Negative Schufa

Negative Schufa

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Merkmale wie Missbrauch

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  • Gespeichert werden bei der Schufa sogenannte positive und negative Merkmale. Mitgeteilt werden der Schufa die Merkmale von den mehr als 5.000 Vertragspartnern mit denen sie kooperieren. Erfasst werden:
  • alle persönlichen Angaben wie Namen, Geburtsdatum und –ort und die aktuelle Anschrift, sowie die letzte Anschrift
  • Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten
  • Fällige und nicht bezahlte Forderungen
  • Kredit- oder Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit und eventuell vorzeitiger Erledigung
  • Angaben aus den öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, hierbei insbesondere Eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehl zur Erzwingung von EV, Eröffnung privater Insolvenzverfahren, Abweisung und Einstellung von Verbraucherinsolvenzverfahren mangels Masse
  • Missbrauch von Giro-, Kreditkarten- oder Kreditkonten

 

 

Nicht gespeichert werden dürfen, Angaben über:
  • Arbeitgeber
  • Einkommen
  • Guthaben
  • Depotwerte oder sonstige Vermögensverhältnisse
  • Bei der negativen Schufa, sprich also den negativen Merkmalen muss man bedenken, dass diese mindestens drei Jahre lang gespeichert sind. Dies gilt auch wenn der Tatbestand getilgt wurde. Die negative Schufa wird nur dann korrigiert, wenn der Betroffene die Löschung einer EV durch das Amtsgericht nachweisen kann.

 

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