Investment in Schiffsbeteiligungen

Investment in Schiffsbeteiligungen

Schiffsfonds Kapitalanlage

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Schiffsfonds werden auch Schiffsbeteiligungen genannt. Dabei handelt es sich um so genannte geschlossene Fonds, deren eingegangenes Kapital in den Bau oder in den Erwerb von Schiffen investiert wird.

Bei solchen geschlossenen Schiffsfonds kann der Anleger in der Regel nur während eines bestimmten Zeitraums einer jeweiligen Schiffe-Gesellschaft beitreten. Erst wenn ausreichend Anleger oder Investoren dem Schiffsfonds beigetreten sind und das notwendige Eigenkapital erwirtschaftet ist, wird der Fonds geschlossen.

Unter einer Kapitalanlage versteht man die Investition von Geldbeträgen. Ziel einer solchen Kapitalanlage ist es einen Ertrag, also mehr Geld zu erwirtschaften, als ursprünglich angelegt wurde. Durch Sparen entsteht die Bereitstellung der notwendigen Gelder für eine Kapitalanlage. Erworbene Güter, die vom Anleger verbraucht oder gebraucht werden, zählen nicht als Kapitalanlage.

Übersicht: Schiffsfonds

Kapitalanlage Einkünfte

Eine Kapitalanlage kann durch Direktinvestition bei einem Kreditinstitut durch den Erwerb von Spar-Produkten entstehen. Aber vor allem durch der Erwerb von Aktien über die Börse. Durch die Anlage verzichtet der Anleger auf die unmittelbare Nutzung seines Geldes für einen bestimmten, vorher festgelegten Zeitraum. Für diesen Verzicht wird er vom Kapitalnehmer mit einer Rendite belohnt.

In den meisten Fällen wird diese Form der Beteiligung als Kommanditgesellschaft aufgelegt. Die Kommandisten haften nur mit dem eingezahlten Kommanditkapital und nicht mit dem Privatvermögen. Der Investor ist im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr.2 EStG aus steuerlicher Sicht Mitunternehmer. Bei der Einkommensteuererklärung sind Erträge aus einer Schiffsbeteiligung demzufolge als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzugeben. Mehr über Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds.

Schiffsbeteiligung  

Es gibt verschiedene Investitionsphasen: Das Fondsmanagement erwirbt die Einlagen der Investoren.Das Fondsmanagement kauft im Allgemeinen ein bzw. zwei Schiffe – in einigen Fällen sogar eine ganze Flotte verschiedener Schiffe. Bei Emissionsstart sind die Schiffe in der Regel schon langfristig verchartert. Eine Laufzeit von bis zu 8 Jahren ist üblich. Die wenigsten Charterer wollen sich länger binden.

Bei Ablauf des Chartervertrags muss ein Anschlussvertrag akquiriert werden, weil die Fondslaufzeit meist auf ca. 15 Jahre angelegt ist. Somit ist – abgesehen von der Planungsphase und der Anschlussvercharterung – eine Schiffsbeteiligung ein einfaches Investment. In der Regel trägt der Charter während des Betriebs sämtliche Geschäftsrisiken. Außerdem zahlt er den Treibstoff und sichert sich gegen Preisschwankungen ab. Die Schiffe sind gegen Havarien versichert. 

Eventuell erforderlich werdende Aufdockungen sowie die Ausfallzeiten für Instandhaltungen sind bereits mit einkalkuliert worden. Die Schiffe werden am Ende der Fondslaufzeit verkauft. In den meisten Fällen werden dabei noch bis zu 50 % der früheren Anschaffungskosten erzielt und an die Anleger ausgeschüttet.

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Der Anleger wird bei einer Schiffsbeteiligung Mit-Teilhaber eines Seeschiffes, meist eines Container-Frachters. Dieser wird von der Kapitalanlagegesellschaft bzw. der damit verbundenen Schifffahrtsgesellschaft langfristig an einer Schifffahrtslinie (z. B. CSCL China Shipping Container Lines, Maerk-Sealand, NOL Neptun Orient Lines oder P&O Nedlloyd) verchartet. Der Charterer hat danach meist eine Kaufoption für das Schiff oder er kann es weiterchartern (= mieten).

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