5 Indizien für unseriöse Kreditangebote

5 Indizien für unseriöse Kreditangebote

Wünsche erfüllen, einen finanziellen Engpass überbrücken, bestehende Schulden umschichten: Es kann verschiedene Gründe für die Aufnahme eines Kredits geben. Doch bei der Suche nach einer Geldquelle ist Vorsicht geboten. Denn unseriöse Anbieter machen sich die angespannte Lage der Betroffenen gerne zunutze und versprechen schnelle, einfache, diskrete und unbürokratische Hilfe.

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5 Indizien für unseriöse Kreditangebote

Allerdings lösen sich die Versprechen oft in Luft auf und anstelle eines Kredits hat der Verbraucher am Ende mitunter einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen, den er gar nicht wollte und auch nicht braucht.

Wir nennen fünf Indizien für unseriöse Kreditangebote, auf die geachtet werden sollte, um nicht in die Falle zu tappen!:

  1. Schnelle Soforthilfe, keine Schufa und ohne Sicherheiten

Wenn ein Kreditangebot schnelle Soforthilfe verspricht, die Schufa und andere Auskunfteien keine Rolle spielen und auch geringe oder gar fehlende Einkünfte kein Hindernis sind, sollten die Alarmglocken läuten. Ankündigungen wie „zuteilungssicher“ oder „fair und transparent“ sind oft ebenso mehr Schein als Sein.

Zwar können die Voraussetzungen, um einen Kredit zu bekommen, durchaus verschieden sein. Und es gibt seriöse Kredite ohne Schufa. Doch kein seriöser Kreditgeber wird Geld verleihen, wenn die notwendige Bonität fehlt. Schließlich will er sein Geld samt Zinsen wiedersehen.

Hinter solchen Angeboten stehen oft Kreditvermittler. Sie gewähren selbst keine Darlehen, sondern geben die Kreditanfragen lediglich an Banken weiter. Diese Dienstleistung lassen sie sich natürlich vergüten.

Ob aber überhaupt ein Kredit zustande kommt, ist ungewiss. Denn darüber entscheiden nicht die Kreditvermittler, sondern allein die angefragten Banken als Kreditgeber.

  1. Fehlende oder frei erfundene Angaben

Unseriöse Kreditvermittler wollen Vertrauen wecken. Aus diesem Grund wählen sie gut und professionell klingende Namen, verweisen auf ihre Mitgliedschaften in Verbänden und gestalten ihre Internetseiten mit einer seriösen Optik.

Verschiedene Prüfsiegel und Qualitätszertifikate sollen den vertrauenswürdigen Eindruck unterstützen. Das gilt auch für den Hinweis auf die Zulassung nach § 34c der Gewerbeordnung.

Allerdings handelt es sich dabei um eine behördliche Erlaubnis, die letztlich eher eine Formsache ist und nichts über die tatsächliche Seriosität eines Anbieters aussagt.

Ratsam ist deshalb immer, den Namen des Anbieters im Internet zu recherchieren. So lässt sich herausfinden, welche Erfahrungen andere mit diesem Anbieter gemacht haben.

Außerdem empfiehlt es sich, auf folgende Dinge zu achten:

  • Impressum: Werden auf einer Webseite Dienstleistungen in Deutschland angeboten, muss ein Impressum vorhanden sein. Fehlt dieses, sollte der Verbraucher dort keine Kreditvermittlung in Auftrag geben. Gleiches gilt, wenn die Anschrift ausgedacht klingt oder sich bei der Überprüfung herausstellt, dass es die Adresse nicht gibt.
  • Sitz im Ausland: Kreditvermittler, die im Ausland ansässig sind, sind mit Vorsicht zu genießen. Sollten Probleme auftauchen, wird es nämlich deutlich schwerer, deutsches Recht durchzusetzen.
  • Telefonnummer: Ein Kreditvermittler sollte telefonisch erreichbar sein. Fehlt die Telefonnummer, ist das ein Hinweis darauf, dass sich die Kontaktaufnahme bei Fragen schwierig gestalten könnte.
  1. Unterlagen per Nachnahme

Eine gängige Praxis bei unseriösen Kreditangeboten besteht darin, die vermeintlichen Vertragsunterlagen per Nachnahme zu verschicken. Begründet wird das damit, dass es sich ja um sehr wichtige Unterlagen handelt, die ausschließlich für den Verbraucher bestimmt sind und nicht in andere Hände gelangen sollen.

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Tatsächlich befinden sich im Briefumschlag aber oft nur wertlose Papiere. Manchmal handelt es sich dabei um schlichte Werbung, in anderen Fällen um Antragsformulare für eine angebliche Finanzsanierung, mit der der Verbraucher nichts anfangen kann und die auch nicht zu einem Kredit führt.

Kein seriöser Anbieter sendet Vertragsunterlagen per Nachnahme zu. Solche Post sollte der Verbraucher deshalb grundsätzlich nicht annehmen.

  1. Vorauszahlungen für die Darlehensvermittlung

Der Verbraucher sollte von Angeboten die Finger lassen, bei denen er etwas bezahlen soll, bevor er eine Zusage für den Kredit hat. Ein Kreditvermittler kann nur dann eine Vergütung für seine Vermittlungstätigkeit einfordern, wenn seine Tätigkeit dazu geführt hat, dass der Kredit gewährt und ausgezahlt wurde.

Die Vergütung für die Vermittlungstätigkeit muss außerdem schriftlich in einem Vertrag vereinbart und zusätzlich im Kreditvertrag ausgewiesen sein. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Ein unseriöser Kreditvermittler hebelt die gesetzlichen Vorgaben aus, indem er angebliche Auslagen in Rechnung stellt. In einem sehr engen Rahmen ist das prinzipiell zwar zulässig.

Aber die Auslagen müssen dann schriftlich vereinbart, nachweislich im Zuge der Kreditvermittlung entstanden und tatsächlich erforderlich gewesen sein. In der Praxis wird jedoch gerne mit nicht nachvollziehbaren Pauschalen oder Posten gearbeitet, die so gar nicht berechnet werden dürfen.

Beispiele für solche Rechnungsposten sind Gebühren für eine Eilbearbeitung oder die Reisekosten des Vermittlers für einen Hausbesuch. Und selbst wenn der Verbraucher die Zahlungen leistet, hat das auf seinen Kreditantrag keinerlei Einfluss.

  1. Zusätzliche Verträge

Bei unseriösen Angeboten wird der Antrag auf die Kreditvermittlung gerne mit dem Antrag auf einen weiteren Vertrag verknüpft. Der zusätzliche Antrag bezieht sich dann zum Beispiel auf eine Prepaid-Kreditkarte, also eine Kreditkarte auf Guthaben-Basis, oder auf einen Handyvertrag.

Dabei sind die Verträge zum Teil so konstruiert, dass der Verbraucher den Zusatzvertrag abschließen muss, damit er überhaupt den Antrag auf die Kreditvermittlung stellen kann.

Die Prepaid-Kreditkarte oder den Handyvertrag bekommt der Verbraucher, wobei dafür natürlich die entsprechenden Kosten anfallen. Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist üblicherweise erst zum Ende der Mindestlaufzeit möglich.

Verpasst der Verbraucher die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Was hingegen den eigentlich gewünschten Kredit betrifft, geht der Verbraucher meistens leer aus.

Die Masche dient also in erster Linie dazu, überteuerte Kreditkarten auf Guthaben-Basis oder Handyverträge zu verkaufen.

Eine andere beliebte Variante ist, dass sich der Kreditvermittler zum Hausbesuch anmeldet. Neben Antragsformularen für einen Kredit hat er einen Vertrag für eine Versicherung, ein Finanzprodukt mit vermögenswirksamen Leistungen oder eine komplexe Geldanlage dabei.

Mit dem Hinweis darauf, dass dieser Vertrag der Bank als Sicherheit dient, möchte er den Verbraucher von einer Unterschrift überzeugen.

In Wahrheit schließt der Verbraucher einen Vertrag über eine Geldanlage ab, die am Ende nur Zusatzkosten verursacht. Sie erhöht weder die Chancen auf eine Kreditzusage noch dient sie der Bank als Sicherheit.

Denn eine Geldanlage, in die noch kein Kapital geflossen ist und die somit kein angespartes Guthaben aufweist, ist wertlos. Ganz im Gegenteil weiß jeder Kreditgeber, dass die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kredits umso schwieriger wird, je höher die monatlichen Ausgaben sind.

Die zusätzliche Belastung des Budgets durch die angepriesene Geldanlage senkt die Chancen auf einen Kredit also noch mehr.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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