Alles Wichtige zum Widerrufsrecht beim Kredit
Der beantragte Kredit wurde bewilligt und der Vertrag ist unterschrieben. Doch dann stellt sich heraus, dass das Geld doch nicht benötigt wird. In diesem Fall ist es möglich, den Kreditvertrag zu widerrufen. Doch wie funktioniert das Ganze? Wie lange ist ein Widerruf möglich? Und welche Folgen hat er? Wir erklären alles Wichtige zum Widerrufsrecht beim Kredit!
Inhalt
Bei welchen Krediten gibt es ein Widerrufsrecht?
Die Möglichkeit eines Widerrufs besteht bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen. Ob der Kredit verzinst ist oder ob es sich um eine Null-Prozent-Finanzierung handelt, spielt für das Widerrufsrecht keine Rolle.
Die gesetzliche Grundlage für den Widerruf eines Darlehens ergibt sich aus den §§ 495 und 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Voraussetzung ist aber, dass der Kreditnehmer Verbraucher ist. Wer den Kredit als Unternehmer für sein Geschäft aufnimmt, kann den Vertrag nicht widerrufen. Außerdem sind Kredite vom Widerruf ausgeschlossen, die keine sogenannten Verbraucherdarlehen sind.
Dazu gehören:
- Kleinkredite mit einer Kreditsumme unter 200 Euro
- Kredite gegen Pfand; das sind Kredite, bei denen der Kreditnehmer nur mit einer Sache haftet, die als Pfand dient
- kurzfristige und kostengünstige Kredite, die innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt sein müssen
- Kredite vom Arbeitgeber, die eine Nebenleistung zum Arbeitsvertrag sind und eine Verzinsung haben, die niedriger ist als marktüblich
- günstige Förderdarlehen im Wohnungsbau, zur Energieeinsparung oder zur Berufsausbildung
Bei normalen Ratenkrediten und Baufinanzierungen hingegen greift das Widerrufsrecht.
Wie lange ist ein Widerruf möglich?
Die gesetzliche Frist für den Widerruf eines Kreditvertrags beträgt 14 Tage. Sie läuft, sobald der Kreditnehmer den Vertrag abgeschlossen und die Vertragsurkunde oder ein ähnliches Dokument vom Kreditgeber erhalten hat. Das ist in § 356b BGB geregelt.
Der Kreditgeber, in aller Regel also die Bank, muss den Kreditnehmer über sein Widerrufsrecht informieren. Tatsächlich weisen Banken an mehreren Stellen auf die Möglichkeit eines Widerrufs hin.
Bekommt der Kreditnehmer zusammen mit den Vertragsunterlagen zum Beispiel die Anlage „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, steht der Hinweis beim Punkt „Widerrufsrecht“ unter der Überschrift „4. Andere wichtige rechtliche Aspekte“.
Wurde der Vertrag online geschlossen, wird der Kreditnehmer im Standardinformationsblatt zusätzlich noch einmal unter „5. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen“ über das Widerrufsrecht belehrt.
Die 14 Tage, die der Gesetzgeber vorschreibt, sind aber nur die Mindestfrist. Die Bank kann die Widerrufsfrist auch verlängern. Einige Banken zeigen sich kundenfreundlich und räumen eine Frist von 30 Tagen für den Rücktritt vom Kreditvertrag ein.
Daneben ist eine verlängerte Widerrufsfrist von Gesetzes wegen vorgesehen, wenn die Pflichtinformationen im Kreditvertrag nicht vollständig sind.
Zu den Pflichtinformationen gehören unter anderem die Darlehenssumme, die Vertragslaufzeit, der Zinssatz und das Verfahren zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Widerrufsfrist startet in diesem Fall erst, wenn die Bank die fehlenden Informationen nachgereicht hat, und verlängert sich gleichzeitig auf einen Monat.
Wie muss der Widerruf erfolgen?
Für den Widerruf eines Kreditvertrags ist eine klare und unmissverständliche Erklärung gegenüber der Bank erforderlich. Eine Begründung ist aber nicht notwendig. Der Kreditnehmer muss der Bank also nur mitteilen, dass er den Vertrag widerruft, zum Warum muss er sich nicht äußern.
Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben. Stattdessen reicht ein formloses Schreiben. Weil der Widerruf in Textform erfolgen muss, kann der Kreditnehmer den Vertrag per Brief, Fax oder E-Mail widerrufen.
Wir empfehlen aber, einen Brief aufzusetzen und per Einschreiben zu verschicken oder persönlich abzugeben und sich den Empfang quittieren zu lassen.
Sollte etwas schiefgehen, hat der Kreditnehmer dadurch einen Nachweis in der Hand, mit dem er den fristgerechten Widerruf belegen kann.
Die Widerrufserklärung kann in etwa so aussehen:
Kreditnehmer
Anschrift
Bank
Anschrift
Datum
Widerruf des Kreditvertrags Nr. _________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
am … habe ich mit Ihnen einen Kreditvertrag über … Euro abgeschlossen.
Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe den genannten Vertrag fristgerecht. Die in diesem Zusammenhang erteilte Ermächtigung zum Einzug der Kreditraten von meinem Konto entziehe ich Ihnen ebenfalls.
Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf umgehend schriftlich. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Wie geht es nach dem Widerruf weiter?
Was nach dem Widerruf passiert, hängt davon ab, was bis dahin geschehen ist. Hat die Bank die Kreditsumme noch nicht ausgezahlt, passiert gar nichts mehr.
Die Bank wird die Kreditsumme nicht mehr überweisen und der Kreditnehmer muss auch nichts zurückzahlen. Es ist so, als hätte es den Kreditvertrag nie gegeben.
Hat die Bank das Geld schon ausgezahlt, muss der Kreditnehmer die Kreditsumme innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Zusätzlich dazu werden für die Zeit zwischen der Auszahlung und der Rückerstattung Zinsen fällig. Sie werden taggenau in Höhe des Zinssatzes berechnet, der für den Kredit vereinbart war.
Ein Beispiel: Angenommen, der Kreditnehmer hatte einen Kredit über 15.000 Euro zu einem Sollzins von 3,5 Prozent pro Jahr vereinbart.
Damit wären pro Tag 1,94 Euro Zinsen fällig. Widerruft der Kreditnehmer den Vertrag und überweist der Bank das Geld zehn Tage später zurück, schuldet er ihr also 19,40 Euro Zinsen.
Allerdings verzichten einige Banken bei einem Widerruf auf diese Zinsen. Die Informationen dazu stehen im Kreditvertrag unter dem Punkt „Widerrufsfolgen“.
Dort muss die Bank nämlich angeben, welchen Zinsbetrag der Kreditnehmer bezahlen muss, wenn er den Vertrag widerruft und das Geld schon ausgezahlt ist. Nach der Rückerstattung der Kreditsumme und der eventuellen Zinszahlung ist der Kreditvertrag Geschichte.
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