Was macht eigentlich eine Schuldnerberatung?, 2. Teil

Was macht eigentlich eine Schuldnerberatung?, 2. Teil

Der plötzliche Jobverlust, ein Unfall oder eine Erkrankung, die Trennung vom Partner, ein Todesfall, eine letztlich doch zu teure Immobilie oder einfach ein Leben auf einem etwas zu großen Fuß: Vor einer wirtschaftlichen Schieflage ist niemand gefeit.

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Beratung für Schulden

Wenn absehbar ist, dass sich die finanzielle Situation bald wieder entspannt, ist alles halb so wild. Doch wenn die Schulden immer größer werden, sich die unbezahlten Rechnungen und Mahnung zusehends stapeln und eine Besserung nicht in Sicht ist, sollte sich der Betroffene professionelle Hilfe holen.

Natürlich ist es nicht leicht, sich einzugestehen, dass die finanzielle Situation verfahren ist. Und zweifelsohne kostet es Überwindung, sich an eine Schuldnerberatung zu wenden. Aber genau für solche Fälle sind die Beratungsstellen da!

Tatsächlich wissen viele aber gar nicht, was eine Schulderberatung eigentlich macht. Grund genug, dieses Thema einmal näher zu beleuchten. In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Schulderberatung.

Dabei ging es im 1. Teil darum, wie der Betroffene den richtigen Ansprechpartner findet, was eine Schuldnerberatung kostet und warum es wichtig ist, dass sich der Betroffene frühzeitig Hilfe sucht. Jetzt, im 2. Teil, schauen wir uns den Ablauf einer Schuldnerberatung an. Außerdem kommen wir auf kommerzielle Angebote zu sprechen.

 

Wie läuft eine Schuldnerberatung ab?

Eine Schuldnerberatung umfasst so gut wie immer mehrere Termine und zieht sich mitunter über einen sehr langen Zeitraum. Beim ersten Treffen geht es zunächst einmal darum, sich kennenzulernen.

Außerdem verschafft sich der Berater
einen ersten Überblick über die Situation:

Wie groß und drängend ist das Problem? Wie hoch sind die Schulden und wie sind sie entstanden? Wer sind die Gläubiger? Welche Einnahmen gibt es? Wie hoch sind die Ausgaben? Schöpft der Betroffene alle Sozialleistungen aus, auf die er einen gesetzlichen Anspruch hat?

All das sind Fragen, die der Berater klären wird. Sollten Sofortmaßnahmen notwendig sein, wird der Berater auch diese in die Wege leiten. Das können beispielsweise ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, ein Stundungsersuchen an den Energieversorger oder die Einrichtung eines P-Kontos sein.

Tipp: Am besten bringt der Betroffene gleich zum Erstgespräch alle wichtigen Unterlagen mit. Dazu gehören Nachweise oder Bescheide über Einnahmen, Belege für Ausgaben, Unterlagen über Verbindlichkeiten wie Kredit- und Kaufverträge, Briefe von Gläubigern und Mahnungen. Je mehr Informationen der Berater hat, desto besser und schneller kann er helfen.

Der zweite Schritt besteht darin, dass der Schuldnerberater die Unterlagen durcharbeitet. Auf dieser Basis erstellt er eine Übersicht mit allen Forderungen sämtlicher Gläubiger. Zusammen mit dem Betroffenen prüft der Berater, ob die Forderungen in dieser Höhe tatsächlich berechtigt sind.

Wenn der Betroffene möchte, übernimmt der Berater ab jetzt den gesamten Schriftverkehr und führt Verhandlungen mit den Gläubigern, etwa um Zahlungsaufschübe oder Ratenzahlungen zu erreichen. Viele Betroffene fühlen sich erleichtert, wenn die Post zur Beratungsstelle geht und sie keine Angst mehr haben müssen, den Briefkasten zu öffnen und wieder einen bösen Brief vorzufinden.

Anwälte konzentrieren sich in aller Regel auf die finanziellen Fragen und die rechtlichen Folgen. Im Unterschied dazu versuchen gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen, eine umfassende Sozialbetreuung zu leisten. Sie kümmern sie also nicht nur um die Schulden, sondern zeigen dem Betroffenen auf, wo Sparpotenzial besteht und wie er den Überblick über seine Finanzen behält. Außerdem sind die Beratungsstellen mit sozialen Einrichtungen vernetzt. Besteht Bedarf, vermittelt der Berater deshalb auch Kontakt zu Familien- oder Suchtberatungsstellen, dem Jobcenter, dem Sozialamt und ähnlichen Stellen.

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Insgesamt geht es bei der Schuldnerberatung also zum einen darum, die finanzielle Situation in den Griff zu bekommen. Zum anderen ist das Ziel, die Ursache der Schulden auszumachen, hierfür Lösungen zu finden und neue Schulden zu vermeiden. Doch die Arbeit kann und wird eine Schuldnerberatung nicht alleine machen. Sie ist dazu da, dem Betroffenen auf seinem Weg zu helfen. Das wiederum setzt voraus, dass sich der Betroffene helfen lässt und mitarbeitet – auch wenn es nicht immer leicht fällt.

 

Wie hilft die Schuldnerberatung dem Betroffenen aus den Schulden?

Es kann gut sein, dass der Betroffene den Überblick verloren hatte und die Situation nach der Beratung soweit geklärt ist, dass er alleine weitermachen kann. In vielen Fällen wird es aber so sein, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, alle Schulden und Verbindlichkeiten zu bezahlen.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  1. Außergerichtliche Schuldenregulierung

Ist zumindest etwas Geld vorhanden, kann der Versuch gestartet werden, die Schulden außergerichtlich zu regulieren. Dazu erarbeitet der Schuldnerberater zusammen mit dem Betroffenen einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan. In diesem Plan ist festgelegt, wann der Betroffene welche Forderungen tilgen kann. Für die Gläubiger sind dabei entweder regelmäßige Raten oder Einmalzahlungen vorgesehen. Im Gegenzug müssen sich die Gläubiger aber bereiterklären, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten.

Damit der Schuldenbereinigungsplan umgesetzt werden kann, müssen alle Gläubiger einverstanden sein. Ob dem so ist, hängt von den Gläubigern, der Höhe der Forderungen und der Summe, die für den Vergleich zur Verfügung steht, ab. Oft wird der Vergleich gelingen. Denn viele Gläubiger akzeptieren lieber einen kleinen Betrag, als zu riskieren, am Ende komplett leer auszugehen. Sind alle Beteiligten einverstanden, wird der Vergleich schriftlich vereinbart. Und sobald der Betroffene die vereinbarten Zahlungen geleistet hat, ist er seine Schulden los.

 

  1. Verbraucherinsolvenz

Kommt kein Vergleich zustande, weil ein oder mehrere Gläubiger nicht mitspielen oder weil kein Geld für ein Vergleichsangebot vorhanden ist, bleibt oft nur noch die Verbraucherinsolvenz. Bei diesem Verfahren muss der Betroffene während der sogenannten Wohlverhaltensphase den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abgeben, der das Geld dann an die Gläubiger weiterleitet. Außerdem darf der Betroffene keine neuen Schulden anhäufen. Nach der Wohlverhaltensphase, die höchstens sechs Jahre dauert, werden dem Betroffenen die restlichen Schulden erlassen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren verursacht aber Kosten. Und es bringt neben Vorteilen auch einige Nachteile mit sich. Der Schuldnerberater wird dem Betroffenen erklären, was das Verfahren für ihn bedeuten würde. Außerdem wird der Berater prüfen, ob das Verfahren überhaupt möglich ist. Entscheidet sich der Betroffene für diesen Weg, hilft der Berater beim Ausfüllen der Formulare und begleitet den Betroffenen durch das Verfahren.

 

Was ist von kommerziellen Schuldnerberatern zu halten?

Schuldnerberater ist in Deutschland kein gesetzlich geschützter Begriff. Deshalb gibt es Anbieter, die Schuldnern eine sogenannte Schuldenhilfe oder eine Finanzsanierung anbieten. Die Leistungen, die dabei erbracht werden, sind aber kostenpflichtig.

Generell ist der Betroffene meist besser beraten, wenn er sich an eine anerkannte, gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle wendet. Denn hier kann er sich sicher sein, dass er es mit seriösen und professionell geschulten Beratern zu tun hat. Außerdem erfolgt die Beratung kostenfrei. Allerdings sind die Wartezeiten auf Termine mitunter lang. Kann oder will der Betroffene nicht warten, kann er sich natürlich auch an einen kommerziellen Schuldnerberater wenden. Denn bloß weil dieser Geld verlangt, muss er nicht zwangläufig unseriös sein.

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Bevor sich der Betroffene auf irgendetwas einlässt, sollte er den Beratungsvertrag aber sehr genau studieren. Ist darin eine Rechtsberatung ausgeschlossen, sollte der Betroffene das Angebot ablehnen. Denn ohne eine Rechtsdienstleistungsbefugnis kann der Berater keine vernünftige Schuldnerberatung leisten.

Und selbst wenn der Berater mit einem Anwalt zusammenarbeitet, bringt das dem Betroffenen nichts. Denn dann muss er nicht nur den Dienstleister, sondern auch noch den Anwalt bezahlen. Wichtig ist außerdem, dass der Schuldnerberater eine Bescheinigung nach § 305 der Insolvenzordnung ausstellen kann.

Sie ist notwendig, damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Und: Der Betroffene sollte, wenn überhaupt, dann nur den Beratungsvertrag unterschreiben. Zusätzliche Verträge, etwa für Versicherungen oder Kredite, sind das Letzte, was er in seiner Situation braucht!

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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