Mindestentgelte für überzogenes Konto sind unzulässig!
Überzieht ein Kunde sein Girokonto im Rahmen des Dispokredits oder der geduldeten Überziehung, werden dafür Zinsen fällig. An sich ist daran zunächst auch nichts auszusetzen. Immerhin nimmt der Kunde eine Art Kredit in Anspruch. Nur sind die Zinsen in vielen Fällen übertrieben hoch.
Einige Banken stellen zudem ein Mindestentgelt in Rechnung, wenn das Konto ins Minus rutscht. Doch solche Mindestentgelte für geduldete Überziehungen sind nicht zulässig.
So jedenfalls hat der Bundesgerichtshof entschieden. Betroffene Kunden können bezahlte Entgelte deshalb zurückfordern.
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