Berücksichtigungsfähige Schulden

Berücksichtigungsfähige Schulden

Rückzahlung und Form eines Darlehen

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Mit berücksichtigungsfähige Schulden ist meist ein Geldbetrag gemeint, den man sich zuvor in Form eines Darlehen oder eines Kredits geliehen hat. Der Schuldner, der einen Kredit auf nimmt, schuldet dem Gläubiger die Rückzahlung des Betrags, der damit zur Forderung wird.

Schulden müssen aber meist verzinst werden. Diese Tatsache wird für viele zur Schuldenfalle, wenn trotz regelmäßiger Zahlung die Schulden nicht wesentlich weniger werden. Wer erst einmal Schulden gemacht hat, entscheidet sich oft dazu einen Kredit aufzunehmen.

Dieser Kredit ist dann ebenfalls eine geliehene Geldsumme, die wiederum auch an den Gläubiger zurückgezahlt werden muss. Wenn man sich entscheidet, trotz Schulden einen Kredit aufzunehmen, sollte man vor allem darauf achten, dass der Kredit finanzierbar ist, sprich dass die Zinsen für den Kredit, weit unter denen für die bereits vorhandenen Schulden liegen. Gesetzeslage für Familien und ihre Schulden.

Schuldner-Beratung 

Sollte man auch so seine Schulden noch nicht loswerden, kann man sich an eine Schuldner-Beratung wenden. Berücksichtigungsfähige oder berücksichtigungswürdige Schulden, sind Schulden, die z.B. durch Kindesunterhalt verursacht werden.

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In welchen Fällen und in welcher Hinsicht die Schulden da berücksichtigt werden ist von Fall zu Fall völlig unterschiedlich, denn das eigene Einkommen spielt eine entscheidende Rolle dabei. Am besten Sie unterhalten sich einmal mit einem fachkundigen Rechtsanwalt darüber. 

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