Die wichtigsten Infos rund um Kreditverkäufe

Die wichtigsten Infos rund um Kreditverkäufe

Es kann passieren, dass eine Bank oder Sparkasse einen Kredit an einen Finanzinvestor verkauft. Doch was bedeutet ein solcher Kreditverkauf für den Kreditnehmer?

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Ein Kreditnehmer hat ein Darlehen abgeschlossen. Nach einiger Zeit erfährt er, dass die Bank die Forderung an eine andere Bank oder einen Finanzinvestor abgetreten hat. – Dieses Szenario ist keineswegs ausgeschlossen.

Doch welche Folgen hat ein Kreditverkauf für den Kreditnehmer? Und darf die Bank die Forderung überhaupt abtreten?

Der folgende Beitrag klärt die wichtigsten Infos
rund um Kreditverkäufe:

 

Was hat es mit den Kreditverkäufen auf sich?

Es kommt durchaus vor, dass Banken und Sparkassen Kredite aus ihrem Bestand verkaufen. Käufer sind dabei andere Geldhäuser oder Finanzinvestoren wie beispielsweise Hedge Fonds. Und für den Verkauf werden Pakete geschnürt, die überwiegend aus notleidenden Krediten bestehen.

Notleidende Kredite sind Kredite, bei denen die Kreditnehmer die Kreditraten nicht (mehr) ordnungsgemäß bezahlen können. Zum Teil werden den Paketen aber auch Kredite hinzugefügt, die regulär und ohne Ausfälle zurückgezahlt werden.

Die Finanzinvestoren, die die Kredite aufkaufen, zielen darauf ab, Gewinne zu erwirtschaften, indem sie die gekauften Forderungen möglichst erfolgreich umsetzen. Bei notleidenden Krediten werden dazu meist Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet oder die hinterlegten Sicherheiten verwertet.

Übernehmen Finanzinvestoren hingegen Kredite, die ordnungsgemäß bedient werden, möchten sie die Kreditverträge meist weiterführen und die Geschäftsbeziehung mit ihren neuen Kunden fortsetzen.

 

Sind Kreditverläufe zulässig?

Im Jahr 2007 haben der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzentscheidungen festgelegt, welche Bedingungen bei einer Übertragung von Kreditforderungen gelten. Demnach dürfen Banken und Sparkassen die Forderungen aus Krediten auf andere Geldhäuser oder Finanzinvestoren übertragen. Dies gilt sowohl für notleidende als auch für ordnungsgemäß bediente Kredite.

Und eine Zustimmung der betroffenen Kreditnehmer ist für einen Kreditverkauf nicht erforderlich. Bei notleidenden Krediten dürfen außerdem alle Daten zum Kreditvertrag und die persönlichen Daten des jeweiligen Kreditnehmers an den Kreditkäufer weitergegeben werden.

Auch hierbei ist die Einwilligung des Kreditnehmers nicht notwendig. Anders sieht es aber bei Krediten aus, die regulär zurückgezahlt werden. Bei diesen Krediten dürfen die Daten des Kreditnehmers nur dann an den Kreditkäufer weitergegeben werden, wenn der Kreditnehmer einer solchen Datenweitergabe zugestimmt hat.

 

Welche Risiken ergeben sich durch Kreditverkäufe für die Kreditnehmer?

Kreditnehmer, die ihre Kredite ordnungsgemäß zurückzahlen, müssen grundsätzlich nicht befürchten, dass ein Kreditverkauf nachteilige Folgen für sie hat. Denn die ursprünglich vereinbarten Kreditbedingungen behalten in unveränderter Form ihre Gültigkeit.

Und solange die Kreditraten pünktlich bezahlt werden, kann der Kreditkäufer als neuer Gläubiger den Kreditvertrag weder kündigen noch die Restforderung vorzeitig einfordern. Sollte er dennoch derartige Versuche unternehmen, kann der Kreditnehmer rechtlich dagegen vorgehen.

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Etwas anders sieht die Situation aber aus, wenn für das Darlehen eine bestimmte Zinsbindungsfrist vereinbart wurde, diese Frist in naher Zukunft abläuft und der Kreditnehmer dann eine Anschlussfinanzierung brauchen wird. Die meisten Kreditkäufer haben kein Interesse an längerfristigen Kreditgeschäften.

Stattdessen ist eine möglichst zeitnahe Realisierung der Forderungen ihr Ziel. Für den Kreditnehmer ergibt sich daraus das Risiko, keine Anschlussfinanzierung von seinem neuen Vertragspartner zu erhalten. Der Kreditnehmer sollte sich daher möglichst früh an den Kreditkäufer wenden und nachfragen, ob und zu welchen Konditionen er eine Anschlussfinanzierung anbietet. Gleichzeitig sollte der Kreditnehmer Angebote anderer Kreditgeber einholen und miteinander vergleichen.

Dadurch hat er die Möglichkeit, den laufenden Kredit zum Ende der Zinsbindungsfrist abzulösen und zu einem anderen Kreditgeber zu wechseln. Sollte der Kreditnehmer keine Anschlussfinanzierung bekommen, kann es auch bei einem Kredit, der bis dahin stets ordnungsgemäß bedient wurde, zu Schwierigkeiten kommen. Denn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird die noch vorhandene Restschuld fällig. Dieses Risiko besteht allerdings unabhängig von einem Kreditverkauf.

Richtig schwierig kann es werden, wenn es um einen notleidenden Kredit geht. Kann der Kreditnehmer die Kreditraten nicht bezahlen, muss er damit rechnen, dass der neue Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleitet. Denn ein Kreditkäufer, der notleidende Kredite übernimmt, zielt in erster Linie darauf ab, die hinterlegten Sicherheiten zu verwerten, um auf diese Weise einen Gewinn zu erwirtschaften.

Er wird deshalb kaum die Bereitschaft zeigen, eine Lösung zu finden, um die Finanzierung zu retten und das Vertragsverhältnis fortzusetzen. Auch wenn der Kredit nicht verkauft wird, muss der Kreditnehmer zwar mit der Kündigung und der Verwertung der hinterlegten Sicherheiten rechnen, wenn er in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Die eigene Bank zeigt jedoch meist etwas gesprächsbereiter.

 

Was können Kreditnehmer tun, um einen Kreditverkauf zu verhindern?

Banken und Sparkassen müssen sich keine Einwilligung von ihren Kreditnehmern einholen, wenn sie Kredite verkaufen möchten. Lediglich für die Weitergabe persönlicher Daten an den Kreditkäufer brauchen sie die Zustimmung des betroffenen Kreditnehmers. Aber auch hier nur dann, wenn es sich um einen nicht notleidenden Kredit handelt.

Hat die Bank oder Sparkasse den Kredit bereits verkauft, bleibt dem Kreditnehmer letztlich nichts anderes übrig, als die Raten weiterhin wie vertraglich vereinbart an den neuen Gläubiger zu bezahlen. Spätestens sechs Monate vor Ablauf einer Zinsbindungsfrist sollte sich der Kreditnehmer intensiv um die Anschlussfinanzierung kümmern.

Ist der Kreditnehmer aber erst noch auf der Suche nach einem Kredit und möchte er ausschließen, dass sein Kredit zu einem späteren Zeitpunkt verkauft wird, kann er im Rahmen des Kreditvertrags eine sogenannte Abtretungs-Ausschlussklausel vereinbaren. Durch eine solche Klausel ist ausgeschlossen, dass die Bank oder Sparkasse den laufenden Kredit an einen anderen Finanzinvestor abtreten kann.

Grundsätzlich kann der Kreditnehmer natürlich auch bei einem bereits bestehenden Kredit versuchen, seine Bank dazu zu bringen, eine Abtretungs-Ausschlussklausel nachträglich in den Kreditvertrag aufzunehmen. Eine Verpflichtung dazu seitens der Bank besteht jedoch nicht. Weigert sich die Bank, einen möglichen Verkauf des Kredits vertraglich auszuschließen, muss der Kreditnehmer für sich selbst entscheiden, ob er den Kreditvertrag trotzdem unterschreibt oder ob nicht.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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