Infos und Tipps zum Schutz vor einem Kreditkartenbetrug

Infos und Tipps zum Schutz vor einem Kreditkartenbetrug

Mit der Kreditkarte zu bezahlen, ist bequem und praktisch. Doch wenn die Kartendaten missbraucht werden, droht großer Schaden. Dabei können Kreditkartendaten in die Hände eines Einzeltäters geraten, genauso aber auch bei einem großangelegten Hackerangriff erbeutet werden.

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Einen hundertprozentigen Schutz vor einem Kreditkartenbetrug gibt es nicht. Aber der Kreditkarteninhaber kann mit simplen Maßnahmen dazu beitragen, dass es Kriminelle deutlich schwerer haben.

In den Medien wird immer wieder darüber berichtet, dass sich Kriminelle durch ein Datenleck Zugriff auf die Daten von zehntausenden Kreditkarten verschafft haben. In solchen Fällen reagieren die Kreditinstitute in aller Regel sehr schnell, etwa indem sie die aktuellen Kreditkarten sperren und ihren Kunden neue Kreditkarten zuschicken.

Neben Hackerangriffen auf Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister nutzen Datendiebe gerne auch Onlinekäufe, um an Kreditkartendaten zu gelangen. Dafür leiten sie die Kunden auf präparierte Internetseiten um und lesen aus, welche Daten die Kunden dort eingegeben haben. Oder sie verschicken E-Mails mit Anhängen, die den Computer mit Schadsoftware infizieren und in der Folge sämtliche Aktivitäten und Eingaben dokumentieren.

Nicht zuletzt droht dann ein Kreditkartenbetrug, wenn die Kreditkarte abhanden kommt. Um Einkäufe im Internet zu bezahlen, reicht es aus, wenn der Dieb die Kreditkartennummer auf der Vorderseite und die vierstellige Prüfziffer auf der Kartenrückseite eintippt. In vielen Geschäften wiederum genügt eine Unterschrift, die Eingabe einer PIN ist bei einer Kreditkartenzahlung nur selten notwendig.

 

Infos und Tipps zum Schutz vor einem Kreditkartenbetrug

Ein Missbrauch der eigenen Kreditkarte lässt sich nie ganz ausschließen. Und kein Kreditkartenanbieter kann einen hundertprozentigen Schutz garantieren. Aber wenn der Kreditkarteninhaber ein paar Dinge beachtet, kann er das Risiko spürbar senken.

 

Tipp 1: Mit den Kreditkartendaten geizen.

Je höher die Anzahl der Unternehmen ist, bei denen die Kreditkartendaten hinterlegt sind, desto größer ist die Gefahr eines Kartenmissbrauchs. Der Grund hierfür ist aber nicht, dass die Unternehmen fahrlässig mit den Daten umgehen oder gar betrügerische Absichten verfolgen.

Es ist vielmehr so, dass sich einfach das Risiko erhöht, zu den Opfern eines Hackerangriffs zu gehören. Große Unternehmen investieren zwar viel in ihre Sicherheitsstandards.

Trotzdem werden sie zur Zielscheibe von Kriminellen, eben weil bei ihnen viele Kundendaten zu erbeuten sind. Bei kleineren Onlineshops wiederum können die technischen Sicherheitsmaßnahmen überschaubar sein. Der Kreditkarteninhaber sollte deshalb gut überlegen, wem er sensible Daten anvertraut.

 

Tipp 2: Kreditkarte und PIN immer getrennt aufbewahren.

Die Kreditkarte darf niemals zusammen mit der dazugehörigen Geheimzahl aufbewahrt werden. Denn zum einen wäre das ein echtes Geschenk für einen Dieb. Und zum anderen würde dies als grob fahrlässig gelten.

Kommt es zu einem Kreditkartenbetrug, haftet der Kreditkarteninhaber wegen der groben Fahrlässigkeit in vollem Umfang für den entstandenen Schaden.

 

Tipp 3: Die Abrechnung sorgfältig kontrollieren.

Der Kreditkarteninhaber sollte seine Kreditkartenabrechnungen sehr genau prüfen. Betrüger nehmen beispielsweise oft sogenannte Testabbuchungen vor. Dafür buchen sie Beträge von einem oder zwei Cent ab. Fallen die Testabbuchungen niemandem auf, werden die Betrüger weitere, zunehmend höhere Geldbeträge abbuchen.

Wichtig ist deshalb, dass der Kreditkarteninhaber die Bewegungen auf seinem Kreditkartenkonto im Blick behält. Und wenn er Unstimmigkeiten entdeckt, sollte er sich umgehend an seine Bank oder den Kreditkartenbetreiber wenden. Je nach Sachlage kann es auch notwendig sein, die Kreditkarte sperren zu lassen.

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Tauchen auf der Kreditkartenabrechnung eine oder mehrere unberechtigte Abbuchungen auf, kann der Kreditkarteninhaber das Geld zurückbuchen lassen. Die meisten Kreditinstitute haben dafür entsprechende Formulare auf ihren Internetseiten hinterlegt.

Befindet sich eine Niederlassung in der Nähe, kann der Kreditkarteninhaber die Angelegenheit natürlich auch vor Ort klären. Anlass für eine Reklamation können Umsätze sein, die mehrfach abgebucht wurden oder die der Kreditkarteninhaber nicht veranlasst hat. Um die Fehler zu reklamieren, hat der Kreditkarteninhaber meist sechs oder acht Wochen lang Zeit. Die genauen Bestimmungen dazu finden sich in den AGB.

 

Tipp 4: Auf sichere Internetseiten achten.

Viele Kreditkartenbetrüger haben das Internet als ihre bevorzugte Plattform ausgemacht. Wenn der Kreditkarteninhaber seine Daten irgendwo eingibt, dann sollte er darauf achten, dass es sich um eine sichere Seite handelt.

Alle Alarmglocken sollten schrillen, wenn die Adresse nicht mit https beginnt oder wenn der Name des Anbieters plötzlich nicht mehr in der Adresszeile auftaucht. Es kann gut sein, dass der Kreditkarteninhaber dann nämlich auf eine manipulierte Seite umgeleitet wurde.

Übrigens: Die großen Kreditkartenanbieter arbeiten inzwischen mit dem sogenannten 3D-Secure-Verfahren. Dabei reicht es nicht aus, wenn der Kreditkarteninhaber nur die Kreditkartennummer und die Prüfziffer eingibt. Stattdessen muss er seine Identität durch einen zusätzlichen Code oder ein Passwort bestätigen.

 

Tipp 5: Die Kreditkarte sofort sperren lassen.

Hat der Kreditkarteninhaber auch nur die leise Vermutung eines Betrugs, sollte er seine Kreditkarte sicherheitshalber sperren lassen. Dazu kann er den Sperrnotruf 116 116 anrufen. Von dort aus wird er dann an die für seine Kreditkarte zuständige Stelle weitergeleitet.

Befindet sich der Kreditkarteninhaber im Ausland, muss er die Ländervorwahl von Deutschland vor dem Sperrnotruf wählen. Von den meisten Ländern aus ist Deutschland über die 0049 zu erreichen. Der Kreditkarteninhaber wählt in diesem Fall also die Nummer 0049 116 116. Von Deutschland aus ist ein Anruf beim Sperrnotruf kostenfrei, im Ausland werden die Telefongebühren des ausländischen Netzbetreibers fällig.

Allerdings beteiligen sich nicht alle Kreditkartenanbieter am Service über den Sperrnotruf. In diesem Fall muss sich der Kreditkarteninhaber direkt an seine Bank oder das Kreditkartenunternehmen wenden. Damit die Rufnummer bei Bedarf zur Hand ist, sollte der Kreditkarteninhaber sie irgendwo notieren oder in seinem Handy abspeichern. Und wenn er seine Kreditkarte sperren möchte, braucht er die dazugehörigen Daten.

Die Kreditkartensperrung sollte sich der Kreditkarteninhaber schriftlich bestätigen lassen. So hat er einen Nachweis dafür, dass er seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist. Das ist deshalb wichtig, weil die Haftung des Kreditkarteninhabers für den Schaden begrenzt ist, wenn er die Sperrung der Kreditkarte veranlasst hat. Wurde die Kreditkarte gestohlen, sollte der Kreditkarteninhaber außerdem Anzeige bei der Polizei erstatten und sich von dieser Anzeige ebenfalls ein Exemplar aushändigen lassen.

 

Die Kosten für ein Sperren der Kreditkarte

Lässt der Kreditkarteninhaber seine Kreditkarte sperren, entstehen ihm dadurch keine Kosten. Lässt er die Kreditkarte wieder entsperren oder stellt der Anbieter eine neue Kreditkarte aus, dürfen dafür ebenfalls keine Gebühren erhoben werden.

Denn diese Leistungen gehören zu den sogenannten Nebenpflichten des Kreditinstituts. Und dafür, dass ein Kreditinstitut seine Nebenpflichten erfüllt, darf es vom Kunden prinzipiell kein Geld verlangen. So will es § 675f Abs. 4 BGB.

Dennoch erheben Banken immer wieder Gebühren für eine Ersatz-Kreditkarte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aber geurteilt, dass diese Gebühren nicht zulässig sind (Urteil vom 20.10.15, Az. XI ZR 166/14). Braucht der Kreditkarteninhaber eine neue Kreditkarte, sollte er deshalb auf einen kostenfreien Ersatz bestehen und sich dabei auf das BGH-Urteil berufen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anbieter die bisherige Kreditkarte nicht entsperrt, sondern stattdessen eine neue Kreditkarte ausstellt.

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Die Haftung des Kreditkarteninhabers bei einem Kreditkartenbetrug

Aus § 675v BGB ergibt sich, dass der Kreditkarteninhaber bis zur Meldung beim Kreditkartenanbieter mit einem Betrag von maximal 150 Euro für Schäden haftet. Viele Kreditkartenanbieter entbinden ihre Kunden aber von der gesetzlichen Haftungspflicht oder reduzieren die Haftungshöhe, wenn der Kreditkarteninhaber die Vertragsbedingungen eingehalten hat.

Dies ist in aller Regel dann gegeben, wenn der Kreditkarteninhaber weder grob fahrlässig noch in betrügerischer Absicht gehandelt und wenn er umgehend die Sperrung seiner Kreditkarte veranlasst hat. Hat der Kreditkartenkunde einen Verlust seiner Kreditkarte aber nicht gemeldet oder die Kreditkarte beispielsweise zusammen mit der Geheimzahl aufbewahrt, kann ihn der Kreditkarteninhaber in voller Höhe für die entstandenen Schäden haftbar machen. Die Grenze von 150 Euro gilt dann nicht.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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