Altersvorsorge und Privatvorsorge

Vorsorge

Altersvorsorge und Privatvorsorge

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Es gibt verschiedene Arten der privaten Vorsorge. Da wäre zum Beispiel die gesetzliche Altersvorsorge, die als finanzielle Basis des Ruhestandes gilt. Mit dieser betrieblichen Alters Vorsorge sichert man sich seinen Lebensunterhalt nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben.

Altersvorsorge und Privatvorsorge

Zusätzlich ist es allerdings sehr ratsam weitere Maßnahmen für die Private Vorsorge zu treffen. Dies kann man zum Beispiel über Bausparverträge, Lebensversicherung oder ähnliches tun. Diese Sparverträge schließt man bei einem Kreditinstitut ab.

Dabei sollte man aber vor allem darauf achten, wo man die höchsten Zinsen, auf seinen Sparvertrag erhält.

Finanzplan zur Vorsorge

Wer sinnvoll für das Alter nach dem Berufs Ausstieg vorsorgen will, der sollte sich ganz genau seinen persönlichen, finanziellen Bedarf im Ruhestand errechnen. Dabei spielen jede Menge Faktoren eine nicht zu unterschätzende Rolle. So einen Finanzplan zur Vorsorge, kann man auch mit seinem persönlichen Bank Berater durchsprechen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Bei einer Rentenversicherung (RV) im allgemeinen Sinne handelt es sich um eine Versicherung, bei der der Versicherungsfall typischerweise mit dem Erreichen eines vertraglich (private Rentenversicherung) oder gesetzlich (soziale Rentenversicherung) festgelegten Alters eintritt.

Der primäre Zweck einer Rentenversicherung besteht in einer Absicherung vor altersbedingten Einkommensrisiken. Informationen zur Rente und Senioren, für ihre Vorsorge.

Reale Annuiitäten  

 

Es wird im allgemeinen argumentiert, das der freie Markt wegen verschiedener Gründe (relative Armut, Inflationsrisiken etc.) nicht in der Lage ist, reale Annuitäten anzubieten. Daraus folgt, dass gerade die Bevölkerungskreise, die eine Absicherung im Alter besonders nötig hätten, ohne Versicherungsschutz auskommen müssten.

Es ist ebenso möglich, das angespartes Vermögen zum Zwecke der Altersvorsorge nicht ausreicht, um die gesamte Dauer des Ruhestandes zu finanzieren. Aus diesen Gründen müsse der Staat eingreifen und eine soziale Rentenversicherung mit Zwangsversicherungscharakter anbieten, denn nur eine solche ist in der Lage, weite Bevölkerungskreise abzudecken und reale Annuitäten auszuzahlen.

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Der Grund für letzteres besteht insbesondere beim Umlageverfahren darin, das der Staat die Steuerhoheit besitzt und daher zu jeder Zeit die Einnahmeseite zwangsweise anpassen kann um eine eventuelle Unterdeckung der Ausgaben auszugleichen (ein Mittel, das einer privaten Rentenversicherung nicht zur Verfügung steht).

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