BGH bestimmt Erstattungsansprüche bei Girokonten näher, Teil 2
Bei der Einführung oder Erhöhung von Gebühren, der Umstellung von Kontomodellen und anderen Änderungen der Vertragsbedingungen haben viele Banken in der Vergangenheit eine sogenannte Zustimmungsfiktionsklausel verwendet. Demnach hast du deine Zustimmung zu den angekündigten Änderungen stillschweigend erteilt, wenn du nicht ausdrücklich widersprochen hast.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Klauseln aber für unwirksam erklärt und in weiteren Entscheidungen jetzt auch die Erstattungsansprüche bei Girokonten und die Verjährungsfristen näher bestimmt.
In einem zweiteiligen Beitrag fassen wir die wichtigsten Informationen zum Thema zusammen. Dabei haben wir in Teil 1 die Hintergründe zu den BGH-Urteilen erklärt und beantwortet, was die Entscheidungen für dich bedeuten.
Hier ist Teil 2!:
Inhalt
Wie kann ich mir unzulässig erhobene Bankgebühren zurückholen?
Hat deine Bank in den vergangenen Jahren Gebühren eingeführt oder erhöht, ist gut möglich, dass die Vertragsänderungen nicht zulässig waren.
Um herauszufinden, ob du einen Erstattungsanspruch hast und geltend machen kannst, gehst du am besten in vier Schritten vor:
- Überprüfe, ob du zu Unrecht Gebühren bezahlt hast.
Zunächst solltest du abklären, ob in den AGB deiner Bank eine Klausel enthalten ist, die dem entspricht, was der BGH für unwirksam erklärt hat.
Die betroffenen Klauseln besagen im Wesentlichen:
- Änderungen der AGB muss dir die Bank spätestens zwei Monate vorher in Textform anbieten.
- Legst du innerhalb dieser zwei Monate keinen Widerspruch ein, gilt deine Zustimmung als erteilt. Auch darauf muss dich die Bank hinweisen.
- Du hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn du mit den Änderungen nicht einverstanden bist.
Letztlich geht es also darum, dass du den Änderungen nicht ausdrücklich zustimmen musstest. Inzwischen haben einige Banken diese Klauseln aus ihren AGB entfernt. Auf deinen Erstattungsanspruch hat das aber keine Auswirkungen. Denn maßgeblich sind die Vereinbarungen zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung stattfand.
- Ermittle, wann welche Änderungen durchgeführt wurden.
Gibt oder gab es eine unwirksame Klausel in den AGB, musst du als Nächstes herausfinden, wann auf dieser Grundlage eine Vertragsänderung stattfand.
Schaue dazu die Schreiben durch, die du per Post oder auf elektronischem Weg von deiner Bank bekommen hast. Im Onlinebanking gibt es oft ein Archiv, in dem du auch ältere Korrespondenz findest.
Liegen dir keine Unterlagen oder Kontoauszüge mehr vor, kannst du bei deiner Bank eine Entgeltaufstellung für die jeweiligen Zeiträume anfordern.
Gemäß § 10 Zahlungskontengesetz sind Banken schon seit 2018 dazu verpflichtet, dir mindestens einmal pro Jahr und bei Vertragsende eine Aufstellung der Entgelte zur Verfügung zu stellen.
- Berechne die Höhe deiner Rückerstattung.
Bevor du dich an deine Bank wendest, ist es gut, wenn du weißt, wie hoch deine Rückerstattung sein sollte. Anhand deiner Kontoauszüge oder der jährlichen Entgeltaufstellungen kannst du nachvollziehen, welche Beträge du zu Unrecht bezahlt hast.
Generell geht es um die Entgelte, die eingeführt oder erhöht wurden, nachdem du dein Konto eröffnet hattest.
Dazu zählen zum Beispiel Kontoführungsgebühren und Gebühren für Ein- und Auszahlungen, für Überweisungen, für Kontoauszüge oder für TAN-Verfahren per SMS.
Aber auch andere Entgelte können auf Basis der unzulässigen Klausel erhoben worden sein. Prüfe deine Unterlagen deshalb genau.
- Setze dich mit deiner Bank in Verbindung.
Hast du deine Erstattungsansprüche geprüft und ausgerechnet, solltest du dich schriftlich an deine Bank wenden und dein Geld zurückfordern.
Bei der Formulierung deines Schreibens kannst du dich an unserem Musterbrief orientieren:
Rückerstattung Kontogebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,
für mein bei Ihnen geführtes Girokonto ___ (Kontonummer/IBAN) ___ haben Sie mir seit der Eröffnung durch Änderungen Ihrer AGB bzw. Ihres Preis- und Leistungsverzeichnisses erhöhte Entgelte in Rechnung gestellt.
Mit seinem Urteil vom 27. April 2021 (Az. BGH XI ZR 26/20) hat der Bundesgerichtshof Klauseln in den AGB der Postbank für unzulässig erklärt, nach denen ein Schweigen als Zustimmung gewertet wurde. Solche Klauseln dienten in der Vergangenheit branchenweit als Grundlage für diverse Vertragsänderungen.
Gebühren einzuführen oder zu erheben, für die identische oder vergleichbare Klauseln verwendet wurden, ist nicht zulässig. Ich habe keine Erklärung zu den Vertragsänderungen abgegeben, durch die ich den neuen oder erhöhten Entgelten zugestimmt habe.
Aus diesem Grund fordere ich Sie dazu auf, mir über die Höhe der rechtswidrig berechneten Entgelte seit Kontoeröffnung Auskunft zu erteilen und diese Entgelte zuzüglich eines jährlichen Nutzungsersatzes von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab der jeweiligen Berechnung zu erstatten. Die Überweisung erwarte ich innerhalb von 14 Kalendertagen auf das o. g. Konto.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Was gilt bei anderen Vertragsänderungen?
Abgesehen von Preisänderungen kann deine Bank auf Grundlage der unzulässigen Klauseln auch andere Vertragsbedingungen geändert haben.
Denkbar ist zum Beispiel, dass dein Kontomodell umgestellt wurde, es Anpassungen bei der Verzinsung gab oder Daten in anderer Form oder größerem Umfang erhoben werden.
Auch solche Änderungen können unwirksam sein, wenn du ihnen nicht aktiv zugestimmt hast. Deshalb kannst du deine Bank dazu auffordern, die jeweiligen Änderungen zurückzunehmen. Dabei gehst du genauso vor wie eben beschrieben. Lediglich die Berechnung der Entgelte fällt weg.
Was ist, wenn die Bank die Forderung ablehnt?
Weigert sich deine Bank, die Rückerstattung zu leisten, kannst du dich an den Ombudsmann wenden. Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens kommst du so womöglich an dein Geld.
Alternativ kannst du bei deiner örtlichen Verbraucherzentrale nachfragen. Sie kann dich beraten.
Außerdem erfährst du dort, ob Gerichtsverfahren laufen, durch die die Verbraucherzentralen gegen Banken vorgehen, die Rückerstattungen verweigern.
Was tun, wenn mir die Bank mit der Kündigung droht?
Zunächst einmal ist es dein gutes Recht, Entgelte zurückzufordern, die dir die Bank rechtswidrig berechnet hat. Doch nicht alle Banken räumen ihren Fehler ein. Einige Banken wollen verhandeln, andere Banken drohen damit, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Gibt es ein vertraglich geregeltes Kündigungsrecht, kann die Bank davon natürlich Gebrauch machen. Allerdings muss sie dabei die Kündigungsfrist einhalten, die mindestens zwei Monate beträgt.
Selbst wenn deine Bank ihre Drohung wahrmacht, bleibt dir also auf jeden Fall genug Zeit, um dich nach einer anderen Bank umzusehen und dort ein neues Konto zu eröffnen. Deinen Erstattungsanspruch kannst du trotzdem weiter verfolgen.
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Thema: BGH bestimmt Erstattungsansprüche bei Girokonten näher, Teil 2
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- BGH bestimmt Erstattungsansprüche bei Girokonten näher, Teil 2 - 13. August 2025
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