Was sind Bereitstellungszinsen?

Was sind Bereitstellungszinsen?

Im Zusammenhang mit Krediten und Darlehen gibt es verschiedene Kostenfaktoren. Bei einem Baukredit beispielsweise fallen die sogenannten Bereitstellungszinsen an. Was es damit auf sich hat, erklärt dieser Beitrag.

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Wie bei jedem Kredit müssen auch bei einem Baudarlehen Zinsen bezahlt werden. Allerdings bezahlt der Bauherr nicht nur Zinsen für das Geld, das ihm die Bank für den Kauf oder den Bau des Eigenheims geliehen hat. Stattdessen fallen recht oft auch die sogenannten Bereitstellungszinsen an.

Hierbei handelt es sich um Zinsen, die der Bauherr bezahlt, obwohl er das Baugeld noch gar oder nur in Teilen abgerufen hat. Warum das so ist, wie hoch die Bereitstellungszinsen ausfallen und wie der Bauherr diese Zusatzkosten gering halten kann, erklären wir im Folgenden:

 

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen werden dann fällig, wenn der Vertrag für die Baufinanzierung bereits unterschrieben ist, die Auszahlung der Darlehenssumme aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Kaufverhandlungen in die Länge ziehen oder wenn der bisherige Eigentümer erst in mehreren Monaten aus der Immobilie auszieht. Dadurch steht das Geld zwar schon bereit, der künftige Hausherr kann es aber erst mit Verspätung abrufen.

Ein anderer typischer Fall ist, dass das Baudarlehen im Zuge der Bauphase des Eigenheims in Teilen abgerufen wird. Sind beispielsweise die Fundamente gegossen, die Bodenplatte fertig und die Mauern aufgestellt, ist die erste Bauetappe beendet. Die Baufirma, die diese Arbeiten ausgeführt hat, muss nun bezahlt werden.

Der Bauherr braucht dafür aber nicht das ganze Geld, sondern nur einen Teil davon. Diesen Teil ruft er ab, während der Rest der Darlehenssumme bis zur Fertigstellung des nächsten Bauabschnitts zunächst auf dem Darlehenskonto verbleibt.

Für den Zeitraum, in der das bereitgestellte Baugeld ungenutzt bleibt, stellt die Bank die sogenannten Bereitstellungszinsen in Rechnung. Der Grund hierfür ist, dass die Bank die Zinsen garantieren muss, die im Darlehensvertrag vereinbart wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Auszahlung der gesamten Darlehenssumme erst nach ein oder zwei Jahren erfolgt und die Marktzinsen zwischenzeitlich gestiegen sind.

Nun kann die Bank aber nur Gewinne mit solchem Geld erwirtschaften, das sie ausgezahlt hat. Deshalb berechnet sie nach einer gewissen Zeit Zinsen für die Beträge, die noch nicht abgerufen wurden. Die Bereitstellungszinsen sind damit eine Art Entschädigung für die Bank. Denn die Bank stellt die Darlehenssumme bereit und muss sie absichern, ohne dass sie selbst etwas an dem Geld verdient. Einen Ausgleich durch Darlehenszinsen gibt es nicht, weil Darlehenszinsen nur für die Beträge fällig werden, die der Bauherr bereits abgerufen hat.

Das heißt im Umkehrschluss aber auch:

Ruft der Bauherr sein Baudarlehen im Verlauf der Bauphase in Teilen ab, muss er zwei verschiedene Zinssätze bezahlen. Nämlich zum einen die Darlehenszinsen für die schon abgerufene Darlehenssumme und zum anderen Bereitstellungszinsen für den Teil des Darlehensbetrags, den er noch nicht nutzt. Vor allem wenn sich die Bauphase in die Länge zieht, kann der Baukredit dadurch teuer werden.

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Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?

Wie hoch die Kosten sind, die durch die Bereitstellungszinsen entstehen, lässt sich auf den ersten Blick gar nicht so einfach ermitteln. Denn die Bereitstellungszinsen werden nicht in den Effektivzins der Baufinanzierung eingerechnet. Stattdessen sind sie ein eigenständiger Kostenfaktor. Üblich ist, dass pro Monat 0,25 Prozent auf das noch nicht abgerufene Geld als Bereitstellungszinsen berechnet werden.

Damit ergibt sich ein Sollzins von drei Prozent jährlich. Beläuft sich die noch nicht abgerufene Darlehenssumme beispielsweise auf 200.000 Euro und steht das Geld ein Jahr lang zum Abruf bereit, muss der Bauherr somit dafür 6.000 Euro Bereitstellungszinsen bezahlen. Der Statistik der Deutschen Bundesbank zufolge liegt der jährliche Effektivzinssatz für Baufinanzierungen im Unterschied dazu derzeit im Durchschnitt bei deutlich unter zwei Prozent. Der Bereitstellungszins ist demnach höher als der Darlehenszins.

 

Was ist die bereitstellungszinsfreie Zeit?

Damit die Kosten kalkulierbar bleiben und nicht jede kleinste Verzögerung gleich Zusatzkosten verursacht, stellen die Banken das Baugeld eine gewisse Zeit lang kostenfrei bereit. Dieser Zeitraum wird als bereitstellungszinsfreie Zeit bezeichnet. Die bereitstellungszinsfreie Zeit beginnt mit dem Abschluss des Darlehensvertrags und zählt zur Laufzeit des Baudarlehens dazu. Wie lang die Frist ist, ist von Bank zu Bank verschieden.

Meist bewegt sich die Frist in einem Zeitrahmen zwischen einem und zwölf Monaten, vereinzelt bieten die Banken auch bis zu 15 Monate an. In der bereitstellungszinsfreien Zeit muss der Bauherr nur Darlehenszinsen für das bereits abgerufene Geld bezahlen. Den Rest des Darlehensbetrags stellt die Bank zinsfrei zum Abruf bereit.

Teilweise kann der Bauherr mit seiner Bank auch einen längeren bereitstellungszinsfreien Zeitraum aushandeln. Allerdings geht die Verlängerung meist mit etwas höheren Darlehenszinsen einher. Daneben gibt es Baudarlehen, bei denen die bereitstellungszinsfreie Zeit von Anfang an feststeht.

Das ist beispielsweise bei Baukrediten aus dem Förderprogramm der KfW der Fall. Hier ist festgelegt, wie lange das Geld zinsfrei bereitgestellt wird. Abweichungen davon oder individuelle Vereinbarungen sind nicht möglich.

 

Wie kann der Bauherr die Bereitstellungszinsen gering halten?

Um die Bereitstellungszinsen möglichst gering zu halten, kann es mitunter sinnvoll sein, das Baudarlehen aufzuteilen. Vereinbart der Bauherr beispielsweise drei Darlehensbausteine, die drei, sechs und zwölf Monate bereitstellungszinsfrei sind, kann er auf die gesamte Laufzeit gesehen oft einige Zinskosten einsparen. Denn wenn kürzere Zeiträume vereinbart werden, bietet die Bank meist günstigere Konditionen an.

Enthält das Baudarlehen auch KfW-Kredite, sollte der Bauherr darauf achten, dass zuerst das Darlehen mit der kürzesten bereitstellungszinsfreien Zeit ausbezahlt wird. Beläuft sich die bereitstellungszinsfreie Zeit bei einem KfW-Kredit beispielsweise auf vier Monate und beim anderen KfW-Kredit auf zwölf Monate, sollte der Bauherr also zunächst den KfW-Kredit mit der kürzeren Frist abrufen. Bei KfW-Krediten kann der Bauherr nämlich selbst entscheiden, in welcher Reihenfolge sie ausgezahlt werden.

Nach Möglichkeit sollte der Bauherr außerdem mit seiner Bank vereinbaren, dass er zuerst das Fremdkapital nutzt und erst danach sein Eigenkapital aufbraucht. Dadurch verkürzt sich zum einen die Zeit, in der die Bank das Baugeld bereitstellt. Damit fallen auch weniger Bereitstellungszinsen an. Und zum anderen hat der Bauherr sein Eigenkapital als Puffer.

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Sollte etwas schiefgehen und der Bau teurer werden, kann der Bauherr die nächsten Bauschritte abwägen und kommt so möglicherweise um eine teure Nachfinanzierung herum.

Andersherum kann es sich rechnen, die Bereitstellungszinsen in Kauf zu nehmen. Denn wenn der Bauherr eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Frist aushandelt, wird die Bank meist den Darlehenszins erhöhen. Unterm Strich kann das Baudarlehen dadurch aber auf die gesamte Laufzeit gesehen teurer werden, als wenn der Bauherr nur die Bereitstellungszinsen für wenige Monate bezahlt.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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