Ratenzahlungsvereinbarung – Infos und Vorlage, 1. Teil

Ratenzahlungsvereinbarung – Infos und Vorlage, 1. Teil

Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann eine gute Lösung sein, wenn es nicht möglich oder nicht gewollt ist, eine Zahlung auf einmal zu leisten. Doch bei einer Ratenzahlung sollten einige Dinge beachtet werden.

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Ob Kredit, größere Anschaffung, saftige Rechnung oder hohe Nachzahlung: Eine Ratenzahlung kann in verschiedenen Situationen vereinbart werden. Dabei ist manchmal von Anfang an geplant, die Zahlung auf mehrere Raten aufzuteilen.

In anderen Fällen ist eine Ratenzahlung die einzige Möglichkeit, um eine Forderung überhaupt zu begleichen. Nur: Was ist eine Ratenzahlung eigentlich genau? Wann ist sie möglich? Wie funktioniert sie? Und was sollte beachtet werden? In einem zweiteiligen Ratgeber vermitteln wir die wichtigsten Infos rund um die Ratenzahlung.

 

Was ist eine Ratenzahlungsvereinbarung?

Von einer Ratenzahlungsvereinbarung wird gesprochen, wenn zwei Vertragsparteien vertraglich miteinander vereinbaren, dass eine Verbindlichkeit durch die Zahlung von regelmäßigen Raten beglichen wird.

Das heißt:

Durch eine Ratenzahlungsvereinbarung wird vereinbart, dass eine bestehende Forderung nicht auf einmal, sondern aufgeteilt auf mehrere Raten bezahlt wird. Diese Vereinbarung wird in aller Regel schriftlich festgehalten. Damit ist die Ratenzahlungsvereinbarung ein Vertrag, in dem verbindlich geregelt ist, dass, wann und in welcher Höhe die Raten bezahlt werden müssen. Dabei sind Ratenzahlungsvereinbarungen in verschiedenen Bereichen möglich.

 

Ratenzahlungen bei Krediten

Bei Krediten und Darlehen ist die Rückzahlung in Raten gängige Praxis. Die Ratenzahlungsvereinbarung ist dabei üblicherweise bereits in den Kreditvertrag integriert. Der Kreditgeber und der Kreditnehmer vereinbaren darin, dass die Kreditsumme in regelmäßigen Kreditraten zurückgezahlt wird. Meist werden monatliche Kreditraten vereinbart.

Genauso können aber auch andere Raten vereinbart werden, etwa viertel- oder halbjährliche Ratenzahlungen. Die Kreditraten setzen sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammen. Durch die Zahlung der Kreditraten zahlt der Kreditnehmer deshalb sowohl die eigentliche Kreditsumme als auch die fälligen Zinsen zurück. Folglich reduziert sich nach und nach die Restschuld und mit der letzten Ratenzahlung ist der Kredit abbezahlt.

 

Ratenzahlungen bei Kaufverträgen

Schließt ein Verbraucher einen Kaufvertrag, muss er den Kaufpreis grundsätzlich sofort und auf einmal bezahlen. Denn beim Kaufvertrag findet das sogenannte Zug-um-Zug-Prinzip Anwendung. Demnach erbringt der Verkäufer seine Leistung, indem er dem Käufer die Ware übergibt. Im Gegenzug muss der Käufer die Ware abnehmen und den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Gemäß § 266 des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB) steht es dem Käufer als Schuldner nicht zu, nur Teilleistungen zu erbringen. Allerdings können der Verkäufer und der Käufer miteinander die Vereinbarung treffen, dass der Kaufpreis nicht sofort bezahlt werden muss, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird.

Gleichzeitig können sie sich darauf einigen, dass der Kaufpreis anstelle einer Einmalzahlung in mehreren Teilbeträgen bezahlt werden soll. Der Gesetzgeber spricht hier dann aber nicht von Raten. Stattdessen handelt es sich um Teilzahlungen und das dazugehörige Rechtsgeschäft nennt sich Teilzahlungsgeschäft. Eine andere Bezeichnung lautet Finanzkauf.

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Die Voraussetzungen bei einem Teilzahlungsgeschäft

Werden im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag Teilzahlungen vereinbart, liegt aus rechtlicher Sicht eine Finanzierungshilfe vor. Die Finanzierungshilfen unterteilen sich einerseits in den Zahlungsaufschub und andererseits in sonstige Finanzierungshilfen.

Zu letzteren gehören beispielsweise der Mietkauf und das Leasing. Beim Teilzahlungsgeschäft handelt es sich um einen Zahlungsaufschub. Deshalb wird beim Teilzahlungsgeschäft auch von einem Finanzkauf gesprochen. Denn durch den Begriff Finanzkauf soll zum Ausdruck kommen, dass der Kaufpreis nicht auf einmal bezahlt, sondern finanziert wird.

Ausgangspunkt für ein Teilzahlungsgeschäft muss immer ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 BGB sein.

Und dafür müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Der Kaufvertrag kommt zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen zustande.
  • Der Kaufgegenstand ist eine bewegliche Sache, also ein Produkt oder ein Gegenstand, oder eine Dienstleistung.
  • Für den Zahlungsaufschub, der im Rahmen des Teilzahlungsgeschäfts vereinbart wird, wird ein Entgelt fällig. Der Kaufpreis, der bei einer sofortigen Barzahlung bezahlt werden müsste, erhöht sich also um einen bestimmten Zuschlag.
  • Die Teilzahlungen umfassen mindestens zwei Raten. Dabei können monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Ratenzahlungen vereinbart werden.
  • Das Teilzahlungsgeschäft bedarf der Schriftform. Schriftform bedeutet, dass die Vereinbarung schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien handschriftlich unterschrieben wird. Nur im Fernabsatz, zu dem beispielsweise der Versand- und der Internethandel gehören, ist die Schriftform nicht zwingend notwendig.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist ein Kredit!

Vereinbaren der Käufer und der Verkäufer ein Teilzahlungsgeschäft, finden die Vorschriften für Verbraucherkredite Anwendung. Das leitet sich aus § 506 BGB ab. Zusätzlich dazu sind speziell Teilzahlungsgeschäfte in § 507 und § 508 BGB geregelt.

Ein Kaufvertrag kann unterschiedliche Vereinbarungen dazu enthalten, wann der Käufer den Kaufgegenstand bekommt und wann der Kaufgegenstand in sein Eigentum übergeht:

  • Wird der Kaufgegenstand sofort übergeben und übereignet, wird der Verkäufer zum Kreditgeber. Er tritt in Vorleistung und gewährt dem Käufer einen Kundenkredit.
  • Wird der Kaufgegenstand sofort, aber unter Eigentumsvorbehalt übergeben, bleibt das Eigentum zunächst beim Verkäufer. Erst wenn der Käufer die letzte Rate bezahlt hat, geht der Kaufgegenstand in sein Eigentum über. Trotzdem handelt es sich auch hier um einen Zahlungsaufschub und damit um einen Kredit.
  • Wird der Kaufgegenstand erst dann übergeben und übereignet, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, handelt es sich nicht um ein Teilzahlungsgeschäft.
  • Gewährt der Verkäufer einen Zahlungsaufschub, ist er dazu berechtigt, zusätzlich zum Kaufpreis ein Entgelt dafür zu verlangen. Außerdem muss er die Kreditwürdigkeit des Käufers überprüfen. Diese Verpflichtung besteht, damit das Kreditrisiko beurteilt werden kann.

Viele Geschäfte arbeiten mit Kreditinstituten zusammen, um auf diese Weise das Handelsgeschäft und das Finanzierungsgeschäft voneinander zu trennen. Daran wird ersichtlich, dass eine Raten- oder Teilzahlungsvereinbarung ein Kreditgeschäft ist.

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Die Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Kreditinstitut regelt, wie viele Raten der Käufer bezahlen muss, wie hoch die einzelnen Raten sind und wann die Raten fällig werden. Und wie bei jedem anderen Kredit auch, muss die Bank, mit der der Vertrag zustande kommt, die Kreditwürdigkeit des Käufers überprüfen.

Im 2. Teil erklären wir, wie der Schuldner bei anderen Rechtsgeschäften, beispielsweise Strom- oder Mietschulden, eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbaren kann. Außerdem stellen wir eine Vorlage für eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Verfügung.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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