Kapitalanlagen Werbungskosten
Bausparvertrag und Steuerfreibetrag
Unter Kapitalanlagen versteht man die Investition von Geldbeträgen. Das Ziel solcher Kapitalanlagen, ist es einen Ertrag, also mehr Geld zu erwirtschaften, als ursprünglich angelegt wurde.
Durch Sparen, zum Beispiel über ein Sparbuch oder einen Bausparvertrag, entsteht die Bereitstellung der notwendigen Gelder für eine Kapitalanlage. Erworbene Güter, die vom Anleger verbraucht oder gebraucht werden, zählen nicht als Kapitalanlagen.
Anwalts- und Prozesskosten zu den Kapitalerträgen nennen sich Werbungskosten. Kosten, die aber im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung der Kapitalanlagen entstehen, sind hingegen Teil der Anschaffungskosten und keine Kapitalanlagen Werbungskosten.
Auch Bankspesen im Zusammenhang mit der Verwahrung oder Verwaltung der Schulden, die oft durch Kapitalanlagen entstehen stellen wiederum Werbungskosten dar. Aufwand zum Erwerb, Werbungskosten näher erläutert.
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