Infos und Tipps rund ums Geschäftskonto, Teil 2

Infos und Tipps rund ums Geschäftskonto, Teil 2

Sowohl Unternehmen als auch Solo-Selbstständige und Freiberufler brauchen ein geschäftliches Konto. Zwar ist ein Geschäftskonto aus rechtlicher Sicht nicht immer vorgeschrieben. Aber zum einen kann es Ärger mit der Bank geben, wenn ein normales Girokonto für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Und zum anderen ist es mit Blick auf die Buchführung und die Steuererklärung wesentlich leichter, wenn private und geschäftliche Transaktionen klar voneinander getrennt sind, weil sie über separate Konten laufen.

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Infos und Tipps rund ums Geschäftskonto, Teil 2

Allerdings gibt es unter den Geschäftskonten große Unterschiede. Ähnlich wie beim privaten Girokonto haben die Banken auch fürs Geschäftskonto verschiedene Modelle im Angebot. Welche Leistungen und Funktionen notwendig sind, variiert von Unternehmen zu Unternehmen.

Ein Freiberufler zum Beispiel hat einen anderen Bedarf als eine große Firma mit vielen Mitarbeitern oder ein Start-Up, das einen Onlineshop betreibt.

Um die Auswahl etwas einfacher zu machen, haben wir einen ausführlichen Ratgeber erstellt. Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, wer überhaupt ein Geschäftskonto braucht. Außerdem haben wir einige Punkte genannt, die beim Geschäftskonto eine Rolle spielen.

Jetzt, in Teil 2, setzen wir die Liste mit wichtigen Aspekten fort:

Lastschriften und Überweisungen

Gehen regelmäßig Zahlungen auf dem Geschäftskonto ein oder werden von dem Konto regelmäßig Zahlungen geleistet, kann das Lastschriftverfahren für Firmen eine sinnvolle Lösung bieten. Der Kontoinhaber weiß dadurch, dass das Geld pünktlich gutgeschrieben wird. Andersherum muss er sich nicht selbst um die fälligen Überweisungen kümmern.

Ein entscheidender Vorteil der Firmenlastschrift besteht darin, dass sie nicht widerrufen werden kann. Anders als beim Lastschriftverfahren, das Privatpersonen nutzen, ist das abgebuchte Geld somit auf dem Geschäftskonto sicher. Korrekte und berechtigte Abbuchungen natürlich vorausgesetzt. Allerdings bieten nicht alle Banken das Firmen-Lastschriftverfahren an.

Bei Überweisungen ist es so, dass normale SEPA-Überweisungen das Zielkonto innerhalb eines Bankarbeitstages erreichen müssen. Schneller geht die sogenannte Echtzeitüberweisung. Hier wird das Geld innerhalb weniger Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben, sofern beide beteiligten Banken das Verfahren nutzen.

Echtzeitüberweisungen sind dann ein Vorteil, wenn eine Zahlung schnellstmöglich abgewickelt werden muss, damit beispielsweise bestellte Ware zügig geliefert wird. An diesem Punkt ist wichtig, darauf zu achten, ob die Bank Echtzeitüberweisungen anbietet und wenn ja, zu welchem Preis.

Zugang zum Geschäftskonto

Viele Banken setzen beim Geschäftskonto auf das mobile Banking. Das ist einerseits ein Pluspunkt, weil der Zugriff mittels Smartphone dadurch jederzeit und überall möglich ist. Problematisch wird es aber dann, wenn das Smartphone einmal nicht funktioniert oder verloren geht und es keinen anderen Zugang zum Konto gibt.

Außerdem laufen nicht alle Banking-Apps auf allen Handys. Ältere Betriebssysteme oder gerootete Geräte zum Beispiel können aus Sicht des Anbieters für eine Nutzung der App zu unsicher sein.

Neben dem technischen Zugang spielt auch eine Rolle, wer Zugriff auf das Geschäftskonto bekommt. Je nach Unternehmen können das zum Beispiel der Mitgründer, ein Prokurist oder bestimmte bevollmächtigte Mitarbeiter sein. Die Bank entscheidet, welche Befugnisse weitere Personen bekommen und legt in diesem Zuge meist auch den Verfügungsrahmen für Zahlungen fest.

Sinnvoll kann außerdem sein, ein Kontomodell zu wählen, das Unterkonten vorsieht. Auf diese Weise kann der Kontoinhaber beispielsweise ein Unterkonto einrichten, auf dem Rücklagen für die Steuerzahlungen gebildet werden.

Ansprechpartner

Bei einem privaten Girokonto genügt es in aller Regel, wenn sich der Kontoinhaber bei Fragen oder Problemen an den Online-Support oder die Kundenhotline der Bank wenden kann. Bei einem Geschäftskonto kann das anders sein.

Wenn es etwa um angebundene Softwarelösungen, Bezahlterminals oder Firmenkredite geht, kann es wichtig werden, einen persönlichen Ansprechpartner zu haben.

Rechtsgrundlagen

Dass der Selbstständige ein Konto in Deutschland eröffnet, heißt nicht zwangsläufig, dass für das Geschäftskonto deutsches Recht gilt. Denn die Bank oder der Zahlungsdienstleister kann seinen Sitz im Ausland haben und lediglich das Konto in Deutschland anbieten.

Wichtig ist deshalb ein genauer Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort ist aufgeführt, welchem Recht das Geschäftskonto unterliegt und welche Aufsichtsbehörde für den Anbieter zuständig ist.

Die AGB sind bei ausländischen Anbietern allerdings häufig in deren Landessprache verfasst. Im Zweifel ist deshalb ratsam, die Unterlagen von einem Juristen prüfen zu lassen.

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In den AGB steht auch, wie die Einlagen gesichert sind. An dieser Stelle ist wichtig zu wissen, dass die europäische Einlagensicherung nur für Geschäftskonten greift, die bei Banken geführt werden. Ist der Anbieter ein Zahlungsdienstleister, bewahrt er die Einlagen in aller Regel bei einer anderen Bank auf. Dadurch sind sie zumindest indirekt geschützt.

Ansehen des Anbieters

Es gibt eine Reihe von Start-Ups, die mit attraktiven Geschäftskonten eine gute Alternative anbieten möchten. Allerdings gibt es durchaus Geschäftspartner, die zurückhaltend oder skeptisch reagieren, wenn sie auf der Rechnung eine ihnen unbekannte Bank lesen.

Probleme kann es außerdem geben, wenn das Geschäftskonto keine deutsche IBAN hat. Vor allem in konservativen Branchen gibt es nach wie vor Unternehmen, die keine Zahlungen auf Konten mit ausländischen IBANs vornehmen und auch keine Lastschriften von solchen Konten akzeptieren.

Hier muss der Selbstständige abwägen, ob solche Schwierigkeiten auftauchen könnten. Hilfreich kann sein, wenn er einmal darauf achtet, mit welchen Banken andere Unternehmen seiner Branche besonders oft zusammenarbeiten. Vielleicht findet er dort ja auch das passende Geschäftskonto für sich.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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