Tilgungsrechner Baufinanzierung

Tilgungsrechner Baufinanzierung

Annuität des Baufinanziers

Die Baufinanzierung ist ein Kredit, beziehungsweise ein Bankdarlehen, das sich speziell auf Bauvorhaben, Haus-, Grundstücks- oder Wohnungskauf bezieht. Eine Baufinanzierung bezieht sich sowohl auf Leute, die zum Beispiel ein Haus bauen wollen, als auch die auf Bauleute, die dies verwirklichen sollen.

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Ein Tilgunsrechner sollte vor dem Bauvorhaben, an erster Stelle stehen. Im Normalfall erfordert eine Baufinanzierung im Vergleich zu anderen Krediten oder Finanzierungsmöglichkeiten entsprechend große Geldsummen. Die Rückzahlung einer solchen Baufinanzierung zieht sich in den meisten Fällen über Jahre hinweg.

Tilgungsrechner errechnet die Laufzeit

Ein so genannter Tilgungsrechner ist ein elektrische Rechner, der die Annuität des jeweiligen Baufinanzierers über eine gewisse Laufzeit errechnen kann. Annuität ist die Zusammensetzung aus Zins und Tilgungsanteil und ist durch eine regelmäßig gleichbleibende Zahlung, auf einen Kredit bezogen, gekennzeichnet.

Zusätzlich zur Annuität kann der Tilgungsrechner die Tilgung über eine bestimmte Laufzeit berechnen. Dieser Tilgungsrechner eignet sich für alle Windows Betriebssysteme ab MS Win 95.

Sie erhalten die Eigenheimzulage, wenn die Summe der positiven Einkünfte im Erstjahr (das Jahr, in dem erstmals alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage vorliegen) und im Vorjahr (das vor dem Erstjahr liegende Jahr) zusammengerechnet bei Alleinstehenden 70.000 € und bei Ehepartnern 140.000 € nicht überschreitet.

Für jedes Kind, für das die Kinderzulage gewährt wird, erhöhen sich diese Einkunftsgrenzen um 30.000 €.  Im Wesentlichen ist die Summe der positiven Einkünfte die Bruttoeinnahmen abzüglich der steuerlichen Werbungskosten, bei betrieblichen Einnahmen der Gewinn. Negative Einkünfte bleiben unberücksichtigt.

Anschaffungskosten 

Steuervorteile wenn Sie Kredite bei einigen bestimmten Bausparkassen für ein vermietetes Objekt einsetzen, können die aufgewendeten Zinsen sowie sonstige Finanzierungskosten bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.

Eine Abschreibung der Herstellungskosten bzw. der Anschaffungskosten des Gebäudes oder der Eigentumswohnung ist zusätzlich möglich. Wegen der Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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Über öffentliche Fördermaßnahmen Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Landratsamt, Ihrer Gemeinde oder der sonst zuständigen Bewilligungsbehörde über andere öffentliche Fördermaßnahmen in Ihrer Region.

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