Girokonto ohne Schufa – Infos und Tipps

Girokonto ohne Schufa – Infos und Tipps

Ohne Girokonto geht so gut wie nichts. Dabei spielt zwar auch beim Girokonto die Bonität eine Rolle. Doch eine schlechte Bonität ist kein Grund, der die Eröffnung eines Girokontos verhindert.

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Das Arbeitsentgelt, die Rente oder die Sozialleistungen werden auf das Girokonto überwiesen, Miete und Strom werden vom Girokonto abgebucht und auch die Girocard, mit der Einkäufe bezahlt und Geldabhebungen am Automaten getätigt werden können, hängt mit dem Girokonto zusammen.

Ist kein Girokonto vorhanden, werden das Erledigen von finanziellen Kleinigkeiten zum großen Problem und eine Teilnahme am normalen Wirtschaftsleben nahezu unmöglich.

Wenn die Bonität nicht wirklich gut ist oder gar ein negativer Eintrag in der Schufa steht, ist es aber mitunter gar nicht so einfach, ein Girokonto zu eröffnen. Trotzdem sollte sich der Verbraucher nicht von irgendwelchen dubiosen Versprechen unseriöser Anbieter, die auch in schwierigen Situationen ein Girokonto garantieren, in die Irre führen lassen.

Denn auch wenn die Bonität beim Girokonto keine unwichtige Rolle spielt, so ist dennoch ein Girokonto ohne Schufa durchaus möglich. Mit dem Basiskonto müssen die Banken sogar ein Girokonto zur Verfügung stellen. Es besteht also überhaupt kein Grund, auf irgendwelche fadenscheinigen Angebote einzugehen. Hier sind Infos und Tipps, wie es auch bei schlechter Bonität mit einem Girokonto klappt.

 

Die eigene Schufa-Datei kontrollieren

Verweigert eine Bank einem Verbraucher ein Girokonto, ist oft eine schlechte Bonität der Grund dafür. Ähnlich wie bei einem Kredit sieht die Bank in diesem Fall nämlich ein zu hohes Ausfallrisiko. Schließlich könnte der Verbraucher auch mit dem Girokonto Schulden machen, beispielsweise über den eingeräumten Dispokredit oder über die Kreditkarte, die zum Konto gehört.

Hat die Bank Zweifel daran, dass der Verbraucher das Konto wieder ausgleichen kann, möchte sie das beantragte Girokonto mitunter nicht einrichten.

Um die Bonität des Verbrauchers einschätzen zu können, fragt die Bank eine Auskunftei wie die Schufa ab. Die Auskunfteien wiederum sammeln verschiedene Daten über den Verbraucher und erstellen auf dieser Basis eine Bewertung seiner Kreditwürdigkeit.

Ist der Verbraucher der Meinung, dass seine Bonität gut genug sein müsste, um ein Konto bei seiner Wunschbank zu bekommen, sollte er seine Daten überprüfen. Dazu kann er eine Auskunft anfordern. Einmal pro Jahr ist das kostenlos möglich. Stellt sich heraus, dass die Schufa oder eine andere Auskunftei falsche Daten erfasst hat, sollte der Verbraucher beantragen, dass der Fehler korrigiert wird. Dann sollte auch dem neuen Girokonto nichts mehr im Wege stehen.

 

Unterschiedliche Gewichtung der Bonität

Hat sich bei den Daten kein Fehler eingeschlichen, sondern ist die Bonität tatsächlich nicht gut, ist das kein Grund zur Sorge. Denn wie die Daten aus der Schufa-Datei bewertet werden, ist von Bank zu Bank verschieden. Zudem spielt eine Rolle, welche Leistungen das Girokonto umfasst.

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Richtet die Bank beispielsweise im Zuge der Kontoeröffnung automatisch auch einen Dispokredit ein, hat die Bonität natürlich eine größere Bedeutung. Gleiches gilt, wenn zum Girokonto eine Kreditkarte dazugehört und die Ausgaben, die mit der Kreditkarte bezahlt wurden, erst später vom Girokonto abgezogen werden. In diesem Fall gewährt die Bank nämlich einen Kredit.

Daher fällt auch hier die Bonität stärker ins Gewicht. Richtet die Bank hingegen zunächst keinen Dispokredit ein oder gibt sie eine Kreditkarte aus, mit der nur das Guthaben verbraucht werden kann, das sich auf dem Konto befindet oder das zuvor auf die Karte eingezahlt wurde, dürften die Anforderungen an die Bonität weit weniger streng sein.

Außerdem gibt es Banken, die komplett auf die Abfrage der Schufa verzichten. Meist handelt es sich dabei um Banken, die das Girokonto anfangs auf Guthabenbasis einrichten. Erst wenn der Verbraucher einen Dispokredit oder ein anderes Kreditprodukt beantragt, überprüft die Bank die Daten, die bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei gespeichert sind.

Ob die Bank eine Abfrage durchführt oder nicht, erkennt der Verbraucher übrigens daran, ob er bei der Giroeröffnung seine Zustimmung erteilen muss, dass die Bank seine Daten abfragt und das Girokonto an die Auskunftei meldet.

 

Ein Basiskonto als Alternative

Bekommt der Verbraucher kein Girokonto mit Dispokredit oder Kreditkarte und möchte die angefragte Bank auch kein anderes, normales Girokonto zur Verfügung stellen, steht mit dem sogenannten Basiskonto eine Alternative bereit. Ein Basiskonto ist ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen.

Geldeingänge, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Geldeinzahlungen, Gelbabhebungen und alle anderen Funktionen, die bei einem Girokonto üblich sind, sind also möglich. Allerdings wird das Basiskonto in aller Regel als reines Guthabenkonto geführt.

Wenn der Verbraucher eine Giro- oder Kreditkarte bekommt, kann er sie deshalb nur für Zahlungen nutzen, die durch das Guthaben auf seinem Konto gedeckt sind. Einen Dispokredit kann die Bank bei einem Basiskonto einrichten, meist wird sie das aber nicht tun.

Die Idee hinter dem Girokonto ist, dass jeder EU-Bürger die Möglichkeit haben soll, ein Girokonto zu führen. Der Anspruch auf ein Basiskonto besteht seit Juni 2016 und die rechtliche Grundlage dafür bildet in Deutschland das Zahlungskontengesetz, durch das Deutschland die dazugehörige EU-Richtlinie (RL 2014/92/EU) umsetzt.

Die Bonität spielt beim Girokonto keine Rolle. Selbst wenn der Verbraucher Schulden hat oder ein negativer Vermerk in seine Schufa eingetragen ist, darf die Bank ihm das Basiskonto nicht verweigern. Allerdings beschränkt sich der Anspruch des Verbrauchers auf ein Basiskonto. Führt er bereits ein Basiskonto oder ein anderes Girokonto bei einer anderen Bank, muss ihm eine zweite Bank kein weiteres Basiskonto einrichten.

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Und das ist auch der Grund, weshalb beim Basiskonto eine Schufa-Abfrage stattfindet. Denn durch diese Abfrage kann die Bank in Erfahrung bringen, ob der Verbraucher schon ein Girokonto hat. Die Abfrage bezieht sich aber tatsächlich nur darauf, ob der Verbraucher bereits ein Konto führt. Um die Bonität geht es bei dieser Abfrage nicht.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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