7 Fragen zu außereuropäischen Überweisungen, Teil 1

7 Fragen zu außereuropäischen Überweisungen, Teil 1

Seit der Einführung des europäischen Zahlungsraums SEPA sind Überweisungen von Deutschland aus innerhalb Europas schnell, einfach und kostengünstig möglich. SEPA steht für Single Euro Payments Area und inzwischen gehören 36 Staaten dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum an. Neben den 27 EU-Ländern sind das Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz, Monaco, der Vatikan, San Marino, Andorra und das Vereinigte Königreich.

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7 Fragen zu außereuropäischen Überweisungen, Teil 1

Weil die Regeln für grenzüberschreitende Zahlungen im SEPA-Raum standardisiert sind, ist es unkompliziert möglich, Geld zu überweisen. Ganz anders sieht es aber aus, wenn die Zahlungen an ein Ziel außerhalb des SEPA-Raumes gehen.

Wir beantworten sieben Fragen zu außereuropäischen Überweisungen!:

  1. Wie funktioniert eine außereuropäische Überweisung?

Um Geld ins außereuropäische Ausland zu überweisen, ist kein besonderer Anbieter notwendig. Vielmehr kann die Zahlung wie jede andere Überweisung über die eigene Bank getätigt werden. Die Banken halten dafür entsprechende Überweisungsformulare bereit.

Eine Angabe, die der Überweisende auf dem Formular machen muss, betrifft die Kosten.

Dabei stehen meist folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

  • OUR: Bei dieser Variante trägt der Überweisende die Kosten für die Überweisung. Meist erfolgt das per Vorkasse. Aus Sicht der Bank werden die Gebühren ihrem Kunden in Rechnung gestellt, die englische Formulierung dazu lautet „our customer charged“.
  • BEN: Hinter dieser Option steht „beneficiary pays costs“, was bedeutet, dass der Begünstigte die Kosten zahlt. Der Empfänger der Überweisung übernimmt damit die Gebühren. Sie werden vom Überweisungsbetrag abgezogen. Auf dem Konto des Empfängers wird also der überwiesene Betrag abzüglich der Kosten gutgeschrieben.
  • SHARE: Share meint, dass die Kosten für die Überweisung aufgeteilt werden. Der Überweisende und der Empfänger zahlen jeweils die Hälfte.

Bei vielen Banken ist SHARE die standardmäßige Überweisungsart. Der Überweisende kann sich durch eine entsprechende Auswahl auf dem Formular aber auch für eine andere Form entscheiden.

Ein weiterer Unterschied ergibt sich durch die notwendigen Daten. So braucht der Überweisende nicht nur die IBAN als Kontonummer. Zusätzlich ist die Angabe der BIC, eine Art internationale Bankleitzahl, und teilweise die Swift-Nummer der Empfängerbank erforderlich.

  1. Welche Gebühren spielen bei außereuropäischen Überweisungen eine Rolle?

Bei einer Überweisung außerhalb des SEPA-Raums kommen mehrere Kostenfaktoren zusammen:

  • Überweisungsgebühr: Auch innerhalb des SEPA-Raumes sind Überweisungen nicht immer kostenfrei. Je nach Kontomodell werden Gebühren fällig. Bei Überweisungen ins außereuropäische Ausland ist das nicht anders, wobei hier die Gebühren meist noch höher sind.
  • Swift-Gebühr: Swift ist ein Zahlungsnetzwerk, über das tausende Banken aus verschiedensten Ländern ihre Transaktionen abwickeln. Bei einer Überweisung kann die Bank eine Swift-Gebühr verlangen.
  • Wechselgebühr: Viele Banken stellen es in Rechnung, wenn sie den Euro in eine andere Währung umtauschen oder Devisen an- und verkaufen. Veranlasst der Überweisende die Zahlung in Euro, fällt die Wechselgebühr zwar weg. Allerdings kann die Empfängerbank in diesem Fall Wechselgebühren erheben.
  • Wechselkurs: Der Wert von Währungen unterliegt Schwankungen. Deshalb kann es passieren, dass der Überweisende einen ungünstigen Zeitpunkt erwischt, an dem der Wechselkurs schlecht steht. Hinzu kommt, dass Banken verschiedene Kurse anwenden. Folglich kann der Wechselkurs bei einer Bank besser sein als bei einer anderen.

Die meisten Banken erheben bei einer Auslandsüberweisung einen bestimmten Prozentsatz des Überweisungsbetrags als Gebühr. Dieser Prozentsatz bewegt sich üblicherweise in einem Rahmen zwischen einem und zwei Prozent, wobei es eine gewisse Mindestgebühr gibt, die immer erhoben wird.

Teilweise staffeln sich die Kosten auch. In diesem Fall gibt es feste Gebühren bis zu einem bestimmten Überweisungsbetrag und für Beträge darüber kommt dann ein Prozentsatz zur Anwendung.

  1. Wie lange dauert eine außereuropäische Überweisung?

Innerhalb Deutschlands sollte eine Überweisung innerhalb eines Bankarbeitstages auf dem Girokonto des Empfängers gutgeschrieben sein. Überweisungen innerhalb des SEPA-Raumes dürfen bis zu vier Bankarbeitstage dauern.

Bei internationalen Überweisungen gibt es solche Fristen nicht. Allerdings bedeutet das nicht zwangsläufig, dass außereuropäische Überweisungen immer länger dauern. Auch hier ist durchaus möglich, dass der Empfänger das Geld sehr schnell auf seinem Konto hat.

Außerdem bieten einige Banken auch für den außereuropäischen Raum die sogenannten Echtzeitüberweisungen an. Sie sind innerhalb weniger Sekunden abgewickelt. Allerdings sind die Kosten für diese Überweisungen höher.

  1. Wann müssen außereuropäische Überweisungen gemeldet werden?

Übersteigt der Überweisungsbetrag die Marke von 12.500 Euro oder entsprechend den Gegenwert in einer Fremdwährung, ist die Überweisung meldepflichtig. Das ergibt sich aus § 67 AWV (Außenwirtschaftsverordnung).

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Dabei spielt keine Rolle, wofür das Geld gedacht hat. Eine Finanzspritze für das Kind in den USA oder die Kosten für einen medizinischen Eingriff für einen Verwandten in Asien müssen genauso deklariert werden wie ein großzügiges Hochzeitsgeschenk oder zurückgezahlte Schulden von Freunden in Australien. Ebenso ist unerheblich, ob der deutsche Bankkunde das Geld überweist oder bekommt.

Die Transaktion muss gemeldet werden, sobald der Bankkunde länger als ein Jahr in Deutschland wohnt. Bleibt die Meldung aus, droht ein Bußgeld, das bis zu 30.000 Euro betragen kann.

Die Meldung wird zu statistischen Zwecken für die Außenwirtschaftsbilanz von Deutschland erhoben. Aus diesem Grund reicht es aus, die Zahlung telefonisch bei der Bundesbank zu deklarieren. Das Papierformular, das es dafür früher einmal gab, existiert nicht mehr.

Es gibt aber Zahlungen, die von der Meldepflicht ausgenommen sind. Das betrifft in erster Linie Kredite und Guthaben, bei denen die Laufzeit weniger als zwölf Monate betrug. Auch Zahlungen für Warenkäufe sind nicht meldepflichtig.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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