Ungewollte Kontoabbuchungen aufspüren – Infos und Tipps

Ungewollte Kontoabbuchungen aufspüren – Infos und Tipps

Mal ist es ein vergessenes Abo, mal ein untergeschobener Vertrag und mal eine Dienstleistung, die schon lange nicht mehr genutzt wird: Bei vielen Verbrauchern wird unnötigerweise Geld vom Girokonto abgezogen. Und gerade bei kleinen Beträgen fällt es oft gar nicht auf, dass eine Zahlung erfolgt ist.

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Ungewollte Kontoabbuchungen aufspüren - Infos und Tipps

Doch auch Kleinbeträge können sich im Laufe der Zeit zu einem ordentlichen Sümmchen addieren.

Wir haben Infos und Tipps zusammengetragen, wie der Verbraucher ungewollte Kontoabbuchungen aufspüren und dagegen vorgehen kann:

Viele Fallstricke

Im Internet kann es schnell passieren, dass der Verbraucher einen Vertrag abschließt, ohne es zu bemerken. Manchmal reicht es dafür schon aus, dass der Verbraucher ein Werbebanner anklickt. Genauso kommt es vor, dass er ohne eigenes Zutun von einer Internetseite oder einem Online-Netzwerk plötzlich auf eine andere, unbekannte Webseite umgeleitet wird.

Ruckzuck wird ihm dann ein Vertrag über ein Abo untergeschoben, der Abbuchungen von bis zu 10 Euro pro Woche mit sich bringt. Und bevor es der Verbraucher bemerkt, können einige Euro von seinem Konto verschwunden sein. Eine Drittanbietersperre kann helfen, solche Missgeschicke zu vermeiden.

Andere Verbraucher fallen auf dubiose Werbeanrufe, falsche Gewinnversprechen oder zweifelhafte Haustürgeschäfte herein. Bei derartigen Aktionen drohen zwar hohe Bußgelder, doch die Anbieter lassen sich davon kaum abschrecken. Zumal sie wissen, dass es schwer ist, ihnen auf die Schliche zu kommen. Doch auch wenn der Verbraucher in die Falle getappt ist, kann er zumindest versuchen, sich sein Geld zurückzuholen und weitere Abbuchungen zu verhindern.

Manchmal sind es aber auch Verträge, die der Verbraucher irgendwann einmal abgeschlossen und dann nicht mehr gekündigt hat. Abos für Handy-Klingeltöne, irgendwelche Sammelobjekte oder Zeitschriften sind typische Beispiele. Gleiches gilt für Versicherungen, die der Verbraucher so eigentlich gar nicht braucht.

Eine Reiseversicherung etwa, die der Verbraucher für einen bestimmten Urlaub haben wollte und als Jahresversicherung abgeschlossen hat. Lässt der Verbraucher die Verträge weiterlaufen, belasten die dazugehörigen Abbuchungen sein Konto entsprechend. Damit verschenkt er aber letztlich Geld.

Ungewollte Kontoabbuchungen aufspüren

Eigentlich ist es nicht besonders schwer, fragwürdigen Konto-Belastungen auf die Spur zu kommen. Und wenn es sich um Abbuchungen – also Lastschriften – handelt, stehen die Chancen gut, dass der Verbraucher sein Geld zurückbekommt.

Dazu sollte er folgende Tipps beherzigen:

  1. Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren

Das Wichtigste überhaupt ist, dass der Verbraucher die Bewegungen auf seinem Girokonto im Blick hat. Die Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren und dabei aufmerksam zu prüfen, wer welche Beträge abgebucht hat, ist also Pflicht.

Regelmäßig heißt, dass der Verbraucher alle zehn Tage nachschauen sollte. Beim sorgfältigen Check fällt schnell auf, wohin Geld geflossen ist. Das wiederum gilt nicht nur für Abbuchungen, die der Verbraucher nicht zuordnen kann, sondern auch für unnötige Altlasten.

  1. Fehlerhafte Abbuchungen beanstanden

Hat der Verbraucher Lastschriften entdeckt, die er nicht zuordnen kann oder die aus seiner Sicht unberechtigt sind, wendet er sich am besten direkt an das ansprechende Unternehmen. Dort kann er die Lastschrift beanstanden und eine Erklärung dafür verlangen.

  1. Unberechtigte Abbuchungen zurückholen

Lastschriften kann der Verbraucher zurückbuchen lassen. Das ist innerhalb von acht Wochen ab der Abbuchung möglich. Ist sich der Verbraucher nicht ganz sicher, ob eine Lastschrift berechtigt war oder ob nicht, kann er also etwas abwarten, was ihm das Unternehmen antwortet.

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Andererseits kann er die Lastschrift auch direkt zurückholen. Auf diese Weise geht er kein Risiko ein. Sollte sich die Abbuchung doch als richtig herausstellen, kann er den Betrag immer noch überweisen.

  1. Unternehmen sperren lassen

Bucht ein Unternehmen immer wieder unberechtigt Geldbeträge ab und reagiert es auf Beanstandungen nicht, kann der Verbraucher das Unternehmen für Lastschriften von seinem Konto sperren lassen.

Dazu muss er sich an seine Bank wenden, die das Unternehmen daraufhin auf eine sogenannte Black List setzt. Reicht das Unternehmen einen Lastschrift-Auftrag ein, führt die Bank diesen dann nicht mehr aus.

  1. Verträge kündigen

Widerruft der Verbraucher eine Lastschrift, bucht die Bank das Geld zurück. Auf einen bestehenden Vertrag hat das aber keinen Einfluss. Der Vertrag läuft also grundsätzlich weiter, auch wenn der Verbraucher das Geld zurückgeholt hat. Um den Vertrag zu beenden, muss der Verbraucher eine Kündigung aussprechen.

Handelt es sich um einen Vertrag, der dem Verbraucher untergeschoben wurde oder der gar nicht existiert, muss der Verbraucher die Vertragsbeziehung samt dazugehöriger Rechnung reklamieren. Eine Kündigung macht hier keinen Sinn. Schließlich kann der Verbraucher einen Vertrag, den er nicht abgeschlossen hat, auch nicht beenden.

Kontoauszüge speichern

Um Kontobewegungen nachzuvollziehen und Zahlungen nachzuweisen, braucht der Verbraucher den entsprechenden Kontoauszug. Steht dieser nicht (mehr) zur Verfügung, kann die Bank ein Duplikat erstellen.

Doch das kann teuer werden. Denn so gut wie alle Banken verlangen Gebühren für nachträglich ausgestellte Kontoauszüge. Je nach Bank und je nachdem, wie lange der Zeitraum zurückliegt, bewegen sich die Entgelte zwischen 1,50 Euro und 15 Euro pro Kontoauszug.

Unterschiede gibt es auch, was die Aufbewahrungsfristen angeht. Die Kontoauszüge bleiben eine gewisse Zeit lang im virtuellen Bank-Postfach des Verbrauchers. Das können zum Beispiel sechs oder zwölf Monate sein. Danach werden die Kontoauszüge entweder ins Archiv verschoben, wo sie erneut für eine gewisse Zeit gespeichert und abrufbar bleiben, oder sie werden gelöscht.

Deshalb der Tipp:

Um teils saftige Gebühren für Duplikate von Kontoauszügen zu vermeiden, sollte der Verbraucher seine Kontoauszüge herunterladen und speichern. Das kann er auf seinem PC oder einem externen Datenträger tun. So ist sichergestellt, dass die Kontoauszüge nicht plötzlich aus dem Online-Postfach verschwunden sind, wenn der Verbraucher sie benötigt.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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