Restschuldversicherung beim Kredit – ja oder nein?, 2. Teil

Restschuldversicherung beim Kredit – ja oder nein?, 2. Teil

Eine Versicherung, die einspringt und die Kreditraten bezahlt, falls der Kreditnehmer krank wird, seinen Job verliert oder unerwartet stirbt: Auf den ersten Blick erscheint das vernünftig und sinnvoll. Doch bei näherem Hinsehen stellt sich oft heraus, dass es bessere Lösungen gibt. Denn eine Restschuldversicherung ist teuer und bietet durch zahlreiche Ausschlüsse im Kleingedruckten keinen so umfangreichen Schutz, wie eigentlich gedacht.

Restschuldversicherung

Zudem ist eine Restschuldversicherung mitunter überflüssig. Und auch wenn die Banken gerne einen anderen Eindruck vermitteln: Der Kreditnehmer ist nicht dazu verpflichtet, eine Restschuldversicherung abzuschließen.

In einem zweiteiligen Beitrag schauen wir uns die Restschuldversicherung beim Kredit einmal näher an. Dabei haben wir im 1. Teil geklärt, welche Leistungen eine Restschuldversicherung erbringt, was sie kostet und warum sie regelmäßig in der Kritik steht.

Hier geht’s nun weiter mit dem 2. Teil:

 

Welche Alternativen zur Restschuldversicherung gibt es?

Bei einer sehr hohen Kreditsumme oder einem langfristigen Darlehen, etwa einer Baufinanzierung mit einer Laufzeit von mehreren Jahrzehnten, kann eine Restschuldversicherung eine Überlegung wert sein. Bei einem normalen Ratenkredit mit einer überschaubaren Laufzeit und einer nicht allzu hohen Kreditsumme ist sie aber meist nicht notwendig. Zumal das Preis-Leistungsverhältnis eher selten passt.

Die bessere Alternative ist ohnehin oft eine Risikolebensversicherung. Sie ist schon für kleines Geld zu haben und sichert die Hinterbliebenen zuverlässig ab. Dabei kann der Kreditnehmer wählen, ob die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit gleich bleiben oder zusammen mit der Restschuld des Kredits fallen soll.

Als Ergänzung dazu kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Sie springt ein, wenn der Versicherungsnehmer seine Arbeitsfähigkeit verliert. Eine Unfallversicherung hingegen ist die schlechtere Wahl. Auch sie erbringt zwar eine Leistung, wenn der Versicherungsnehmer arbeitsunfähig wird. Allerdings beschränkt sich die Unfallversicherung auf Unfallfolgen. Eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung deckt sie nicht ab.

Hat der Kreditnehmer schon eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, kann er sich eine Restschuldversicherung für den Kredit so oder so sparen. Denn dadurch wäre er unnötigerweise doppelt abgesichert.

Vorsicht:

Nicht alle Banken nennen die Restschuldversicherung beim Namen. Stattdessen tauchen in den Verträgen manchmal Begrifflichkeiten auf wie Ratenschutz, Kreditlebensversicherung oder Ratenschutzversicherung. Doch auch hinter solchen Bezeichnungen verbirgt sich nichts anderes als eine herkömmliche Restschuldversicherung.

 

Wann und wie kann der Kreditnehmer eine Restschuldversicherung kündigen?

Hat der Kreditnehmer im Zuge der Kreditaufnahme eine Restschuldversicherung abgeschlossen, kann er die Versicherung auch wieder kündigen. Allerdings muss hier zwischen zwei Szenarien unterschieden werden.

 

  1. Die außerordentliche Kündigung

Der Kreditnehmer hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn er den Kredit vorzeitig tilgt oder durch eine Umschuldung ablöst. Denn wenn der Kredit nicht mehr besteht, fällt auch der Versicherungszweck der Restschuldversicherung weg. In den Versicherungsverträgen ist eine Kündigung für diesen Fall oft benannt. Dennoch muss der Kreditnehmer die Kündigung gesondert aussprechen. Der Versicherungsvertrag endet nämlich nicht automatisch!

Nutzt der Kreditnehmer sein Sonderkündigungsrecht, bekommt er die Abschlussgebühren und die Versicherungsbeiträge für die bisherige Laufzeit nicht erstattet. Aber der Kreditnehmer kann die Prämien für die restliche Laufzeit, die ursprünglich vereinbart war, zurückverlangen.

Sollte der Versicherer die außerordentliche Kündigung ablehnen, sollte der Kreditnehmer hartnäckig bleiben. Tilgt der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig oder schuldet er um, hat er einen Anspruch darauf, den Vertrag über die Restschuldversicherung für diesen Kredit ebenfalls zu beenden.

 

  1. Die ordentliche Kündigung

Möchte der Kreditnehmer die Restschuldversicherung kündigen, obwohl der Kredit noch besteht und weiterläuft, muss er in den Versicherungsbedingungen nachschauen, welche Vereinbarungen es zur Kündigung gibt. Sehen die Bedingungen die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor, kann er den Vertrag unter Einhaltung der genannten Kündigungsfrist beenden. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende.

Nach der Kündigung schreibt der Versicherer dem Kreditkonto die nicht verbrauchten Versicherungsprämien gut. Eine Erstattung der Abschlussgebühren und der Prämien für die bisherige Laufzeit erfolgt nicht. Zudem wird manchmal noch ein sogenannter Stornoeinbehalt abgezogen.

Sieht der Versicherungsvertrag keine ordentliche Kündigung vor, kommt der Kreditnehmer nur über eine Sonderkündigung aus dem Vertrag heraus. Voraussetzung dafür wiederum ist, dass der Versicherungszweck entfällt, der Kredit also abgelöst wird.

 

Und was ist bei einem Gruppenversicherungsvertrag?

In vielen Fällen ist der Kreditnehmer gar nicht selbst der Versicherungsnehmer. Vertragspartner der Restschuldversicherung ist vielmehr die Bank, während der Kreditnehmer nur die versicherte Person ist. In diesem Fall wird von einem Gruppenversicherungsvertrag gesprochen.

Seit dem 23. Februar 2018 greift eine gesetzliche Regelung, nach der der Kreditnehmer als versicherte Person einem Versicherungsnehmer gleichgestellt ist (§ 7d VVG). Da er dadurch die gleichen Rechte hat, kann der Kreditnehmer den Versicherungsvertrag also kündigen, auch wenn er selbst nicht der Vertragspartner der Restschuldversicherung ist.

 

Ist auch ein Widerruf der Restschuldversicherung möglich?

Stellt der Kreditnehmer kurz nach dem Abschluss des Kreditvertrags fest, dass er eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat und will er diese Versicherung (doch) nicht, kann er den Vertrag widerrufen. Was die Widerrufsfrist angeht, gilt aber zu beachten, was die Restschuldversicherung absichert.

Restschuldversicherung

  • Bei einer Restschuldlebensversicherung, die im Todesfall greift, beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage.
  • Bei der sonstigen Restschuldversicherung, die Risiken wie Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit absichert, beläuft sich die Widerrufsfrist auf 14 Tage ( 8 Abs. 1 und § 152 Abs. 1 VVG).

Da eine Restschuldversicherung aber in aller Regel mehrere Risiken miteinander kombiniert und dabei auch einen Todesfallschutz enthält, gilt üblicherweise die längere Frist von 30 Tagen. Ob der Kreditnehmer auch der Versicherungsnehmer oder nur die versicherte Person ist, spielt mit Blick auf das Widerrufsrecht keine Rolle.

Hat der Kreditnehmer die Restschuldversicherung zusammen mit dem Kredit abgeschlossen, liegt aus rechtlicher Sicht ein sogenanntes verbundenes Geschäft vor. Ein Widerruf führt dann dazu, dass aus dem Kreditvertrag ein Rückabwicklungsverhältnis wird. Für die Praxis bedeutet das, dass der Kreditnehmer ab dem Widerruf 30 Tage lang Zeit hat, um der Bank die Kreditsumme zurückzuzahlen. Folglich sollte er sicherstellen, dass er das auch kann, entweder aus eigenen Mitteln oder durch einen anderen Kredit.

Die anteiligen Beiträge zur Restschuldversicherung ab dem Zeitpunkt des Widerrufs muss die Bank dann erstatten. Was für die Zeit bis zum Widerruf gilt, ist noch nicht geklärt. Einige Juristen sind der Meinung, dass die Bank bei einer Rückabwicklung die Prämien und Gebühren in voller Höhe zurückzahlen muss. Andere Juristen gehen davon aus, dass nur die Hälfte der Beiträge erstattet werden muss. Für beide Ansichten gibt es Gerichtsurteile.

Ein Widerruf ist nach Ablauf der Frist auch dann noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Ob das der Fall ist, wird der Kreditnehmer als Laie aber oft nicht beurteilen können. Deshalb sollte er seine Verträge sicherheitshalber von einem Experten prüfen lassen.

 

Fazit: Restschuldversicherung beim Kredit – ja oder nein?

Grundsätzlich ist es natürlich sinnvoll, Vorkehrungen zu treffen. Schließlich kann das Schicksal jederzeit zuschlagen. Am wichtigsten an dieser Stelle ist, die Angehörigen abzusichern, damit sie im Fall des Falles nicht auch noch mit einem Schuldenberg dastehen. Effektiver und kostengünstiger als eine Restschuldversicherung ist dann aber eine Risikolebensversicherung. Seine Arbeitsfähigkeit kann der Kreditnehmer durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

Insgesamt ist eine Absicherung umso wichtiger, je höher die Kreditsumme und je länger die Kreditlaufzeit ist. Bei einem Ratenkredit, der in ein paar Monaten schon wieder abbezahlt ist oder Kreditraten vorsieht, die auch bei kurzfristig geringerem Einkommen gut gestemmt werden können, ist eine zusätzliche Absicherung unnötig ausgegebenes Geld.

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