Baufinanzierung Finanzplanung

Baufinanzierung Finanzplanung

Bankdarlehen und Hypotheken

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Die Baufinanzierung als solches, ist ein Kredit, beziehungsweise ein Bankdarlehen, das sich speziell auf Bauvorhaben, Haus-, Grundstücks- oder Wohnungskauf bezieht. Eine Baufinanzierung bezieht sich sowohl auf Leute, die zum Beispiel ein Haus bauen wollen, als auch die auf Bauleute, die dies verwirklichen sollen.

Im Normalfall erfordert eine Baufinanzierung im Vergleich zu anderen Krediten oder Finanzierungsmöglichkeiten entsprechend große Geldsummen.

Die Rückzahlung einer solchen Baufinanzierung zieht sich meist über Jahre hinweg. Jegliche Art von Baufinanzierungen der Bundeswehr wird in Deutschland vom Bund finanziell unterstützt. Nur sehr reiche Leute können ihre Baufinanzierung selbstständig übernehmen, ohne einen Kredit beziehungsweise eine Hypothek aufnehmen zu müssen.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Der Staat zahlt die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer beispielsweise auf einen Bausparvertrag überweist. Pro Jahr beträgt sie 9 % – maximal allerdings 470 €. Die Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden 17.900 € und bei zusammen veranlagten Ehepartnern 35.800 € nicht übersteigt.

Hier gilt ebenfalls eine Sperrfrist von 7 Jahren – genauso wie bei der Wohnungsbauprämie. Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Gewährung der Wohnungsbauprämie ist eine vorzeitige unschädliche Verfügung möglich.

Staatliche Wohneigentumsförderung: Eigenheimzulage

Der Staat gewährt mit der Eigenheimzulage dem Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen höchstens 8 Jahre lang Zuschüsse zur Herstellung oder Anschaffung einer selbst genutzten Wohnung. Finanzplan für Gewerbetreibende, bei der Finanzierung einer Gewerbeimmobilie. 

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Fördergrundbetrag 

Der Fördergrundbetrag beträgt 1 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Wohnung zuzüglich der Anschaffungskosten für den dazugehörigen Grund und Boden sowie der Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung der Wohnung durchgeführt werden. Der Fördergrundbetrag ist auf maximal 1.250 € im Jahr begrenzt.

Sie erhalten für jedes zu berücksichtigende Kind zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 800 € / Jahr – maximal 8 Jahre lang. Die Inanspruchnahme der Kinderzulage setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Bezugs des Objekts oder zu einem späteren Zeitpunkt:

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der Anspruchsberechtigte bzw. sein Ehepartner für das jeweilige Jahr des Förderzeitraums zumindest für einen Monat für das Kind Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder erhält und das Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört bzw. gehört hat. 

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