie sollte der Versicherungsnehmer auf die Run-Off-Pläne reagieren?

Bloß weil einige deutsche Lebensversicherer über einen Run-Off nachdenken, sollte sich der Versicherungsnehmer nicht zu vorschnellen Handlungen verleiten lassen. Denn selbst wenn es zu einem Run-Off kommt, läuft der bestehende Vertrag wie gehabt weiter.

Auch der neue Versicherer muss die vertraglich vereinbarten Garantiezinsen bezahlen. Gleiches gilt für die zugesicherten Überschussbeteiligungen. Die Vereinbarungen, die Rechte und die Pflichten aus dem Vertrag bleiben in unveränderter Form weiterhin gültig. Nach einem Run-Off hätte der Versicherungsnehmer zwar einen neuen Vertragspartner. An der Lebensversicherung als solches ändert sich aber nichts. Deshalb besteht zunächst auch kein Handlungsbedarf. Und vor allem gibt es überhaupt keinen Grund, die Lebensversicherung überstürzt zu kündigen.

Tatsächlich sollte der Versicherungsnehmer erst einmal abwarten, ob sein Lebensversicherer mögliche Run-Off-Pläne überhaupt umsetzt und wenn ja, an wen der Bestand übertragen wird. Erst wenn feststeht, dass der eigene Vertrag verkauft wird, und wenn klar ist, welche Versicherung künftig für die Abwicklung zuständig ist, kann der Versicherungsnehmer über seine weitere Vorgehensweise nachdenken.

Ob es Sinn macht, eine Lebensversicherung zu kündigen, muss dabei immer im Einzelfall beurteilt werden. Denn bei dieser Entscheidung spielen viele Faktoren eine Rolle. Neben dem Versicherer sind das beispielsweise die Vertragslaufzeit, die Höhe der garantierten Verzinsung, mögliche Zusatzversicherungen und auch der Rückkaufswert.

Und noch etwas:

Die BaFin hat klargestellt, dass ein Verkauf von Lebensversicherungsverträgen ins Ausland ausgeschlossen ist. Auch der neue Lebensversicherer stünde damit unter der Aufsicht der BaFin. Die Sicherheitseinrichtungen der deutschen Lebensversicherer würden ebenfalls weiterhin gelten. Allzu große Sorgen um seine Altersvorsorge muss sich der Versicherungsnehmer auch angesichts eines möglichen Run-Offs deshalb nicht machen.

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